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"Es stand ja in den
Gemeinden am Prenzlauer Berg der Plan im Raum, eine große
Interzelebration zu veranstalten: Katholische und evangelische
Geistliche sollten gleicherweise Leiter des Abendmahles sein. Das
ist jetzt in aller Form mit einer Erklärung der Kirchenleitung durch
Bischof Huber sowie des Kirchenkreises Berlin-Stadtmitte und dieser
Gemeinden abgelehnt worden."
Das Gegenteil ist wahr. Zu keinem Zeitpunkt hatten die Gemeinden
oder wir eine Interzelebration geplant.
a) Das war dem ÖKT seit dem 30.1.2002 bekannt, als wir diese
Gottesdienste für das Programm des Kirchentages vorgeschlagen haben.
Dieser Sachverhalt ist in Gesprächen und Schriftwechsel danach
mehrfach bestätigt worden. Da Sie sich selber auf die Beratungen im
Präsidium beziehen, hätte Ihnen das nicht unbekannt sein dürfen.
b) In der Öffentlichkeit hat unser AK nie den Eindruck erweckt, wir
beabsichtigten eine Interzelebration (vgl.
Imprimatur / SOG-Papiere, www.ikvu.de u.a.).
c) Kardinal Lehmann habe ich als Vorsitzendem der DBK in einem
Schreiben vom 22.2.2002 unsere Absicht präzise dargelegt. Auf Wunsch
kann ich Ihnen den Text mailen.
d) Die Erklärungen aus Berlin, auf die Sie sich beziehen, beinhalten
nicht, dass zuvor eine Interzelebration beabsichtigt gewesen wäre
(vgl.
Gemeinsame Erklärung Kirchenleitung und Gemeinde).
e) Bischof Huber hat mir in einem Schreiben vom 9.12.2002 bestätigt,
dass er nicht erwartet hatte, wir würden an eine Konzelebration
denken, zumal ihm meine persönliche Ablehnung der Konzelebration
"schon seit einiger Zeit bekannt" gewesen sei (vgl.
Imprimatur 33 (2000) 5/6, S. 224-231, auch als PDF-Datei:
Vorschlag für ökumenische Eucharistiefeier).
f) Am 21.2.2003 haben die am AK Ökumene beteiligten Reformgruppen
ausdrücklich die Fehlinterpretation der erwähnten Erklärung aus
Kreisen von "Leuten, die (nach Ihrer Einschätzung) selber
absolut kein Verhältnis zu Abendmahl oder Eucharistie haben",
zurückgewiesen (vgl.
Reformgruppen und Gemeinde halten unverändert an gemeinsamen
Abendmahlsfeiern fest).
Ich selbst halte beide Unterstellungen für ehrenrührig, sowohl die
mir aus ÖKT-Gremien berichtete, wonach wir entgegen unserer
Ankündigung am Ende doch eine interkonfessionelle Konzelebration
(wie beim Katholikentag 2000) veranstalten würden, wie die andere,
wir hätten von vornherein etwas anderes beabsichtigt, als wir
angekündigt haben.
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Sie gehen von der
Richtigkeit der Behauptung des Journalisten aus, in den Erklärungen
der evangelischen Gemeinden hieße es, "man könne mit der
Einladung zu einem gemeinsamen Abendmahl die Einigung von Christen
vorwegnehmen". In Wirklichkeit findet sich dort eine
theologische Aussage. Es heißt dort, "dass in der Feier des
Abendmahls die Zukunft des Reiches Gottes vorweggenommen wird",
mit einem Zitat von Ernst Lange: das Mahl derer, die "ihre
Einigung und ihren Frieden im Glauben vorwegnehmen". Deshalb
können Sie die Auffassung unserer ev. Partner wohl kaum mit der
Feststellung zurückweisen: "Ich bin gegenteiliger Überzeugung."
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Sie erklären: "Es
geht für mich bei der Messe um das Allerheiligste, und das kann und
darf man nicht manipulieren oder zum Mittel zum Zweck machen
wollen." Uns eine solche Absicht zuzutrauen, finde ich
skandalös. Mir scheint, unsere ev. Kollegen legen eher noch höhere
Maßstäbe an, wenn sie in ihrer Erklärung feststellen: "Das
Sakrament des Abendmahls als Geschenk des Herrn an seine Kirche auf
ihrem Weg durch die Zeit nur als Folge einer erreichten
Kirchengemeinschaft zu verstehen und gelten zu lassen, hieße, die
Gabe des Herrn zu einem kirchenrechtlichen Instrument zu machen."
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Sie erklären vor allem
mit Hinweis auf die Orthodoxie: "Wenn gemeinsames Abendmahl oder
Interkommunion zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter den jetzigen
Bedingungen offizielle Praxis würden, würde das eine tiefe Spaltung
in der Christenheit hervorrufen...." Das ist eher ein pastorales
als ein theologisches Argument, das ich aber dennoch durchaus
respektiere. Im gegebenen Fall handelt es sich jedoch um etwas
anderes. In einer Erklärung unseres AK wird auf die Frage:
"Welche Reaktion erwarten Sie von Seiten der Kirchenleitungen?"
geantwortet:
"Beim jetzigen Stand der Dinge kann man von ihnen nicht erwarten,
dass sie offiziell ihren Segen geben zu allem, was einzelne und
viele einzelne in ihrem Gewissen für richtig halten und entsprechend
praktizieren. Gut beraten sind sie allerdings, wenn sie in der
gegenwärtigen Übergangszeit keinen Konflikt heraufbeschwören wegen
der Dinge, die theologisch vertretbar, aber für eine allgemeine,
gesetzliche Neuregelung aus amtlicher Sicht noch nicht reif sind.
Verantwortung dafür brauchen sie allerdings nicht zu übernehmen."
(vgl.:
FAQ
Gemeinsames Abendmahl?)
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Auf die Rolle des
Präsidiums des ÖKT bin ich oben schon eingegangen. Wenn Sie
allerdings erklären, man habe beim Katholikentag in Hamburg "eine
gemeinsame Abendmahlsfeier inszeniert", weiß ich nicht, wie diese
Beschreibung dazu passt, dass es sich "bei der Messe um das
Allerheiligste" handelt.
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"Es hat keiner von
sich aus das Recht, die offene Kommunion anzubieten". Mit dieser
Feststellung ist die Frage aber nicht beantwortet, ob jemand das
Recht habe, diese zu verweigern, solange er davon überzeugt ist und
zu erkennen gibt (wie wir es tun), dass "der eigentliche
Gastgeber Christus selber ist". Sie erwarten von denen, die an
der Kommunion teilnehmen, (in der Regel) das "katholische
Verständnis". Sie wissen aber ebenso gut wie ich, dass dieses
inzwischen längst nicht mehr eindeutig ist, solange es weiterhin an
kaum noch verständliche Formulierungen (z.B. Transsubstantiation)
gebunden wird, die selbst von Theologen nicht immer korrekt
verstanden werden, geschweige denn, dass es inhaltlich auch "ganz
frommen Katholiken" selbstverständlich wäre.
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Sie präzisieren das
katholische Verständnis: "das heißt ja auch Gemeinschaft mit der
ganzen katholischen Kirche, mit dem Papst, mit den Bischöfen, auch
mit denen, die uns im Glauben und im Sterben vorausgegangen sind."
Dieses Verständnis teilen wir und nehmen an, dass unsere ev. Partner
dem ebenso zustimmen werden. Denn niemand von uns will etwa den
Papst von der katholischen Kirche ausschließen. Allerdings sind wir
auch nicht bereit, das Credo mit seinem Bekenntnis zur einen
katholischen Kirche juridisch zu verengen und auf die
römisch-katholische Kirche einzuschränken. Spätestens, wenn Sie von
denen sprechen, "die uns im Glauben und im Sterben vorausgegangen
sind", werden Sie ebenfalls die Christen nicht ausschließen
wollen, die im konfessionellen Sinne nicht katholisch, also nicht
römisch-katholisch waren.
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Ohne Vorbehalt
zustimmen kann ich Ihren Bemerkungen zur Relevanz des
"gemeinsamen Zeugnisses". Jedoch darf man nicht nur an die
Politik denken. Weitgehend hängt die Glaubwürdigkeit unseres
Christentums überhaupt davon ab, dass wir die fast nur noch
historisch zu verstehenden und zu begründenden Differenzen
überwinden, wenigstens, solange wir uns deshalb gegenseitig
exkommunizieren.
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Dass der
Tagespost-Redakteur sich erlaubt, die von uns geplanten
Gottesdienste als "gewisse Aktionen" zu bezeichnen, fällt
bei dem bekannten Niveau seiner Zeitung nicht besonders auf. Dass
Sie anschließend von "Missbräuchen" sprechen, bedauere ich jedoch.
Beim Stichwort "Communio sanctorum" und der Bemerkung des
Redakteurs, dass "weite Kreise auf Seiten der evangelischen
Kirche [...] evangelisch bleiben (wollen), so wie sie es jetzt sind"
und gleichzeitig das gemeinsame Abendmahl wünschen, hätte es Ihnen
gut angestanden, zu ergänzen: "nicht minder auf ihre Weise viele
Katholiken". Zu welchen Änderungen die offiziellen Kirchen im
Gehorsam gegen das Gebot des Herrn bereit sind, steht erst recht
dahin.
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Zu Ihren Bedenken
anlässlich der Ordinationsfrage in der EKD-Orientierungshilfe zum
Abendmahl möchte ich bemerken, dass im Hinblick auf die von uns
geplanten Gottesdienste Einigkeit besteht. Diese werden von
Ordinierten zelebriert. Das von Ihnen anschließend aufgegriffene
Thema "Segnung homosexueller Paare" sollte m.E. nicht als
Hindernis der Ökumene betrachtet werden. Von "Evidenz"
bezüglich Ihrer Position zu sprechen, halte ich für verwegen.
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