Carl-Peter Klusmann:

"Du sollst kein falsches Zeugnis geben!"
In welcher Kirche leben wir überhaupt?


Dass Politiker nicht unbedingt bessere Menschen sind als der Großteil ihrer Zeitgenossen, hat sich allmählich herumgesprochen. Dass Bischöfe und andere Kirchenagenten keineswegs von vornherein bessere Christen sind als andere, ist auch nicht schwer zu entdecken. Dass manche von ihnen, die in allen Lebenslagen als gottgesandte Boten der Wahrheit auftreten, in Wirklichkeit sich mit der Wahrheit besonders schwer tun, hat jedoch erschreckend der Ökumenische Kirchentag 2003 gezeigt.

Allen voran Kardinal Sterzinsky, Erzbischof von Berlin! Am 1. Oktober 2002 verkündet er "schweren ökumenischen Schaden", wenn die Gottesdienste zustandekämen, welche IKvu und WsK für den Kirchentag angekündigt hatten. Kurz zuvor hatte eine größere Öffentlichkeit erstmals auf Grund einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes davon Notiz genommen. Im Mai 2003 musste Sterzinsky einräumen, dass seine Befürchtung und die Androhung einer entsprechenden Strafe (Suspendierung) gegen den beteiligten Priester voreilig und unbegründet gewesen ist, weil keine Interzelebration geplant war, wovon er stillschweigend ausgegangen war, obwohl das tatsächliche Konzept der Reformgruppen seit Beginn 2002 auf dem Tisch lag.

Der katholische Pressesprecher des ÖKT Bolzenius erkannte in der geplanten eucharistischen Gastfreundschaft beim Kirchentag sogar einen "Bruch katholischer Christen mit ihrer Kirche". Eine Antwort auf die Frage des für die Gottesdienste zuständigen Arbeitskreises Ökumene nach einer Begründung blieb er schuldig, ebenso wie der Kardinal auf die Frage, welche Bestimmungen des Kirchenrechtes er bedroht sähe.

Am 22. Oktober 2002 wurde der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, detailliert über das Vorhaben von IKvu und WsK und deren Motive aufgeklärt. Die erbetene Antwort ist er bis heute schuldig geblieben. Das hinderte ihn nicht, mehrfach die Veranstalter wider besseres Wissen der Willkür zu bezichtigen. Dass er deren Argumente nicht teilt, wird man ihm nicht verdenken. Andererseits gehört Lehmann aber zu den Bischöfen, denen man zutrauen kann, zwischen Willkür und begründetem Verstoß gegen Vorschriften unterscheiden zu können. In diesem Fall handelt es sich um inzwischen obsolet gewordene Relikte aus einer Zeit, in der das Unfehlbarkeits-Konzil gerade erst vorbei und an das Ökumenedekret des II. Vatikanums überhaupt noch nicht zu denken war. Von den nach dem letzten Konzil erreichten ökumenischen Fortschritten ganz zu schweigen!

Das Spiel ging munter weiter. Am 1. März 2003 verkündete der für die Ökumene in der Bischofskonferenz zuständige Würzburger Bischof Scheele, für den Berliner Kirchentag sei eigentlich von den Gruppen, die bereits beim Katholikentag 2000 in Hamburg "eine gemeinsame Abendmahlsfeier inszeniert (sic!)" hätten, eine "große Interzelebration" geplant gewesen. Erst das Eingreifen des ev. Bischofs Huber und dessen Druck auf die beteiligten evangelischen Gemeinden hätten das Schlimmste verhindert. Gestunken und gelogen! Auf die inzwischen dreimalige Aufforderung, diese Behauptung zu korrigieren und seine Quellen zu nennen, hat Scheele bisher nicht reagiert.

Da seitens der Reformgruppen niemals eine Interzelebration beabsichtigt, noch weniger angekündigt worden war, muss er diese (aus offizieller Sicht) diskriminierende Tatarenmeldung anderswoher haben. Verbreitet worden ist im Februar eine Erklärung des "Arbeitskreises von Katholiken im Raum Frankfurt". Dieser stellte mit ihm eigener Klarsicht fest: "Der Ökumenische Kirchentag wird die Gläubigen verunsichern, die verbindliche Lehre der Kirche aushöhlen und die Autorität der Bischöfe weiter untergraben. Unser Gewissen mahnt uns, der Einladung nach Berlin nicht Folge zu leisten und glaubenstreue Katholiken vor dieser Veranstaltung zu warnen." Überraschend ist bei dieser Sachkenntnis dann nicht deren Entdeckung: "Sogenannte 'Reform-Gruppen' planen die Durchführung von Interkommunion und Interzelebration."

Da offensichtlich IKvu und WsK gemeint waren, haben wir einen Widerruf gefordert. Es war äußerst schwierig, jemanden zu erreichen, der für diese Verlautbarung verantwortlich war. Mit Hilfe eines sich als besonders "papsttreu" verstehenden Pfarrers gelang es auf mehreren Umwegen dennoch. So erhielten wir eine "Richtigstellung" aus Dornburg im Westerwald. Darin wird registriert, dass wir Wert darauf legten, "dass solche sukzessive Konzelebration nach dem Sprachgebrauch der Dt. Bischofskonferenz nicht 'Interzelebration' genannt werden darf. Die Reformgruppen bestehen auf dieser terminologischen Kosmetik, um den Anschein von Kirchlichkeit zu wahren, gerade weil diese illegalen Winkelgottesdienste vom offiziellen Kirchentagsprogramm verbannt worden sind."

Was ist mit einer "sukzessiven Konzelebration" gemeint? Der sektiererische und aggressive Sprachgebrauch der "Papsttreuen" erfordert eine Erläuterung. Deren Antwort: Da innerhalb zweier ökumenischer Gottesdienste am Donnerstag die katholische Eucharistie und am Samstag ein evangelisches Abendmahl gefeiert würden, stelle er (ein Herr Hecker) fest, "dass der Ritenmischmasch der beiden Gottesdienste von jeweils zwei Vertretern der beiden Konfessionen zelebriert wird, eben zeitlich versetzte Interzelebration - so nennen wir das geplante Geschehen, um damit Klarheit in die Sache zu bringen." Es ist zu befürchten, dass die eigenwilligen Kategorien dieser Gruppe mit ihren abstrusen Thesen auch für den Interzelebrationsvorwurf von Bischof Scheele herhalten musste, der seine Karten bisher nicht aufgedeckt hat. Sollten das die Gewährsleute unserer Bischöfe sein?

In der so entstandenen Hysterie ist es schließlich nicht verwunderlich, dass der Eichstätter Bischof Mixa Pfarrer Bernhard Kroll wegen seiner Kommunion beim Abendmahl am Samstag des Kirchentages unter Bedingungen beurlaubt hat, die zunächst sogar in seiner eigenen Behörde mit einer formellen Suspendierung gleichgesetzt worden waren. Eine Strafe, die Sterzinsky für den Fall der Interzelebration angedroht hatte. Kroll hatte zuvor die Predigt gehalten zum Thema "In die Welt gesandt - nur gemeinsam glaubhaft".

In welcher Kirche leben wir, dass Paragrafen des Kirchenrechtes für Bischöfe mehr Gewicht zu haben scheinen als selbst die Gebote Gottes? Zur Erinnerung: Hier geht es um Ex 20, 16 (nach üblicher Zählung um das achte Gebot). Wer keine Bibel hat, kann sich auch mit Blick in das "Gotteslob" unter Nr. 61 weiterbilden.

Aus: SOG-Papiere 4/2003


Carl-Peter Klusmann, Dudenstraße 9, 44137 Dortmund,
Fon: 0231-147303, Fax: 0231-2866505,
E-Mail: klusmann@ikvu.de

Carl-Peter Klusmann wurde 1934 in Wanne-Eickel geboren und ist katholischer Pfarrer, seit 1996 im Ruhestand. Er ist Mitglied der SOG Paderborn seit deren Gründung 1968; von 1974 bis 1986 Sprecher, seit 1991 zweiter Sprecher der Arbeitsgemeinschaft von Priester- und Solidaritätsgruppen (AGP).

Carl-Peter Klusmann


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