Zwei dicke Bände "Dokumente wachsender Übereinstimmung" mit Ergebnissen interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene bis 1990 sind bisher erschienen. Hinzu kommen unzählige Gespräche auf nationaler Ebene oder noch anderswo. Kann man vor lauter Bäumen überhaupt noch Wald sehen? Wer außer den Spezialisten kann die reiche Ernte an "Übereinstimmung" überhaupt noch überblicken? Wird die Ökumene am Ende durch ihren eigenen Erfolg verhindert?
Im Falle der Rechtfertigungslehre, die lange Zeit als Hauptproblem zwischen katholisch und evangelisch galt, wurde ein Schlußstrich gezogen. Im Oktober 1999 haben Lutheraner und Römer einen "Konsens in Grundwahrheiten" bilanziert und ihn als "entscheidenden Schritt zur Überwindung der Kirchenspaltung" hochoffiziell abgesegnet. Und danach? Dann kam nichts mehr! Zum Ökumenischen Kirchentag verstiegen sich die deutschen Bischöfe sogar dazu, von einem Widerspruch der ökumenischen Partner "in Grundüberzeugungen" zu sprechen, um sich nur ja das immer drängendere Verlangen aus dem Kirchenvolk nach dem gemeinsamen Abendmahl vom Leibe zu halten.
Nun haben Fachleute ersten Ranges, nämlich die höchst renommierten ökumenischen Institute in Bensheim, Straßburg und Tübingen ihrerseits zur Frage gemeinsamer Eucharistie die bisherigen Ergebnisse ausgewertet. Und siehe da: Die ewigen Blockierer stehen da wie der Kaiser mit seinen neuen Kleidern. Sie sind nackt! Bisher haben sie ihre Blöße hinter pauschalen Ausreden zu verstecken gesucht. Nun das nüchterne Urteil: "Die Gewährung eucharistischer Gastfreundschaft findet eine ausreichende theologische Basis in den bereits vorliegenden Ergebnissen der ökumenischen Dialogkommissionen." So die erste Schlussfolgerung aus dem Ergebnis ihrer Arbeit. Für 6,50 € sind diese "Thesen zur Eucharistischen Gastfreundschaft" auf 84 Seiten unter dem Titel "Abendmahlsgemeinschaft ist möglich" im Buchhandel zu haben.
Das ist nun keineswegs ein Fahrschein für eine ökumenische Geisterfahrt! Im Gegenteil werden Maßstäbe genannt, wann diese Gastfreundschaft vertretbar ist. Ohne von gelebter Ökumene gedeckt zu sein, jedenfalls nicht. Es genügt nicht, zur Abwechslung mal "in Ökumene zu machen". Auf den entscheidenden Punkt verweist die letzte These, nämlich, die "Gemeinsamkeit im Dienst an der Welt: Diakonie, Gemeinschaft und Abendmahl bedingen sich gegenseitig." Positiv ist auch, dass hier keineswegs der in der katholischen Kirche gängigen klerikalen Ko-Zelebration zwischen den Konfessionen das Wort geredet wird. Eucharistische Gastfreundschaft dürfte sogar in der Sache nicht weniger sein sondern mehr als eine solche, oft theatralische Demonstration von Gemeinsamkeit. Etwas anderes wäre die Interzelebration als gegenseitige Zulassung, Eucharistie zu feiern.
Bernd-Jochen Hilberath, einer der Hauptautoren, hat das Unternehmen im Südwestrundfunk wie folgt erläutert:
| "Die Christen, die
zum Abendmahl gehen wollen aus einem geistlichen Bedürfnis heraus,
teilen in der Regel, - jedenfalls können wir das unterstellen - , den
Glauben, dass sich Jesus Christus ihnen in diesem Abendmahl schenkt.
Und sie teilen auch, - das haben die ökumenischen Gespräch erwiesen -
, den Glauben, dass dies nicht nur etwas ist, was den Einzelnen
betrifft, sondern, dass dadurch auch die Gemeinschaft jeweils wieder
neu aufgebaut wird. Insofern gibt es über die klassischen Fragen der
wirklichen Gegenwart Jesu Christi im Abendmahl einen großen Konsens. Die Unterschiede liegen eher auf der Ebene theologischer Versprachlichung. Auch die Rede vom Messopfer, die sehr problematisch war, hat inzwischen eine theologische Klärung gefunden, die, wenn man sich auf diese Basis stellt, diese Frage als nicht mehr kirchentrennend erscheinen lässt. So bleibt im Grunde in allen ökumenischen Gesprächen die Frage des Amtes übrig. Also, ist das evangelische Abendmahl überhaupt gültig oder geschieht da überhaupt etwas, weil doch der Amtsträger oder die Amtsträgerin nicht geweiht sind oder nicht in der apostolischen Sukzession stehen. Auch diese Frage haben wir geprüft. Da, wo evangelische Kirchen selbstverständlich ein ordinationsgebundenes Amt haben und da wo es dann auch die Regel ist, dass diese Amtsträger oder diese Amtsträgerin die Abendmahlsfeier leitet, fallen viele Bedenken katholischerseits weg. Die Frage der apostolischen Sukzession haben wir angesprochen und haben unterschieden, indem wir sagen: Zunächst geht es darum, dass die Kirche als Ganze ihre Treue zum apostolischen Ursprung bewahrt. Das Amt, das ordinationsgebundene Amt, ist ein Zeichen, aber keine automatische Garantie für diese apostolische Sukzession, wie wir sagen, der Nachfolge. Auch das scheint uns eine Brücke zu sein, um zumindest für die begrenzten Fälle, die wir im Blick haben, zu sagen: Hier ist eucharistische Gastfreundschaft legitim." |
Inzwischen liegt die für Gründonnerstag erwartete römische Enzyklika über die Eucharistie vor. Sie warnt vor der eucharistischen Gastfreundschaft. Wer jedoch die Bedenken des Papstes nicht nachvollziehen kann, ist in dieser Frage auf eigene Einsicht und auf die Entscheidung seines eigenen Gewissens angewiesen. Die Verfasser der Thesen ziehen aus ihren Untersuchungen - auch unter pastoralen Gesichtspunkten - folgende Konsequenzen:
Diese Situation lässt es als notwendig erscheinen, differenzierte Lösungen zu erarbeiten:
Ökumenisches Gebot der Stunde ist eine gemeinsame Umkehr und Besinnung, die es Menschen möglich macht, die Eucharistie als Zeichen der Gemeinschaft und Quelle des persönlichen spirituellen Lebens zu erfahren. Wir halten es theologisch jetzt für möglich und pastoral für geboten, eucharistische Gastfreundschaft zu praktizieren und dadurch auf dem Weg zur vollen Kirchengemeinschaft konsequent und mutig voranzuschreiten. |
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Carl-Peter Klusmann,
Dudenstraße 9, 44137 Dortmund, Carl-Peter Klusmann wurde 1934 in Wanne-Eickel geboren und ist katholischer Pfarrer, seit 1996 im Ruhestand. Er ist Mitglied der SOG Paderborn seit deren Gründung 1968; von 1974 bis 1986 Sprecher, seit 1991 zweiter Sprecher der Arbeitsgemeinschaft von Priester- und Solidaritätsgruppen (AGP). |
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