Walter Kasper:

Skandal einer Trennung
Offene Kommunion als Zeichen der Hoffnung


Bereits vor dem "Ökumenischen Pfingsttreffen" 1971 in Augsburg, das mit der Forderung nach Zulassung gemeinsamer Eucharistiefeier zu Ende ging, gab es eine lebhafte Diskussion über die Frage, wie weit die Zeit dafür reif sei. In der von den deutschen Bischöfen (nach dem Konzil!) herausgegebenen Zeitung "Publik" äußerte sich eine ganze Reihe prominenter römisch-katholischer und protestantischer Theologen. Die Zeitung wurde 1971 nach drei Jahren eingestellt, angeblich aus Mangel an Geld, das allerdings einer kirchlich linientreuen und politisch CDU-nahen Zeitung wie dem "Rheinischen Merkur" weiterhin reichlich zufloss. Aus der "Leserinitiative Publik" ist das heutige unabhängige "Publik-Forum" entstanden.

Am 6. November 1970 erschien unter obiger Originalüberschrift ein Beitrag von Walter Kasper, dem heutigen Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. (auch in: Christen wollen das eine Abendmahl, hg. von Publik, Mainz 1971, S. 40-50) Zweierlei fällt sofort auf: Ein Theologieprofessor in Münster, übrigens auch Mitglied AGP-Gruppe "Freckenhorster Kreis", konnte damals mutiger sprechen als heute ein römischer Kirchenfürst. Nach über dreißig Jahren werden wir einfachen Christenmenschen aus dem, was damals richtig war und heute erst recht (und noch vieles mehr) getrost praktische Konsequenzen ziehen. Übrigens gibt es seit 1974 die "Leuenburger Konkordie", in der sich lutherische, reformierte und unierte Kirchen gegenseitig volle "Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft" gewähren. Insofern ist der von Kasper 1970 noch verwendete Hinweis auf die Uneinigkeit in der evangelischen Kirche (EKD) überholt. Nach einigen theologischen Erwägungen kommt Kasper zu folgenden Schlussfolgerungen:

Antwort für die Praxis

Was folgt daraus für die Praxis? Aufgrund des differenzierten theologischen Befundes ist auf diese Frage auch nur eine differenzierte praktische Antwort möglich:

  1. Eine "offene Kommunion", als einer "Gastfreundschaft auf hoher Ebene" (A. Kirchgässer), wo eine feiernde Gemeinde Glieder einer anderen Kirche zum Tisch des Herren einlädt und zulässt, ist außer in den bereits genannten, auch amtlich erlaubten Notfällen schon heute ohne theologische Bedenken etwa in folgenden Situationen möglich: (1) bei der Trauung konfessionsverschiedener Paare sowie bei Ehepaaren aus verschiedenen Konfessionen. Da die christliche Ehe nach katholischem Verständnis Darstellung der Einheit der Kirche ist, drängt sich in diesen Fällen eine offene Kommunionpraxis sogar geradezu auf; (2) bei ökumenischen Gruppen und Tagungen, Studentengemeinden und Jugendgruppen, welche sich über längere Zeit kennen- und verstehen gelernt haben und welche in gemeinsamem Gebet sowie gemeinsamer christlicher Praxis gemeinsame christliche Erfahrungen gemacht haben. Wo dies der Fall ist, kann sich eine gemeinsame Eucharistiefeier als charismatisches ökumenisches Ereignis aufdrängen, ohne dass dadurch eine allgemeine Regel für alle anderen Fälle aufgestellt wäre. Mit einer solchen Feststellung ist deshalb auch nicht einfach hin ein Blankoscheck ausgestellt für alles, was heute "unterderhand" faktisch geschieht. Die Voraussetzung für eine verantwortliche gemeinsame Eucharistiefeier ist vielmehr das redliche Bemühen um den einen Glauben und die gemeinsame Erfahrung des gelebten Glaubens.

  2. Von der "offenen Kommunion" ist die eigentliche Interkommunion (und erst recht die Interzelebration von Amtsträgern verschiedener Kirchen), also die offizielle Aufnahme der Eucharistie- bzw. Abendmahlsgemeinschaft zwischen den Kirchenleitungen oder auf der Ebene der Großgemeinden, zu unterscheiden. Für eine solche institutionalisierte Interkommunion ist heute die Zeit noch nicht reif. Sie würde eine Einheit suggerieren, die faktisch noch nicht besteht. Noch sind die theologischen Unterschiede nicht in allem geklärt, noch bestehen auf beiden Seiten nicht zu übersehende psychologische Barrieren, noch sind die beiderseitigen Kirchenverfassungen zu verschieden, noch muss erst das eingeübt und getan werden, was man heute schon tun kann und muss: volle gegenseitige Anerkennung der Taufe; Regelung der Mischehenfrage, gemeinsamer Bau und gemeinsame Benutzung von Kirchen und anderen kirchlichen Räumen; gemeinsame Wort- und Gebetsgottesdienste; Zusammenarbeit im öffentlichen Leben, in der theologischen Wissenschaft; gegenseitiges Kennenlernen und gegenseitiger Austausch auf allen Ebenen (Kirchenleitungen, Theologen, Pfarrer, Gemeinden, Religionslehrer usw.). Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man den nächsten Schritt denken und über die Aufnahme der Interkommunion amtlich verhandeln.

Verantwortliche Pionierarbeit leisten

Wem diese Position zu zögernd erscheint, den müsste es doch wohl nachdenklich stimmen, dass bislang noch nicht einmal die in der EKD zusammengeschlossenen evangelischen Kirchen Deutschlands diese "amtliche" Interkommunion aufgenommen haben. Nicht einmal zwischen allen im Lutherischen Weltbund zusammengeschlossenen Kirchen herrscht volle Abendmahlsgemeinschaft. Die katholische Kirche muss außerdem darauf achten, dass ihr Verhältnis zu den orthodoxen Kirchen, welche mit den Protestanten keine Interkommunion haben, nicht belastet wird.
Wenn also Kirchenleitungen vor gut gemeintem, aber unerleuchteten Eifer warnen, dann ist ihnen recht zu geben. Aber ebenso berechtigt ist es, an die Kirchenleitungen die Erwartung zu richten, dass sie selbst in verantwortlicher Weise vorangehen und die bereits bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen, dass sie vor allem künftig einer differenzierten Praxis zustimmen und sich nicht dem Vorwurf aussetzen, sie würden den Geist auslöschen (1 Thess 5,19). Vor allem muss man das Einheitssekretariat in Rom bitten, die restriktive Interpretation des Ökumenismusdekrets, welche die offenen Kommunion ja zulässt, zu erweitern. Nach dem Ökumenismusdekret (Nr. 8) können in dieser Frage jedoch auch die einzelnen Bischöfe und Bischofskonferenzen von sich aus tätig werden und in "klugem Ermessen" konkrete Richtlinien erlassen. Von solchen in die Zukunft weisenden Initiativen hat man bislang in dieser Frage jedoch kaum etwas gehört. Sollte man amtlicherseits, statt verantwortliche Pionierarbeit wacher Gruppen von Christen beider Konfessionen zu verdächtigen und zu behindern, diesen nicht vielmehr Erfolg wünschen, sie ermuntern und unterstützen, damit mit Hilfe ihrer Experimente Erfahrungen gesammelt werden, die in hoffentlich nicht allzu ferner Zeit den Kirchen allgemein zugute kommen?

Die eigentliche Irregularität sind nicht solche offenen Kommunionfeiern, sondern die Spaltung und gegenseitige Exkommunikation der Kirchen. Die nicht positiv genug zu würdigende Funktion einzelner Gruppen, welche hier vorpreschen, ist es, dass sie den Kirchen den Skandal ihrer Trennung im Sakrament der Einheit immer wieder vor Augen führen und dafür sorgen, dass wir uns nicht bequem mit dem Status quo abfinden. Deshalb können einzelne gemeinsame Eucharistiefeiern, wenn sie in christlicher Verantwortung begangen werden, ein Zeichen der Hoffnung sein, dass die trennenden Gräben aus der Vergangenheit durch gemeinsame Anstrengung überwunden werden können, indem sich alle im Glauben an den einen Herrn um den einen Tisch versammeln, um das eine Brot zu teilen und sich zu einem Leib verbinden zu lassen.


Literaturhinweis:

Peter Walter, Klaus Krämer, George Augustin (Hrsg.):
Kirche in ökumenischer Perspektive.
(Kardinal Walter Kasper zum 70. Geburtstag),
556 Seiten, Verlag Herder, Freiburg im Breisgau 2003

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