Carl-Peter Klusmann:

Bärendienst durch blinden Übereifer
Antwort auf den Artikel von David Berger in der "Tagespost"


David Berger will bei seinen Angriffen gegen die während des Berliner Kirchentages geplanten ökumenischen Gottesdienste mit eucharistischer Gastfreundschaft den Kurs der Bischöfe unterstützen. Durch seinen blinden Übereifer leistet er ihnen jedoch einen Bärendienst:

  1. Er setzt die geplante "offene Kommunion" (oder eucharistische Gastfreundschaft) mit "Interkommunion" gleich und macht diese den Reformgruppen zum Vorwurf. Damit schreibt er ihnen amtliche Kompetenzen zu. Denn eine Interkommunion kommt nur durch offizielle Vereinbarung zwischen den beteiligten Kirchen zustande (vgl. Karl Lehmann bei der Bischofskonferenz im September 2000). Wer keine treffenden Argumente hat, schießt eben leicht übers Ziel hinaus.

  2. Berger bezeichnet das Verbot für Katholiken, Sakramente von einem nichtkatholischen Spender entgegenzunehmen als "absurd" und legt dieses Urteil seinen Widersachern in den Mund. Das Stichwort hat er zwar bei den Veranstaltern der kritisierten Gottesdienste gefunden, sein Fanatismus hat ihn aber gehindert, richtig zu lesen. Diese hatten nämlich etwas anderes als absurd bezeichnet, nämlich, in der eucharistischen Gastfreundschaft beim Kirchentag eine Glaubensverleugnung zu sehen. Mit dieser Begründung hatte der Kommentator Mörsdorf das Verbot aus dem Jahre 1917 begründet.

  3. Berger moniert die Feststellung: "Nach kirchlicher Lehre und allgemeiner Überzeugung ist für jeden Menschen der oberste Maßstab seines Verhaltens das eigene Gewissen." In seiner Befangenheit kritisiert er damit die Bischöfe. Diese hatten in ihrem Wort zum Kirchentag erklärt, dass sie die Praxis eucharistischer Gastfreundschaft mit ihrer Wahrhaftigkeit nicht vereinbaren könnten. Das ist unbestreitbar eine Frage des Gewissens.

  4. Berger behauptet, dass "eine Widerlegung der genannten Positionen nicht allzu schwer fallen dürfte". Da er selbst eine solche Widerlegung nicht einmal andeutet, erweckt er den Eindruck, dass die Einwände auf schwachen Füßen stehen. Der Verfasser diskreditiert auf diese Weise die Bedenken der Bischöfe. Auf der anderen Seite werden diese nämlich durchaus ernstgenommen und respektiert, selbst wenn man die Argumente für die eucharistische Gastfreundschaft auf dem Kirchentag für gewichtiger hält.

Hätten die Bischöfe Herrn Dr. Berger als ihren Advokaten bestellt, würden sie gewiss das Honorar zurückfordern.


Carl-Peter Klusmann, Dudenstraße 9, 44137 Dortmund,
Fon: 0231-147303, Fax: 0231-2866505,
E-Mail: klusmann@ikvu.de

Carl-Peter Klusmann wurde 1934 in Wanne-Eickel geboren und ist katholischer Pfarrer, seit 1996 im Ruhestand. Er ist Mitglied der SOG Paderborn seit deren Gründung 1968; von 1974 bis 1986 Sprecher, seit 1991 zweiter Sprecher der Arbeitsgemeinschaft von Priester- und Solidaritätsgruppen (AGP).

Carl-Peter Klusmann


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