Im Frühsommer 2003 findet in Berlin der Ökumenische Kirchentag statt. Viele evangelische und katholische Christen werden dort zusammenkommen und zusammen beten und singen, zusammen reflektieren und diskutieren. Schon jetzt ist klar, dass im Blick auf dieses Ereignis bei vielen Christen - ob zu Recht oder zu Unrecht - die eigentlich spannende Frage lautet: wird sich das vielfache Miteinander der in Berlin Versammelten wenn schon nicht in gemeinsamen Eucharistiefeiern, dann doch wenigstens in wechselseitigen und also nicht nur einseitigen Einladungen zur Teilnahme am eucharistischen Mahl darstellen können? Viele wünschen dies nachdrücklich, andere halten es nicht für möglich. Was immer geschehen wird, - es wird die Gemüter und die Gedanken vieler beherrschen. Es ist bekannt, dass der genannte Schritt katholischerseits zu setzen wäre, da die evangelische Kirche die Einladung von Christen anderer Konfession zur Teilnahme an dem von ihr gefeierten Abendmahl bereits seit langem ausspricht. Würde es zu einer offiziellen Wechselseitigkeit der eucharistischen Gastbereitschaft kommen, wären nicht nur viele evangelische Christen, sondern auch viele Katholiken über den seit langem erwarteten Schritt in eine neue Zukunft hinein glücklich, andere - Katholiken - würden sich besorgt fragen, ob damit nicht das Profil ihrer Kirche Schaden genommen hätte. Wenn es zu dem genannten Schritt nicht kommt - was zu vermuten ist, weil die katholische Seite ihn (jetzt) nicht (leicht) setzen kann, wie die zuständigen Gremien auch schon gesagt haben -, ist damit zu rechnen und zu befürchten, dass kirchliche Basisgruppen in eigener Verantwortung die Interkommunion oder vielleicht sogar die Interzelebration praktizieren, - wie es ja hier und da schon geschehen ist.
Die Frage, ob die eucharistische Interkommunion (und darüber hinaus die Interzelebration) möglich ist, stellt sich besonders unausweichlich und schmerzlich im Bereich des evangelisch-katholischen Miteinanders. Eine katholisch-orthodoxe oder evangelisch-orthodoxe Parallele dazu gibt es nicht, weil die orthodoxen Kirchen ausnahmslos nur diejenigen zum Tisch des Herrn zulassen, die ihnen selbst ohne Einschränkung zugehören. Auch die römisch-katholische Kirche bindet die Zulassung zur eucharistischen Kommunion, wie die orthodoxen Kirchen, an die volle Kirchenzugehörigkeit. Sie kennt jedoch für den Notfall einige Ausnahmeregelungen. Diese Position stößt heute vielfach auf Unverständnis, auch unter vielen Katholiken. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass Grenzen setzende oder aufrechterhaltende Regelungen immer schwerer zu begründen sind als diejenigen, durch die Grenzen geöffnet oder überwunden werden. Es ist auch dadurch bedingt, dass viele Christen - auf welcher Seite sie auch stehen - so viel an ökumenischer Gemeinschaft bereits praktizieren, dass sie nicht begreifen, warum der "letzte Schritt" nicht auch noch gesetzt werden könnte und sollte. Es ist aber auch damit zu rechnen, dass entscheidende Argumente, die in die Begründung der katholischen Position eingehen, theologische Begriffe und Gedanken einschließen, die einer fachlich nicht vorbereiteten Leser- oder Hörerschaft nicht leicht zu vermitteln sind. Hier ist beispielsweise an die Begriffe "Sakrament", "sakramental", "Sakramentalität" zu denken, die für die Erschließung der katholischen Auffassung besonders wichtig sind. Es sei im folgenden versucht, die theologischen Zusammenhänge, die die katholische Position in den Fragen der Eucharistiegemeinschaft begründen, noch einmal darzustellen.
Die katholischen Regelungen zur Eucharistiegemeinschaft ergeben sich wesentlich daraus, dass die Eucharistie nicht nur als Mahl, in dem die eucharistischen Gaben als geistliche Nahrung für die Christen gereicht werden, sondern auch als sakramentaler Selbstvollzug der Kirche verstanden wird. Es kann vorausgesetzt werden, dass darin, dass die Feier der Eucharistie bzw. des Abendmahls nicht nur auf das geistliche Wohl der an ihr Teilnehmenden ausgerichtet ist, sondern auch die in ihr engagierte Kirche ausdrückt und aufbaut, alle christlichen Kirchen übereinkommen. Die Besonderheit der katholischen Kirche liegt darin, dass sie sich selbst als eine sakramentale Größe versteht und aus der Überzeugung lebt, dass ihre sakramentale Ausprägung dem Willen Gottes entspricht, sodass sie nicht umhin kann, christliche Kirchen, die diesem Verständnis nicht folgen zu können meinen, für "defizitär" zu halten.
Im Ökumenismus-Dekret des II. Vatikanischen Konzils "Unitatis redintegratio" Nr.8 wird im Blick auf die Frage, ob und wie eine eucharistische Gastfreundschaft praktiziert werden kann, der schon angedeutete Ansatz in einem Doppelkriterium entfaltet: "die Bezeugung der Einheit der Kirche und die Teilnahme an den Mitteln der Gnade." Und dann heißt es: "Die Bezeugung der Einheit verbietet in den meisten Fällen die Gottesdienstgemeinschaft, die Sorge um die Gnade empfiehlt sie indessen in manchen Fällen." Es gibt also einen Unterschied zwischen den ekklesiologischen und den soteriologischen Aspekten der Teilnahme am Gottesdienst der Kirche und insbesondere an der Eucharistiefeier. Die sich daraus ergebenden Gesichtspunkte für die Gestaltung der geistlichen Praxis können nicht immer zum Ausgleich gebracht werden. Die oft schmerzlich erfahrbaren Spannungen, die sich daraus ergeben, kann man nicht dadurch auflösen, dass man die eine Ebene heraus- und die andere Ebene hintanstellt. Die soteriologischen Dimensionen der Eucharistieteilnahme bieten den Hintergrund für die seelsorgerlichen Erwägungen, die gewöhnlich einer jeweiligen konkreten Situation, also dem Einzelfall, zugeordnet sind. Ihre ekklesiologischen Aspekte finden ihre Entsprechung in den theologisch-rechtlichen Überlegungen, die nicht nur, aber doch vorwiegend die kirchliche Ordnung begründen, welche durch Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Langfristigkeit ausgezeichnet sein muss, wenn sie ihre hilfreiche Kraft soll entfalten können.
Was das konziliare Ökumenismusdekret grundgelegt hat, wird in späteren Dokumenten wiederholt und entfaltet. So heißt es im Blick auf die soteriologische Dimension der Eucharistie in Nr. 129 des "Direktoriums zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus": "Die Eucharistie ist für die Getauften eine geistliche Nahrung, die sie befähigt, die Sünde zu überwinden, vom Leben Christi selbst zu leben, immer tiefer in seinen Leib eingegliedert zu werden und immer intensiver an der ganzen Heilsökonomie des Geheimnisses Christi teilzuhaben." In dieser Aussage wird die spirituelle Bedeutung der Teilnahme an der Feier der Eucharistie und des Empfangs des Leibes und des Blutes Christi nachdrücklich herausgestellt. Wenn die Christen diese geistliche Nahrung dann trotz ihrer großen Bedeutung für das geistliche Leben dennoch nicht einfachhin, sondern nur unter einer bestimmten Bedingung gereicht bekommen bzw. empfangen können, dann muss diese Bedingung sehr gut begründet und von entsprechend großem sachlichem Gewicht sein und darüber hinaus innerlich mit dem Empfang der eucharistischen Gaben zusammenhängen. Wäre dies nicht der Fall, so bekämen die Betroffenen wohl mit Recht den Eindruck, es werde ihnen eine ungebührliche Last aufgebürdet.
Diese Bedingung betrifft nun genau die ekklesiologische Dimension der Eucharistie: der Christ, der an der Feier der Eucharistie teilnimmt und den Leib und das Blut Christi empfängt, muss Jesus Christus und seiner Kirche zugehören, denn es ist gerade diese Zugehörigkeit zu Jesus Christus und seiner Kirche, die durch die Teilnahme an der Eucharistiefeier und durch den Empfang der eucharistischen Gaben sowohl ausgedrückt als auch vertieft wird. Das genannte Direktorium drückt dies so aus: "Das Sakrament ist eine Handlung Christi und der Kirche durch den Geist. Seine Feier in einer konkreten Gemeinde ist das Zeichen der in ihr bestehenden Einheit im Glauben, im Gottesdienst und im gemeinschaftlichen Leben. Als solche Zeichen sind die Sakramente, besonders die Eucharistie, Quellen der Einheit der christlichen Gemeinde und des geistlichen Lebens und die Mittel, sie aufzubauen. Folglich ist die eucharistische Gemeinschaft untrennbar an die volle kirchliche Gemeinschaft und deren sichtbaren Ausdruck gebunden" (Nr. 128).
Die sakramental geprägte Kirche ist in der Eucharistieteilnahme des katholischen Christen als deren kirchliche Dimension anwesend, so dass der katholische Christ in seiner Teilnahme an der Eucharistie zugleich die Kirche in ihrer sakramental begründeten Gestalt bejaht und bezeugt. Das gesamte katholische Eucharistieverständnis hängt also zuinnerst mit der Auffassung von der Kirche als einer sakramentalen Größe zusammen. Angesichts der weitreichenden und schwerwiegenden Folgen, die sich daraus für die Praxis der Eucharistiegemeinschaft zwischen der katholischen Kirche und anderen Kirchen ergeben, ist es wichtig, dass dieses katholische Kirchenverständnis gut begründet ist. Was also bedeutet dies, dass die Kirche eine sakramentale Größe ist?
Die Kirche Jesu Christi vollzieht sich in der Verkündigung und Bezeugung des Evangeliums (martyria), in der Spendung der Sakramente und in der Feier des Gottesdienstes (leiturgia) und im Dienst an der Welt und den Menschen (diakonia). Manchmal und mit vollem Recht wird noch die Größe "communio", Gemeinschaft, koinonia, hinzugefügt. Gemeint ist: die Kirche lebt wesentlich als Gemeinschaft (communio) der Christen. Nun ist es wichtig, die Trias Martyria, Leiturgia, Diakonia einerseits und die Größe Communio richtig aufeinander zu beziehen. Entscheidend ist nun, dass das Element "communio" nicht additiv und auf gleicher Ebene zu den drei anderen Elementen hinzutritt, sondern sich mit allen dreien verbindet, sofern es zum Ausdruck bringt, welches Subjekt die kirchlichen Vollzüge der Martyria, der Leiturgia und der Diakonia trägt und prägt. Doch was haben wir zu beachten, wenn es um diese kirchliche "communio" geht? Sicherlich will diese Kennzeichnung der Kirche darauf hinweisen, dass die die Kirche bildenden Christen friedlich und lebendig zusammenleben und zusammenwirken sollen. Aber bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass damit noch nicht alles gesagt ist. Es tritt nämlich als Wesentliches noch hinzu, dass die kirchliche "communio" eine sakramentale Größe ist, die ihrerseits als diese "communio" durch die innere, genauer gesagt "hierarchische" Struktur des Miteinanders von Bischof (und Priester und Diakon) und Gemeinde bestimmt ist. Dies hängt alles innerlich und wesentlich zusammen. Die konziliaren Texte sagen, hier hätten wir es mit einer "institutio divina" zu tun.
Man wird nicht fehlgehen, wenn man in ihrer hierarchischen Verfasstheit ein oder gar das katholische Spezifikum der katholischen Kirche, sofern sie "communio" ist, erkennt. Dabei ist hier nicht an die geschichtlich entstandenen Ausdifferenzierungen des kirchlichen Amtes zu denken, sondern es genügt an dieser Stelle, das grundlegende Miteinander von Amt und Gemeinde in den Blick zu nehmen. Dieses hängt - wie gesagt - innerlich mit der Sakramentalität der Kirche zusammen.
Die Kennzeichnung "sakramental" betrifft hier also primär das Wesen und die Struktur der Kirche, sofern sie "communio" ist. Hinter der Kennzeichnung der Kirche als "Sakrament" stehen mehrere Annahmen, die eng zusammengehören, von denen ich aber nur auf diese eine hinweisen möchte: in der Struktur der erfahrbaren, der sichtbaren Kirche prägt sich ihr theologisches Wesen aus. Das bedeutet konkret: Die Kirche entsteht nicht wie alle sonstigen menschlichen Gemeinschaften aus der Entscheidung von Menschen, die ein Ziel gemeinsam erreichen wollen, sondern ist eine Gründung des im Leben und Wirken Jesu Christi sich offenbarenden und mitteilenden dreifaltigen Gottes, - wie LG in seinem ersten Kapitel sagt. Anders formuliert: sie leitet sich ursprünglich und bleibend von Christus, dem erhöhten und lebenden Kyrios, als ihrem Haupt und Herrn ab. Eben diese Wesensbestimmung der Kirche versichtbart sich - "real-symbolisch" - in der institutionellen, strukturellen Verfasstheit der Kirche: in ihr als greifbarer, geschichtlicher, gesellschaftlicher Größe stehen sich das Amt und die Gemeinde gegenüber, um sodann in diesem Miteinander das Leben der Kirche zu vollziehen. In diesem Sinne sind die Sakramentalität und die hierarchische Verfasstheit der Kirche zwei Seiten der einen Medaille. Die "communio", welche die sakramentale und eben darin auch hierarchisch verfasste Kirche ist, ist die Trägerin der kirchlichen Grundvollzüge der martyria, der leiturgia und der diakonia. Diese Sachverhalte finden sich in dem ganz und gar grundlegenden Abschnitt 8 von "Lumen gentium" dargelegt.
Und noch folgt ein für unsere Fragestellung entscheidend wichtiger Schritt: es gilt zu erfassen, dass alles bisher über die Kirche Gesagte, in ihrer Eucharistiefeier beieinander ist und erfahrbar hervortritt. Wir haben schon gesehen: Das Evangelium wird in den verschiedensten Situationen und Formen verkündet und bezeugt (martyria), der Gottesdienst wird in den unterschiedlichsten Weisen gefeiert (leiturgia), der Dienst an der Welt und den Menschen, zumal den Armen und Bedürftigen, wird auf vielerlei Weise verrichtet (diakonia). Sofern es sich in alldem um kirchliche Vollzüge handelt, kommt dabei in dieser oder jener Form die sakramental verfasste und darum in sich hierarchisch gegliederte Gemeinde zum Zug. Entscheidend ist nun: Die Vielfalt der Selbstvollzüge der Gemeinde behält ihren Zusammenhalt und kommt zu ihrer deutlichsten und dichtesten Verwirklichung in der Feier der Eucharistie. In deren erstem Hauptteil - dem Wortgottesdienst - wird das Evangelium verkündigt (in Lesung und Auslegung), in ihrem zweiten Hauptteil wird das Sakrament des Herrenmahls gefeiert, beide Teile sind von Elementen durchzogen, die den Dienst an der Welt und den Menschen betreffen: gemeint sind das fürbittende Gebet, die Sammlung von konkreten Gaben, z.B. Geld, zur Unterstützung der Bedürftigen und die Sendung zum Zeugnis und Dienst am Ende der Eucharistiefeier. Und dann ist es nach katholischer Lehre und Regel unabdingbar, dass in der Eucharistiefeier das Miteinander von Gemeinde und Bischof (bzw. als seinem Vertreter dem Priester) hervortritt. In der Dogmatischen Konstitution "Lumen gentium" des II. Vatikanums findet sich in Nr. 26 der Satz: "Jede rechtmäßige Eucharistiefeier steht unter der Leitung des Bischofs ...". Und in Can. 900 § 1 des CIC heißt es: "Minister, qui in persona Christi sacramentum Eucharistiae conficere valet, est solus sacerdos valide ordinatus". Die Eucharistiefeier als Ereignis der martyria, der leiturgia, der diakonia im Miteinander (koinonia) von Gemeinde und Bischof/Priester: darin tritt in besonders deutlicher und verdichteter Form zutage, was die Kirche Jesu Christi als eine sakramentale Größe ausmacht.
Die so skizzierten theologischen Überzeugungen über die Kirche und die Eucharistie spiegeln sich sodann in den Regeln für die Gestaltung und - aufgrund der gegebenen ökumenischen Situation - Begrenzung der Eucharistiegemeinschaft. So heißt es im "Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus" Nr. 122: "Zwischen der katholischen Kirche und den orientalischen Kirchen, die nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen, besteht dennoch eine sehr enge Gemeinschaft im Bereich des Glaubens. Außerdem 'baut sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche Gottes' und 'diese Kirchen besitzen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente, vor allem - kraft der apostolischen Sukzession - das Priestertum und die Eucharistie ...' (UR 15). Dies schafft gemäß der Auffassung der katholischen Kirche ein ekklesiologisches und sakramentales Fundament, um eine gewisse Gemeinschaft mit diesen Kirchen im liturgischen Gottesdienst und sogar in der Eucharistie zu erlauben und zu ihr zu ermutigen ...". Und im selben Direktorium liest man in Nr. 132: "Aufgrund der katholischen Lehre über die Sakramente und ihre Gültigkeit kann ein Katholik ... diese Sakramente nur von einem Spender einer Kirche erbitten, in dessen Kirche diese Sakramente gültig gespendet werden, oder von einem Spender, von dem feststeht, dass er gemäß der katholischen Lehre über die Ordination gültig geweiht ist."
Gemeinsamer Kirchentag - getrenntes Abendmahl: ja, so wird es sich wohl darstellen. Ist dies das letzte Wort? Das kann ich nicht entscheiden. Ich sehe jedoch für die katholische Kirche von ihren theologischen Grundlagen her nicht allzu viele noch nicht genutzte weitere Möglichkeiten, die man jetzt nur aufgreifen müsste. Die evangelische Kirche ist hier in einer anderen Situation - von ihrem Selbstverständnis her und von ihrem Abendmahlsverständnis ebenfalls. Dass wir den gemeinsamen Kirchentag gleichwohl halten, begrüße ich ausdrücklich. So wird deutlich, dass wir trotz der Trennung am Tisch des Herrn nicht einfachhin voneinander getrennt sind. In vielem sind wir beieinander, berühren wir uns oder schauen wir wenigstens in dieselbe Richtung. Dass wir auf dem gemeinsamen Kirchentag das Abendmahl nicht gemeinsam feiern - das ist der schmerzliche Stachel, der sehr wehtut und gleichzeitig erkennbar macht, dass wir in nicht unwesentlichen Bereichen auf getrennten Wegen gehen und dass wir dies auch nicht überspielen wollen und können. Aber gebe uns Gott, dass wir noch überraschende Auswege aus dieser Situation entdecken.
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Dr. theol. Werner Löser SJ ist Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Pater Löser hat uns freundlicherweise auch einen ausführlicheren Text über "Die Diskussion um die Eucharistiegemeinschaft in der katholischen Theologie" zur Verfügung gestellt, der als Beitrag in: Thomas Söding (Hrsg.), Eucharistie. Positionen katholischer Theologie, Verlag Fr. Pustet, Regensburg 2002, S. 178-203, erschienen ist:
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