Bensheim, 17.4.2003. Die von Papst Johannes Paul II. am Gründonnerstag veröffentlichte Enzyklika über die Eucharistie in ihrem Verhältnis zur Kirche lässt keine ökumenische Öffnung in absehbarer Zeit erwarten, schreibt bestehende restriktive katholische Positionen fest und verschärft die Auflagen für pastorale Notsituationen, in denen einzelnen Nichtkatholiken der Empfang der Eucharistie in der katholischen Kirche gestattet werden kann. Für ökumenisch engagierte Christen in den verschiedenen Kirchen, insbesondere aber für unmittelbar Betroffene in konfessionsverschiedenen Ehen und Familien ist das päpstliche Rundschreiben daher enttäuschend: sie müssen den Eindruck haben, dass die ökumenischen Uhren zurückgestellt werden.
Die Theologie und der
ökumenische Dialog sind weiter
Anstatt den vorhandenen ökumenischen Spielraum voll auszuschöpfen und nach
jahrzehntelangen ökumenischen Gesprächen die schon jetzt einseitig gewährte
eucharistische Gastfreundschaft über besondere Notlagen hinaus zum
Normalfall werden zu lassen, wählt die Enzyklika den umgekehrten Weg und
nimmt zusätzliche Verschärfungen vor.
Eine Verschärfung liegt vor, wenn der Papst die pastoral begründete ausnahmsweise Zulassung einzelner nicht-katholischer Christen zur katholischen Eucharistie auf Fälle beschränkt, in denen "einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis im Hinblick auf das ewige Heil einzelner Gläubiger" entsprochen werden soll (45). Diese Umschreibung der "schweren Notlage" mit Blick auf das ewige Heil deckt eigentlich nur noch die Situation der Todesgefahr. Das geht an dem geistlichen Bedürfnis konfessionsverschiedener Familien oder auch ökumenisch verbundener Christen vorbei. Es bleibt auch hinter den Ausnahmeregelungen einzelner Bischofskonferenzen zurück, die heute in der katholischen Weltkirche zur Anwendung gelangen.
Auch die Aussagen über die apostolische Sukzession, auf der "die Kirche im eigentlichen und vollen Sinne gründet" und die "die ununterbrochene, auf die Anfänge zurückgehende Reihe gültiger Bischofsweihen" umfasst (28), lassen nichts von den Differenzierungen erkennen, die im ökumenischen Dialog erreicht wurden, wo man unterscheiden gelernt hat zwischen der Treue zur apostolischen Überlieferung und dem kirchlichen Amt, das ihr dient und ein Zeichen für sie darstellt.
Die Aussage des Ökumenismusdekrets, dass die katholische Kirche ihre eigene Katholizität im Zustand der Trennung nicht voll verwirklichen kann (UR 4), impliziert, dass auch die katholische Eucharistiefeier nicht die volle Einheit des Leibes Christi darstellen kann. Davon ist in der neuen Enzyklika nicht die Rede. Sie überträgt die Prädikate der Kirche des Glaubensbekenntnisses direkt auf die katholische Eucharistie (26). Der katholische Mangel reduziert sich auf den "sehnlichen Wunsch, gemeinsam die Eucharistie des Herrn zu feiern" (44).
Zu den Orthodoxen Kirchen hin betont der Papst die Gemeinsamkeit im eucharistischen Glauben. Zugleich wird mit dem vatikanischen Schreiben über einige Aspekte der Kirche als Communio festgestellt, dass in den Eucharistiefeiern der von Rom getrennten Kirchen die universale Gemeinschaft mit dem Papst und mit der ganzen Kirche "objektiv verlangt" werde: "Die Eucharistiegemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Römischen Pontifex, dem Bischof von Rom" (39). Im ökumenischen Dialog wird dagegen mit guten Gründen gefragt, ob von den Orthodoxen mehr an Anerkennung des Papstamts verlangt werden könne als im ersten Jahrtausend vor der Trennung gelebt wurde.
Die Enzyklika bezeichnet die Aussagen des Konzils über die reformatorischen "kirchlichen Gemeinschaften", über das "Fehlen des Weihesakraments" und den Verlust der vollen Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums in ihnen als "vollkommen zutreffend". Worin die "Fortschritte und Annäherungen" des "fruchtbaren Dialogs" (30) zu sehen sind, wird nicht gesagt. Hinweise auf ökumenische Dokumente, wie sie in der Ökumene-Enzyklika "Ut unum sint" (1995) enthalten sind, kommen in der Enzyklika nicht vor.
Festschreibung der
bestehenden Regelungen
Zu den "Schatten inakzeptabler Lehren und Praktiken", welche gegenwärtig den
"Glanz" der Eucharistie verdunkeln und durch die Enzyklika vertrieben werden
sollen, gehören für den Papst die Vernachlässigung der eucharistischen
Anbetung, die Preisgabe des Opfercharakters zugunsten eines reinen
Gemeinschaftsmahls, das fehlende Bewusstsein der Notwendigkeit des
Amtspriestertums und die Reduzierung der Sakramentalität der Eucharistie
allein auf die Wirksamkeit der Verkündigung. "Von da her" gebe es
"ökumenische Initiativen", die obgleich "edel" in ihrer Intention, der
Disziplin der katholischen Kirche widersprechen. Die Eucharistie sei aber
"ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Minimalisierungen zu dulden"
(10).
Ausgangsbasis ist der wechselseitige Zusammenhang von Eucharistie und Kirche. Die Kirche lebt von der Eucharistie (1) als der Quelle und dem Höhepunkt ihres Lebens und sie ist zugleich der Raum der Eucharistie: Sie wurde in Gestalt der Apostel im Abendmahlssaal eingesetzt und hat die Eucharistie als kostbarste Gabe und Mittel der Teilhabe am Opfer Christi empfangen (5.11). Daraus leitet die Enzyklika eine Verhältnisbestimmung von Eucharistiegemeinschaft, Kirchengemeinschaft und kirchlichem Amt ab, welche die geltenden Regelungen festschreibt.
"Die Feier kann nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt diese vielmehr als existent voraus, um sie zu stärken und zur Vollkommenheit zu führen" (35), lautet ein Kernsatz. Der "unabdingbare Anspruch der vollen Gemeinschaft", die durch das Band des Glaubens, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes gesichert wird, schließe es aus, "die eucharistische Liturgie gemeinsam zu feiern, bevor diese Bande nicht völlig wiederhergestellt sind" (43). Daher seien die Bestimmungen des Kirchenrechts, die "keinen Raum für Unklarheiten" lassen (44), "genau zu beachten" (46). So macht etwa die "Leugnung" des zur Gültigkeit der Eucharistie "unabdingbare[n] Erfordernis[ses] des Weihepriestertums [...] indisponiert für den Empfang bzw. für die rechtmäßige Spendung der Sakramente" (46). Diese Normen schließen nicht nur Konzelebration aus, sie beinhalten auch "die Unmöglichkeit der gegenseitigen eucharistischen Teilnahme" (44) und verbieten die Teilnahme von Katholiken an Abendmahlsfeiern der reformatorischen Kirchen (46) und die Ersetzung der Sonntagsmesse durch ökumenische Wortgottesdienste (30).
Ökumenisch
stillgestellte Dynamik der Eucharistie
Ökumenisch wegweisend könnten Aussagen der Enzyklika sein, die eine
Linie ziehen von der Gegenwart Christi in der Eucharistie zum Engagement für
Gerechtigkeit und Solidarität in der Welt (20), oder die das Sakrament als
Quelle und Höhepunkt auch der missionarischen Sendung der Kirche preisen: In
Kontinuität mit der Sendung Christi "gewinnt die Kirche aus der
immerwährenden Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers in der Eucharistie und
aus der Gemeinschaft mit dem Leib und dem Blut Christi die notwendige
geistliche Kraft, um ihre Sendung zu erfüllen" (22). Aber die Dynamik, die
von der Feier der Eucharistie ausgeht, kommt ökumenisch nicht zum Tragen.
Konfessionsverschiedene Paare und Familien werden enttäuscht zur Kenntnis nehmen, dass die Eucharistie ein "zu großes Gut" (10) und ein zu kostbarer "Schatz" ist, als dass die Kirche ihn "vergeuden" (61) und Zweideutigkeiten aussetzen dürfe. Die "getreue Einhaltung" der entsprechenden kirchenrechtlichen Normen soll ein Ausdruck von Liebe nicht nur gegenüber Christus, sondern auch gegenüber Christen anderer Konfession sein (46).
Auch in den evangelischen Kirchen hat ein neues Nachdenken über das Abendmahl eingesetzt, wie unter anderem die EKD-Orientierungshilfe vom Januar dieses Jahres zeigt. Der Papst möchte in seiner Kirche das "Staunen" über die Eucharistie wiedererwecken (6) und ist überzeugt, dass dies der größte Dienst ist, den sie auch der Ökumene leisten kann. Denn die Einheit, so hatte er in "Ut unum sint" erklärt, müsse eine "Einheit in der Wahrheit" sein und setze die "gemeinsame Suche nach der Wahrheit, vor allem über die Kirche" voraus (UUS 30. 33). Während dort aber Überlegungen zum Verhältnis von Glaubensinhalt und Aussagegestalt vorgetragen werden, die auch für die Ökumene Relevanz gewinnen können, lässt die neue Enzyklika von einer differenzierten und ökumenisch weiterführenden Hermeneutik (etwa auch im Blick auf Denkansätze zum Verständnis der Gegenwart Christi in der Eucharistie) nichts erkennen.
Quelle: http://www.ekd.de/ki/