Im Herbst 2000, zu Beginn der Bischofskonferenz erklärte deren Vorsitzender, die Konferenz beriete "seit langer Zeit anhand der Vorarbeiten ihrer Ökumene-Kommission die Frage einer gemeinsamen Erklärung" zu den "Fragen nach der eucharistischen Gastfreundschaft und der Abendmahlsgemeinschaft". Bis heute haben sich die Bischöfe nicht geäußert. Das Leben geht aber weiter. Möglicherweise werden sie irgendwann noch einmal ihre Kasuistik verkünden. Dann wird sich wohl das Desaster von Humanae vitae wiederholen. Diese Enzyklika wurde 1968 veröffentlicht zu einem Zeitpunkt, als Seelsorger und vor allem Betroffene sich längst ihr eigenes Urteil zu Fragen der Empfängnisverhütung gebildet hatten. Da die Enzyklika keine besseren Argumente bot, blieben fast alle Kirchenfrommen bei ihrer eigenen, meist abweichenden Überzeugung.
In dieser Situation haben IKvu und WsK mit den von ihnen für den Kirchentag geplanten Gottesdiensten einen behutsamen Weg nach vorn eingeschlagen. Dieser weicht zwar von bisherigen offiziellen Regelungen ab. Aber wären diese eindeutig und vor allem theologisch und pastoral solide begründet, bedürfte es einer jahrelangen Beratung der Bischöfe nicht. Das Kirchenvolk kann indessen sich auf diese Situation einen Vers machen und zwei und zwei zusammenzählen. Andererseits sollten möglichst alle, die in eigener Verantwortung einen eigenen Weg gehen, wissen, was sie tun. Denn es ist gewiss keine bloße Willkür oder das Spiel mit einer neuen Spaltung, von denen sich die Reformgruppen und die beteiligte evangelische Gemeinde leiten lassen.
Worauf es ankommt, hat Lehmann selber bei der erwähnten Gelegenheit mit goldenen Worten umschrieben: "Die Spaltung der Kirche Jesu Christi ist und bleibt im Blick auf das Testament unseres Herrn ein großes Ärgernis. Niemand, dem die Einheit der Kirche am Herzen liegt, kann der Frage nach der vollen Realisierung in der eucharistischen Gemeinschaft gleichgültig gegenüberstehen. Das Problem der 'Abendmahlsgemeinschaft' bzw. der 'Eucharistischen Gastfreundschaft' ist und bleibt gerade bei allen Fortschritten des ökumenischen Gesprächs so etwas wie ein Stachel im Fleisch."
In diesem Zusammenhang gibt Lehmann den Hinweis: "Die Teilhabe am eucharistischen Leib schließt den Zusammenhang mit dem 'Leib Christi' ein", bezogen auf die Kirche. Davon lassen wir uns auch bei unseren Plänen für den Kirchentag leiten. Jedoch denken wir dabei nicht bloß an die römische Kirche, sondern an die katholische Kirche im Vollsinn, die Gemeinschaft aller Getauften, die an Jesus Christus glauben.
Weiterhin erklärt Lehmann: "Unter den Teilnehmern an der Eucharistiefeier, durch welche diese 'ein Leib und ein Geist' werden, darf nichts Trennendes bestehen." Auch das ist einleuchtend. Jedoch bleibt dabei offen, wo das Trennende beginnt und wo es aufhört. Die Kirche Roms hat etwa zwischen sich, Helder Camara, Oskar Romero und auf der anderen Seite Pinochet sowie anderen Bluthunden, denen unangefochten stets alle Ehren eines katholischen Christen zugebilligt wurden, offenbar "nichts Trennendes" gesehen. Dieser Kirche dürfte es schwer fallen, uns davon zu überzeugen, die Reformation hätte hingegen eine bis heute unüberwindliche Trennung geschaffen.
Aber IKvu und WsK beanspruchen nicht, das Lehramt der Kirche zu sein. Die Herren sollen ihre Arbeit tun. Wir gehen den Weg, den wir für richtig halten. In der FAQ-Liste wurde präzise dargestellt, was kirchenrechtlich zu unserem Unternehmen zu sagen ist, wenn man schon einmal diese Meßlatte anlegen will. Einem ersprießlichen Verlauf des Kirchentages dient es nicht, wenn man uns nachsagt, wir wollten die "Interkommunion" zum Programm erklären, wie es der (katholische!) Kopräsident des ÖKT, Meyer getan hat.
Freund und "Feind" kann nur empfohlen werden, sich mit der heute gängigen Terminologie vertraut zu machen, "damit (so wieder Lehmann) die jeweilige Einordnung leichter und ohne Missverständnisse möglich ist."
Maßgebend und nicht nur vom Vorsitzenden der Bischofskonferenz, auch in den renommierten Handbüchern "Lexikon für Theologie und Kirche" (kath.) wie "Theologische Realenzyklopädie" (ev.) verwendet, ist die Differenzierung der "Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates". Hier in der Wiedergabe von Lehmann:
Quelle: http://www.dbk.de |
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Zutreffend stellt der Kardinal fest: Aus offizieller katholischer Sicht ist Katholiken unter allen Umständen die Teilnahme am evangelischen Abendmahl verwehrt. Aus evangelischer Sicht sind sie stets dazu eingeladen. Die Teilnahme von evangelischen Christen an der Kommunion unterliegt nach katholischem Kirchenrecht äußerst engen Beschränkungen, ist demnach aber aus theologischen Gründen und damit nicht prinzipiell unzulässig. Einschränkungen für evangelische Christen gibt es seitens ihrer eigenen Kirche nicht. Lehmann kommt zu dem Ergebnis, nicht alle Formen, die vorgeschlagen worden sind, seien in dieser Nomenklatur zu finden. Das trifft auch für die eucharistische Gastfreundschaft (Gastbereitschaft) zu, auf deren Basis IKvu und WsK mit ihrer Berliner Partnerin zu ökumenischen Gottesdiensten einladen.
Viele Leser werden sich fragen, ob diese umständliche Rechtfertigung der von uns geplanten Ökumene beim Kirchentag wirklich nötig sei. Für viele ist sie überflüssig, für andere aber hilfreich. Die Antwort gibt uns der Apostel Paulus, der seinerzeit vor einem ähnlichen Problem stand. Es gab damals einen Streit darum, ob Christen Fleisch essen dürften, wovon zu befürchten war, dass es bei Götzenopfern übrig geblieben war. Der Apostel antwortet (Röm 14): Dem Reinen ist alles rein (vgl. Tit 1,15). Gleichzeitig fordert er aber dazu auf, Rücksicht auf diejenigen zu nehmen, die sich damit schwer taten, von denen Paulus sagte, dass diese (noch) im Glauben schwach seien.
Ähnlich ist es heute auch. Es gibt Kleingläubige, die leicht auch von Gott kleinlich denken und andere. Johannes XXIII. war ein Mann großen Gottvertrauens, deshalb konnte er mutige Schritte in die Zukunft gehen. Heute herrscht in Rom Kleingläubigkeit. Deshalb klammert man sich dort aus Angst, nicht mehr alles in der Hand behalten und bestimmen zu können, an die scheinbar vorbildliche Theologie vergangener Jahrhunderte, an historisch längst überholte Traditionen, an die Paragraphen des Kirchenrechts. Missliebige Theologen werden diszipliniert, allerwege Pflöcke eingeschlagen, Verbotsschilder aufgestellt. In dieser Atmosphäre macht sich leicht Kleinmut breit. Da wir (lt. 1 Petr 3,15) Rechenschaft geben sollen über den Grund unserer Hoffnung, sind wir deshalb auch anderen Antwort schuldig, vor allem denjenigen, die wegen unserer Vorhaben in Berlin so sehr besorgt sind.
Wir müssen ihnen die Angst nehmen, dass wir den Glauben verraten oder die Kirche spalten würden. Mit der Praxis der "eucharistischen Gastfreundschaft" gehen wir einen halben Schritt, behutsam und verantwortungsbewusst, über die Grenze des vom Kirchenrecht Erlaubten hinaus. Gewissermaßen veranstalten wir einen kleinen Grenzverkehr, der aber - wie die Geschichte zeigt - auf die Dauer mit dazu beitragen kann, dass trennende Mauern fallen.
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Carl-Peter Klusmann,
Dudenstraße 9, 44137 Dortmund, Carl-Peter Klusmann wurde 1934 in Wanne-Eickel geboren und ist katholischer Pfarrer, seit 1996 im Ruhestand. Er ist Mitglied der SOG Paderborn seit deren Gründung 1968; von 1974 bis 1986 Sprecher, seit 1991 zweiter Sprecher der Arbeitsgemeinschaft von Priester- und Solidaritätsgruppen (AGP). |
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