IKvu-SPECIAL:

Gemeinsames Abendmahl, "Interkommunion"
oder "Eucharistische Gastfreundschaft"?

Ökumenische Perspektiven (nicht nur) für 2003 ...

Gemeinsames Abendmahl?

Zusammenstellung: Thomas Wystrach

Letzte Änderung: 17.12.2004


Abendmahl - verboten

"Interkommunion" / Links & Texte / Literaturhinweise

Ökumenische Abendmahlsfeiern beim ÖKT in Berlin

Chronik eines Konflikts: Abendmahlsstreit 1997-2004


Strafen für "verbotene Gottesdienstgemeinschaft"


"Aktion G": Gemeinsame Mahlfeier 2003

Gemeinsame Mahlfeier


Mahlgemeinschaft beim Ökumenischen Kirchentag?
Planungen, Stellungnahmen, Kontroversen

"Herrenmahl ist ökumenisch oder nicht mehr Herrenmahl, sondern Sektenfeier, weil der Gekreuzigte alle an seinen Tisch ruft, für die er starb. (...) Wer Gäste des Gekreuzigten nicht bei sich duldet, duldet den Gekreuzigten nicht mehr in seiner Mitte. Der ist nicht mehr Teil des Leibes Christi auf Erden, sondern vertritt eine geschlossene Gesellschaft und eine religiöse Interessengemeinschaft. (...)

Faktisch wird überall und unablässig die Einladung des Christus an seinen Tisch und vor sein Angesicht zu kommen von Christen, Theologen, Kirchenleitungen, Konfessionen widerrufen und statt dessen die Verweigerung der Abendmahlsgemeinschaft praktiziert und verteidigt. Dafür gibt es keine Rechtfertigung oder Entschuldigung. Hier wird Gottes Name entheiligt, sein Reich gehindert, sein Wille ins Gegenteil verkehrt und alles Reden von der Einheit der Kirche wird hier als frommes Geschwätz entlarvt. Man will nicht einig sein. Man will es nur dann, wenn die anderen sich unserer Ideologie unterwerfen."

Ernst Käsemann: Gäste des Gekreuzigten, in:
Georg Kugler: Forum Abendmahl I, Gütersloh 1979, S. 56f.

"Eucharistische Gastfreundschaft ist theologisch möglich und sollte deshalb als Zeichen bereits bestehender Kirchengemeinschaft in ökumenischen Zusammenhängen auch jetzt schon praktiziert werden. Eucharistie- und Abendmahlsgemeinschaft entsprechen der Intention des Gefeierten. Deshalb bedarf nicht die praktizierte Gemeinschaft im Herrenmahl der Begründung, sondern deren Verweigerung."

Johannes Brosseder, Hans-Georg Link (Hrsg.):
Eucharistische Gastfreundschaft.
Ein Plädoyer evangelischer und katholischer Theologen,
191 Seiten, Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2003

Hans Küng"Die Abendmahlsgemeinschaft sollte wiederhergestellt werden, bevor die Kirchen sich ganz geleert haben. Was von oben (und in erster Linie von Rom) blockiert und mit immer neueren Einwänden und Ausreden hinausgeschoben wird, sollte in den Gemeinden und Gruppen so weit wie nur immer möglich bereits praktiziert werden. Der ökumenische Kirchentag 2003 in Berlin könnte dazu mutige Anstöße geben - oder vielleicht gar eine erste Realisierung?"

Hans Küng im Vorwort zum Buch von Johannes Rehm:
Eintritt frei! Plädoyer für das ökumenische Abendmahl,
144 Seiten, Patmos-Verlag, Düsseldorf 2002

Wer darf an der Eucharistie teilnehmen?

Gerade heute, z.B. für die Befreiungstheologie, hat die Eucharistiefeier größte Bedeutung als Versöhnungsausdruck, der aber nicht die Realität überspielen darf. Brot ist lebenserhaltend. Nur durch Arbeit wird das Grundnahrungsmittel Brot produziert, und nur durch diese Produktivität des Menschen gibt es Eucharistie. Die Eucharistiefeier kann als gar nicht von Wirtschaft und Produktionsweise getrennt werden. Wenn nun dem Armen, der ein Produkt herstellt, um seine Not zu beheben, der gerechte Lohn vorenthalten wird, wie kann der, der dies tut, Eucharistie feiern? "Das Brot ist das Leben der Armen" steht im Buch Jesus Sirach (Kap. 34,18-22), "wer es ihnen vorenthält ist ein Mörder ... Blut vergießt, wer dem Arbeiter den Lohn vorenthält."

So ist es konsequent, wenn Basisgemeinden sich außerstande sehen, die Eucharistie zusammen mit Feudalherren und Unternehmern zu feiern, die nicht nur den Arbeitern den verdienten Lohn enthalten, sondern noch dazu ihre Todesschwadrone aussenden, die Menschen töten, armen Familien das Dach über dem Kopf niederbrennen und Jagd auf Indios machen. Was hätte wohl Paulus zu einer Eucharistiefeier solcher Menschenkinder gesagt? Es ist ein Zynismus der Glaubenskongregation, wenn Basisgemeinden und den Befreiungstheologen politischer Mißbrauch der Eucharistiefeier vorgeworfen wird, ein Zynismus einer reichen Kirche, die heute noch geschiedene Wiederverheiratete als "Unwürdige" vom Empfang der Kommunion ausschließt. (...)

Eucharistie, wie auch die übrigen Sakramente, sind nicht Schranken, die gegen andere aufgerichtet werden, sondern Entgrenzungen. Das eucharistische Mahl als Versöhnungsbewegung und Einstehen füreinander soll als Wirkung - denn nur so ist sie symbolische Realpräsenz Christi -haben:

  1. Jetzt bestellen bei amazon.deDie Aufhebung sozialer Ungerechtigkeit, wie sie in den verschiedenen Wirtschaftssystemen besteht.
  2. Die Aufhebung gesellschaftlicher Ungerechtigkeiten und Herrschaftssysteme aller Art (seien es weltliche oder religiöse Diktaturen).
  3. Die Aufhebung des Rassismus, so daß wirklich alle Menschen verschiedener Hautfarbe und Rasse gleiche Chancen haben.
  4. Die Aufhebung des Machismus, so daß die geschlechtlichen Unterschiede nicht zu Benachteiligungen führen (Frauen als Vorsteherinnen der Eucharistie).
  5. Die Aufhebung des Konfessionalismus, der pseudotheologisch argumentiert, um Kirchentrennungen aufrechterhalten können.

Gotthold Hasenhüttl in: "Glaube ohne Mythos", 2 Bände
1610 Seiten, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 2001
(Zitat aus Band 2, Seite 485-487)

Linkhinweis: Gotthold Hasenhüttl am 29.5.2003 in Berlin


Predigtdatenbank Ökumenisches Abendmahl (Predigtdatenbank)


Weitere Stellungnahmen der IKvu zum Thema:

Dokumentation: Ökumenische Mahlfeier beim Katholikentag 2000

Oikoumene


"Interkommunion":

Terminologische Unterscheidungen (Kommission für Glaube und Kirchenverfassung, 1969) und katholische Regelung

Bezeichnung Umfang Regelung in der röm.-kath. Kirche
Kirchengemeinschaft (communio) Volle Abendmahlsgemeinschaft ohne jede Differenzierung mit keiner anderen Kirche aufgenommen
Interzelebration Gegenseitige Zulassung von Amtsträgern einer anderen Konfession zur Leitung des eucharistischen Gottesdienstes nicht möglich
gemeinsame Zelebration Amtsträger verschiedener Konfessionen feiern gemeinsam (in Konzelebration) Gottesdienst möglich bei Wortgottesdiensten, nicht aber bei Eucharistiefeiern
begrenzte Zulassung zum Abendmahl
("offene Kommunion")
Aus pastoralen Gründen werden ausnahmsweise Gläubige einer anderen Konfession zum Eucharistieempfang zugelassen und wird den Gläubigen der Eucharistieempfang bei der anderen Konfession gestattet. Unter bestimmten Bedingungen können
a) Nichtkatholliken in der römisch-katholischen Kirche zur Eucharistie zugelassen werden,
b) Katholiken die Eucharistie in den Kirchen empfangen, in denen sie nach römisch-katholischen Auffassung gültig gespendet wird (orientalische Kirchen): vgl. CIC can. 844 §§ 2-4
allgemeine Zulassung zum Abendmahl Alle getauften und abendmahlsberechtigten Glieder anderer Kirchen werden zum Eucharistieempfang zugelassen nicht gegeben
gegenseitige Zulassung zum Abendmahl (Interkommunion im engeren Sinne) Vereinbarung zweier Kirchen, alle Glieder der einen Kirche auch in der anderen zum Eucharistieempfang zuzulassen existiert nicht

aus: Günter Koch, Art. "Interkommunion", S. 291 - 293, in:
Wolfgang Beinert (Hrsg.), Lexikon der katholischen Dogmatik,
612 Seiten, Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 1997


Karl Kardinal Lehmann: "Einheit der Kirche und Gemeinschaft im Herrenmahl"
Zur neueren ökumenischen Diskussion um Eucharistie- und Kirchengemeinschaft

(Referat zur Eröffnung der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2000):

  1. Der Begriff "Kommunion" bezeichnet das Endziel der ökumenischen Bewegung, die von Christen angestrebte Einheit und Gemeinschaft, die sich in der Abendmahlsgemeinschaft äußert. Die Verwirklichung dieses Endzieles kennt verschiedene Stufen.
  2. Die sogenannte "begrenzte Zulassung" meint die ausnahmsweise gewährte Zulassung von Gliedern einer anderen Kirche zur eigenen Eucharistie aus rein pastoralen Gründen.
  3. Die sogenannte "allgemeine Zulassung" bedeutet, dass alle Getauften und zum Abendmahl in ihrer Kirche berechtigten Glieder anderer Kirchen oder sogar "alle, die den Herrn liebhaben", eingeladen werden.
  4. Bei "gegenseitiger Zulassung" lassen zwei Kirchen oder Gemeinden nach wechselseitiger Absprache die Mitglieder der anderen Konfession generell zur eigenen Eucharistie zu. Man heißt diese Form auch die eigentliche "Interkommunion".
  5. Schließlich kennt man die Konzelebration von Geistlichen verschiedener Konfessionen bei gelegentlichen Zusammenkünften von Gliedern ihrer Kirchen und die Interzelebration, bei der zwei oder drei getrennte Kirchen bereit sind, wechselseitig den Amtsträgern zu erlauben, ihren eucharistischen Gottesdienst zu leiten.

Quelle: http://www.dbk.de


Streitfragen: von "Abendmahl" bis "Transsubstantiation"

aus: Herbert Vorgrimler, Neues Theologisches Wörterbuch, Freiburg im Breisgau 2000

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Externe Links zum Thema:


Literaturhinweise zum Thema:

Zusammenstellung: Thomas Wystrach

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