PRESSEMITTEILUNG der Ök. Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche vom 26.05.2006
Christliche Lesben und Schwule fordern Antidiskriminierungsgesetz
Einschränkung des kirchlichen Tendenzschutzes erforderlich
Keine Steuergelder für Diskriminierung
Saarbrücken, 26.05.06
Die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in
deutsches Recht fordern christliche Lesben- und Schwulengruppen beim 96.
Deutschen Katholikentag. Dies erfordert eine Einschränkung des kirchlichen
Tendenzschutzes, was bei dem aktuellen Entwurf für ein Allgemeines
Gleichstellungsgesetz (AGG) nicht berücksichtigt wird. Bei der überfälligen
Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/78/EG ist ein umfassender Schutz vor
Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Diskriminierung zu berücksichtigen.
Die anlässlich des Deutschen Katholikentags in Saarbrücken versammelten
christlichen Lesben- und Schwulengruppen fordern Politik und Kirchen auf:
* Die
Antidiskriminierungsrichtlinie ist zügig umzusetzen.
* Ein Freibrief für die
Kirchen- vom deutschen Recht und deutschen Gerichten bislang gewährt
(Tendenzschutz) - ist nach den europarechtlichen Vorgaben nicht mehr zulässig.
Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird dem nicht gerecht.
Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, drohen ein erneutes
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und
Strafzahlungen in Millionenhöhe durch den deutschen Steuerzahler.
* Das Motto des
Katholikentags "Gerechtigkeit vor Gottes Angesicht" muss auch für
diejenigen gelten, die innerhalb der Kirchen oder durch die Kirchen
benachteiligt werden. Die Kirchen sind daher aufgerufen, Benachteiligungen -
insbesondere für Lesben und Schwule - abzubauen und ihren Widerstand gegen
die Umsetzung der Richtlinie aufzugeben.
Fünfeinhalb Jahre hatte der deutsche Staat Zeit, die
Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) umzusetzen. Sie will
Diskriminierungen wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und
Beruf verhindern. Die offizielle Umsetzungsfrist lief am 01.12.2003 ab.
Zweieinhalb Jahre danach warten Lesben und Schwule - genauso wie etwa
behinderte und alte Mitmenschen - immer noch auf die von der EU gewährten
Rechte. Am 23.02.2006 hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik in
einem Vertragsverletzungsverfahren wegen der ausstehenden Umsetzung
verurteilt. Die Europäische Kommission hat damit die Möglichkeit,
Zwangsgelder gegen die Bundesrepublik festzusetzen.
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
Thomas Wunsch (Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche HuK e.V.)
Tel. 0162 / 9638657
Ruth Gleißner (Netzwerk katholischer Lesben NkaL)
Tel. 0176 / 26 28 87 80
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