Noch mehr als Begriffe prägen Bilder unser Denken und unsere Hoffnungen. Das gilt auch für das Mühen von Christen und Kirchen um ein wachsendes Maß von Gemeinsamkeit in der Ökumene. Hier ist uns das Bild vom Weg Aufruf und Ermutigung. Es lässt uns mit Freude auf den ökumenischen Weg des vergangenen Jahrhunderts zurückblicken, der uns aus einer Situation im Spannungsfeld von harter Kontroverse und freundlich-distanziertem Nebeneinander Schritt um Schritt zu einem wirklichen Miteinander im Glaubensgespräch und im Glaubenszeugnis geführt hat. Die Entwicklung der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und den in seiner Verantwortung durchgeführten Deutschen Katholikentagen einerseits und dem Deutschen Evangelischen Kirchentag andererseits ist dafür ein gutes Beispiel, das im Blick auf die davor liegende Geschichte alles andere als selbstverständlich ist. Denn im konfessionell geteilten Deutschland des 19. Jahrhunderts, in dem die katholische Minderheit überdies nicht wenig Grund hatte, sich über Zurücksetzungen zu beklagen, waren die Katholikentage oder, wie sie lange offiziell genannt wurden, die Generalversammlungen der deutschen Katholiken, nicht zuletzt – aus geschichtlich durchaus nachvollziehbaren Gründen – Manifestationen eines kämpferisch zur Gleichberechtigung drängenden deutschen Katholizismus.
Die totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts, die beide – was immer heute erzählt und geschrieben werden mag – antikirchlich und antichristlich waren, haben die Christen in Deutschland mit hartem Nachdruck dazu geführt, das unvergleichlich größere Maß an Gemeinsamkeit im Glauben wieder zu entdecken, das uns vereint, und zu einer völlig neuen Dimension gemeinsamer christlicher Praxis zu finden. Der 1949 als evangelische Laienbewegung neu gegründete Deutsche Evangelische Kirchentag und der 1948 als Tradition wieder aufgenommene Deutsche Katholikentag haben denn auch bald freundliche Kontakte aufgenommen, aus denen sich im Verlauf der Jahrzehnte eine geschwisterliche Partnerschaft entwickelt hat. Aus höflichen Begrüßungen und hilfreichen organisatorischen Unterstützungen wurde mehr und mehr eine einander zugewandte Programmatik, was auch in der Gestaltung der Gottesdienste und der Veranstaltungen einen unübersehbaren Ausdruck fand.
Natürlich war diese Entwicklung eingebettet in das Wachsen der ökumenischen Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und den anderen christlichen Kirchen im Ergebnis des II. Vatikanischen Konzils. Dessen Beschlüsse zogen die Konsequenz aus der Annäherung der vergangenen Jahrzehnte, die wir nicht zuletzt einzelnen mutigen Christen verdanken. Vor allem aber öffnete es für uns Katholiken Türen zur christlichen Geschwisterlichkeit, die über lange Jahrhunderte hin zornig oder ängstlich verschlossen gehalten worden waren. Ich bin ja in einem Alter, in dem ich das Vorher und das Nachher deutlich erlebt habe. Für unsere Eltern war es noch selbstverständlich, dass die Teilnahme an einem evangelischen Gottesdienst allenfalls aus Höflichkeit oder gesellschaftlicher Rücksichtnahme möglich war und jedenfalls der absolute Sonderfall blieb. Allerdings brachte nach meiner Erfahrung hier schon die Nachkriegszeit eine bedeutsame Änderung. Die geschwisterliche Gastfreundschaft, die in meiner mecklenburgischen Heimat viele evangelische Gemeinden den vertriebenen Katholiken aus Schlesien, Ostpreußen und den Ländern Mittelosteuropas gewährten, hatte schon vorher für die Praxis eine fundamentale Änderung bewirkt. Dennoch waren noch einige grundsätzliche Schritte notwendig, ehe wir, um nur ein Beispiel zu nennen, bei der Vorbereitung des Katholikentages 1994 in Dresden offizielle Repräsentanten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen um ihre Mitwirkung in unserer Programmkommission baten und dieser Bitte entsprochen wurde.
Ich erwähne den Dresdner Katholikentag nicht zuletzt deshalb, weil er der letzte Katholikentag war vor jenem bekannten Beschluss zur Durchführung eines Ökumenischen Kirchentages, der in einer gewissen Weise ja auch zu dieser Veranstaltung geführt hat. Zwar fand im Jahre 1996 ein Katholischer Kongress in Hildesheim statt, den man durchaus einen kleinen Katholikentag nennen könnte. Dennoch war es insbesondere die Erfahrung von Dresden, die in der Zeit zwischen dem Evangelischen Kirchentag Hamburg 1995 und dem Evangelischen Kirchentag Leipzig 1997 – jedenfalls auf katholischer Seite – zu jenem Gedankenaustausch führte, an dessen Ende der Entschluss zu einem gemeinsamen Kirchentag als großes christliches Ereignis in Deutschland stehen sollte. Dieser – oft zitierte, leider aber auch oft, sei es gutwillig oder böswillig, missdeutete - Beschluss lautete, im Jahre 2003 würden der Deutsche Evangelische Kirchentag und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken einen Ökumenischen Kirchentag durchzuführen und diese Absicht mit der Hoffnung verbinden, dass dann auch die gemeinsame Feier des Herrenmahles möglich werden möge. Ganz ausdrücklich erklärten wir, dass wir den Termin des geplanten Ökumenischen Kirchentages nicht an die Erfüllung dieser Hoffnung binden.
Wer den Wagemut verstehen und nachvollziehen will, sich zu einer solchen Hoffnung zu bekennen – mit alledem, was eine solche Erklärung an Freude und Erwartung, aber auch an Sorge und Misstrauen auslösen würde – der muss sich an die ökumenische Situation zum Ende des Jahres 1996 erinnern. Als ein wirklich bedeutsamer, ja, als ein geschichtlich bahnbrechender Fortschritt in der Ökumene war damals die nahe Unterzeichnung einer Gemeinsamen katholisch-lutherischen Erklärung zur Rechtfertigungslehre angekündigt worden. Eine Frage, um die es einst zu Streit und Spaltung gekommen war, sollte nun eine gemeinsame Antwort finden – gewiss keine einheitliche Antwort, die eine Geschichte von Jahrhunderten ungeschehen machen könnte, wohl aber eine Antwort in versöhnter Verschiedenheit. Zugleich bestand dieser differenzierte Konsens nicht darin, dass man das vorher sich Widersprechende einfach neben einander legte und den Streit für erledigt erklärte, sondern in dem man auf der Grundlage intensiver theologischer Arbeit in den Jahren davor einen Weg fand, die Wahrheit Gottes in wesentlichen Punkten gemeinsam in unserer stets unzulänglichen menschlichen Sprache so zu sagen, dass wir die uns offenbarte Wahrheit tiefer erkennen und sie ist uns in dieser tieferen Erkenntnis eint. Es war also ein gemeinsamer Fortschritt auf einem Weg, nach dem vorher intensiv gesucht worden war.
Manche haben später gemeint, wir seien so naiv gewesen, uns von der Freude über den von den meisten wohl nicht erwarteten ökumenischen Fortschritt gleichsam mitreißen zu lassen. Und zumindest einige von jenen, die das meinen, können damals nicht richtig zugehört haben. Ich will hier wiederholen, was ich 1997 auf dem Leipziger Evangelischen Kirchentag als gerade gewählter Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken zur Eröffnung des Evangelisch-katholischen Dialogs gesagt habe. Ich sprach eingangs über die stärkende und ermutigende Gemeinsamkeit, die wir als katholische und evangelische Christen in der Zeit der DDR erfahren hatten, und fuhr dann fort:
"Trotz dieser bewahrten und wieder gewonnenen Gemeinsamkeit sind wir weiterhin unterwegs zur Einheit der Christen. Und das heißt zweierlei: Am Ziel festhalten und sich der Mühe und Notwendigkeit des Weges stellen. Das bedeutet als erstes, sich nicht mit dem heute Erreichten und Erreichbaren zufrieden geben. Es bedeutet aber auch, sich vor Ungeduld und Hochmut zu hüten. Wir müssen ja die Gefahr vermeiden, dass Schwestern und Brüder, die wir auf unserem Weg mitnehmen wollen und mitnehmen müssen, uns nicht mehr verstehen und sich von uns trennen. Schritte zur Einheit dürfen nicht zu neuen Spaltungen führen. Auch müssen wir wohl noch besser gemeinsam bedenken und verstehen, auf welche Weise wir die Einheit der Christen leben können und was die Einsicht bedeutet, dass Vielfalt und Einheit zusammengehören.
Wer sich auf ein großes Ziel zu bewegt, tut gut daran, sich jeweils überschaubare Wegstrecken vorzunehmen. Eine solche Wegstrecke markiert der gemeinsame Entschluss der Präsidien des Deutschen Evangelischen Kirchentages und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, im Jahre 2003 zu einem Ökumenischen Kirchentag einzuladen. Wenn ich dies als eine überschaubare Wegstrecke charakterisierte, so meinte ich damit nicht, wir wüssten schon heute, welches Maß von Gemeinsamkeit wir dann werden gestalten können. Vielmehr verbanden wir unseren Entschluss mit einer Hoffnung, von der wir noch nicht wissen, ob sie sich dann schon erfüllen wird. In einem weltlichen Sinne klug war das vielleicht nicht. Aber es ist unsere gemeinsame Erfahrung, dass die Trennung am Tisch des Herrn in besonderer Weise schmerzt. So haben wir also unsere Erwartungen und Fragen, die sich an diesen Kern der Gemeinsamkeit knüpfen, gleichsam nach vorn geworfen, um zu zeigen, wie stark uns dieser Wunsch bewegt. Das hebt gewiss die Notwendigkeit nicht auf, in aller Redlichkeit zu prüfen, wie viel Gemeinsamkeit des Fundaments wir dafür bis dann aufgedeckt haben."
Nach der Rede sagte der damalige Generalsekretär des ZdK zu mir, meine Worte hätten deutlich zurückhaltender geklungen als die des katholischen Bischofs, der vor mir gesprochen hatte. Im Rückblick wird man wohl eher sagen müssen, dass sie immer noch zu erwartungsvoll waren. Die Frage muss also lauten: Worauf gründeten wir damals unsere Erwartungen und warum haben sich diese nicht als realistisch erwiesen. Unsere Erwartungen gründeten sich vor allem darauf, was damals wohl die meisten ökumenisch Gutwilligen dachten und was auch in den offiziellen Erklärungen, die die Ankündigung der geplanten Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre begleiteten, zum Ausdruck kam: Nämlich erstens, dass dieses bedeutungsvolle Ereignis unmittelbar bevorstehe, und zweitens, dass, nachdem der geradezu klassische Trennungsstein zwischen den Katholiken und den Christen der Reformation beiseite geräumt worden sei, sich das Gespräch auf den letzten noch verbleibenden wesentlichen Unterschied konzentrieren würde, nämlich auf das Verständnis des geistlichen Amtes in der Kirche wie auf die Frage nach dem Wesen der Kirche überhaupt.
In beiden Punkten hatten wir uns getäuscht, waren wir, wenn man so will, zu wenig realitätsnah und also naiv gewesen. Was nämlich recht bald einsetzte, war eine kontroverse Debatte über die Tragfähigkeit der Gemeinsamen Erklärung. Es entspricht der geschichtlichen Wahrheit, dass zunächst Einwände aus der römischen Glaubenskongregation kamen, mit denen der damalige Präsident des Einheitsrates, Kardinal Cassidy, wie er mir in einem persönlichen Gespräch sagte, nicht mehr gerechnet hatte. Sehr bald danach brach in Deutschland ein Proteststurm aus, der von einer großen Anzahl evangelischer Theologieprofessoren angefacht wurde. Dieser Widerstand hatte sich zwar schon vorher angekündigt, überraschte und verstörte aber dann doch in seiner Heftigkeit, wie ich weiß, auf katholischer Seite sogar ökumenische Experten. Das große Projekt überlebte Gott sei Dank beides.
Aber als die Gemeinsame Erklärung dann schließlich im Herbst 1999 in Augsburg unterzeichnet werden konnte, war die Zeit des ökumenischen Frühlings schon wieder vorbei und von einem um Versöhnung sich mühenden Gespräch über Kirche und Amt als neuem Impuls nichts zu sehen. Im Gegenteil wurde bald deutlich, dass der Schritt zur Gemeinsamkeit auf beiden Seiten auch das Bedürfnis nach konfessioneller Profilierung gestärkt hatte. Von katholischer Seite erschien im August 2000 die Erklärung "Dominus Jesus", in dem nicht nur der unbestreitbare Unterschied zwischen katholischem und evangelischem Kirchenverständnis klar benannt wird – und dass es hier einen wesentlichen Unterschied gibt, ist schlicht wahr – sondern diese Tatsache in einer Sprache dargestellt ist, die auf evangelischer Seite als eine Verletzung des ökumenischen Gebots der Ebenbürtigkeit angesehen werden musste.
Im deutlichen Bezug dazu hat Kardinal Kasper danach das Wort seines Vorgängers in der Präsidentschaft des Einheitsrates, Kardinal Willebrands, wieder aufgegriffen, der in Bezug auf die Kirchen der Reformation nicht von kirchlichen Gemeinschaften, sondern von Kirchen neuen Typs gesprochen hatte. Im September 2001 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland das Votum "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" beschlossen, das es seinerseits an deutlicher Abgrenzung von der Katholischen Kirche nicht mangeln lässt. Für das ökumenische Gespräch ist diese Erklärung um so schmerzlicher, als sie faktisch gegen den von katholischen und lutherischen Theologen erarbeiteten Text "Communio Sanctorum" gerichtet ist, der sich gerade in der Frage des Kirchenverständnisses als Versuch eines Brückenbaus verstand. Sicher sind dies nicht die einzigen Stimmen im gegenwärtigen ökumenischen Gespräch, aber sie sind gewichtig genug, sich in bezug auf die Länge des noch zu gehenden Weges keine Illusionen zu machen.
Gewiss ist grundlegende Gemeinsamkeit im Kirchenverständnis nicht die einzige und wohl auch nicht die bedeutsamste Voraussetzung für die gemeinsame Feier des Herrenmahles. Wenn ich mich bisher ausschließlich darauf konzentriert habe, so deshalb, weil sich nach offenbar vorherrschender theologischer Auffassung daraus die immer noch geltenden Trennungsgründe ergeben und wir – mit vielen anderen – nach dem entscheidenden Fortschritt in der Rechtfertigungslehre auf einen Fortschritt im Amts- und Kirchenverständnis glaubten hoffen zu dürfen. Es ist aber nicht nur redlich, sondern vor allem im hohen Maße ermutigend, darüber zu sprechen, welches Maß von Gemeinsamkeit auch in bezug auf die Feier des Herrenmahles als Kernstück unseres Glaubens und der Kirche bereits besteht. Sie werden es mir als Nichttheologen nachsehen, wenn ich im Folgenden namhafte Theologen zitiere, um beides – das Gemeinsame wie das immer noch Trennende – möglichst präzise zu erfassen.
Hier geht es vor allem um die Präsenz Christi im Brot und Wein. Nach Peter Neuner "ist inzwischen weithin anerkannt, dass die Unterschiede in der Deutung der Realpräsenz nicht mehr kirchentrennend sind. Dabei ist unbestritten, dass es in der Lehre von der Realpräsenz konfessionsspezifische Schwerpunktsetzungen gibt." Dennoch "konnte, angefangen vom Lima-Dokument über den Text 'Das Herrenmahl' und die Lehrverwerfungsstudie, ein breiter Konsens zwischen den (großen) christlichen Kirchen erzielt werden. In der gläubigen Erinnerung an Jesu Leben, sein Kreuz und seine Auferstehung, wird er selbst gegenwärtig und real greifbar. In der Memoria, der Anamnese, wird die Differenz von Raum und Zeit überwunden und Christus präsent. Dabei gründet diese Memoria in der Stiftung Jesu nicht allein im Glauben derer, die das Erinnerungsmahl feiern.
Diese Annäherung wurde inzwischen auch kirchenamtlich rezipiert. So spricht die Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Studie ‚Lehrverurteilungen – kirchentrennend?’ von einer Übereinstimmung ‚in der Lehre der wirklichen Gegenwart Jesu Christi in seiner Gottheit und seiner verklärten Menschheit im eucharistischen Sakrament’ (S.15). Das Gutachten des ‚Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen’ geht hier sogar noch weiter und fordert: ‚Die Kirchen sollten anerkennen, dass diese Frage hinreichend geklärt ist’ (S.55).
Dennoch bleibt an diesem Punkt zumindest noch eine gewichtige Differenz zwischen den Kirchen, nämlich die Frage der Dauer der Realpräsenz über die Herrenmahlfeier hinaus und damit verbunden der rechte Umgang mit dem nicht ausgeteilten Brot und Wein. Hier bleibt vor allem die Praxis kontrovers, Fortschritte sind dringend angemahnt. Doch die Kirchenspaltung und damit auch die Verweigerung des Herrenmahls können diese Differenzen nicht mehr tragen."
Allerdings ist dies nur die eine Dimension, die nach katholischer und nach orthodoxer Auffassung für das Herrenmahl konstitutiv ist. Die andere besteht darin, dass Kirchengemeinschaft und Abendmahlsgemeinschaft nicht von einander getrennt werden können, sondern sich beide vielmehr gegenseitig tragen und bedingen. Ich zitiere noch einmal Neuner:
"Die altkirchliche Praxis zeigt: Wo man das Herrenmahl empfängt, hat man seine kirchliche Heimat, durch den Empfang des Herrenmahls wird Kirche aufgebaut. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, die Kirchengemeinschaft zerbrach, tangierte dies unmittelbar auch die Abendmahlsgemeinschaft. Wurde diese wieder aufgenommen, war dies das Zeichen für die Wiederherstellung der kirchlichen Communio. In allen großen Kirchen wird bis heute die Aufnahme in die Kirche, sei es bei einer Erwachsenentaufe, sei es bei einer Konversion, durch den Empfang des Herrenmahles abgeschlossen und zeichenhaft bekräftigt."
Aus dem Zusammenhang von Kirchengemeinschaft und Abendmahlsgemeinschaft ergeben sich Konsequenzen in zwei unterschiedlichen, ja, gegensätzlichen Richtungen: Wenn die Kirchengemeinschaft primär nicht juridischer, sondern sakramentaler Natur ist und die Christen auch in der Ökumene sakramental verbunden sind, dann kann Kirchengemeinschaft gradueller Natur sein und ist jedenfalls nicht mit einer institutionellen Einheit identisch. Andererseits stellt sich im Abendmahl das Wesen der Kirche dar. "Das Wesen der Kirche aber ist es," und jetzt zitiere ich Werner Löser, "Leib Christi und Bereich des Anwesens seiner Gnade und so das neue Volk Gottes zu sein. Sie vollzieht und begreift sich nicht aus sich selbst, sondern von Christus her, der ihr Haupt ist und bei ihr bleibt bis ans Ende der Zeiten. Eben dies hat seine Entsprechung darin, dass sich die Kirche, das eine Volk Gottes, in das ‚Gegenüber’ von Amt und Gemeinde, die nicht dem ‚Grade’, sondern dem ‚Wesen’ nach verschieden sind (LG 10), gliedert und im Wechselspiel von Amt und Gemeinde vollzieht. In diesem Sinne liegt schon in der Gestalt der Kirche ein Hinweis auf ihren sie berufenen und begleitenden Herrn, der der auferweckte und erhöhte Christus ist und der zur Rechten des Vaters sitzt. Das Amt ist in dieser Sicht als konstitutives Strukturelement der sakramentalen Größe Kirche selbst sakramental und also nicht nur funktional zu verstehen und zu vollziehen."
Aus dem gemeinsamen Glauben daran, dass Christus selbst der Herr seiner Kirche ist und er selbst uns zu seinem Mahl einlädt, werden im evangelischem Verständnis von Kirche und im katholischen Verständnis von Kirche unterschiedliche Konsequenzen gezogen, die ich einmal mit dem Mut des Laien so zusammenfassen will: Im evangelischen Verständnis ist das Amt für die sich versammelnde Gemeinde nicht konstitutiv. Kirche ist die Versammlung von Christen, in der das Wort Gottes verkündet und die Sakramente gereicht werden. Im katholischen Verständnis stellt sich in der Beziehung von Amt und Gemeinde die Beziehung zwischen Christus und seiner Kirche dar als eine Gemeinschaft, die in ihren Eckwerten nach göttlichem Willen verfasst ist; sie findet in der Versammlung der Gläubigen ihren Ausdruck und hat in der Eucharistiefeier ihren Kern. Gemeinsam ist beiden Auffassungen, wie wir bei allen Unterschieden nicht übersehen wollen, dass die Herrenmahlfeier die eigentliche Wirklichkeit der Kirche ist, in der das Amt eine Dienstaufgabe hat.
Was dem Unterschied im Verständnis von Kirche und Amt in Bezug auf die Herrenmahlfeier seine ökumenische Brisanz gibt, ist die Tatsache, dass die evangelische Auffassung von Kirchengemeinschaft seit drei Jahrzehnten bereits praktiziert wird, nachdem sich bekenntnisverschiedene evangelische Kirchen 1973 in der Leuenberger Konkordie zur wechselseitigen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft geöffnet und in der Folge darüber hinaus alle Christen zum Abendmahl zugelassen haben. Man kann dies allerdings auch anders formulieren: Nach einer mehrhundertjährigen Geschichte, während der die evangelischen Kirchen die gleiche Position einnahmen wie heute noch die Katholische Kirche, haben sie erst vor dreißig Jahren beschlossen, die weiter bestehenden Bekenntnisunterschiede nicht mehr als trennend zu betrachten. Dafür war die relative Nähe der verschiedenen Richtungen des Protestantismus im Kirchenverständnis gewiss förderlich. Freilich zeigt die gegenwärtige Debatte um die Reform der EKD, dass auch diese nach wie vor nicht bedeutungslos sind. Wichtig für die Erwartungen vieler evangelischer Christen an den Ökumenischen Kirchentag ist die Tatsache, dass der Deutsche Evangelische Kirchentag sowohl in Bezug auf die Bedeutung des Abendmahls für ein Leben aus dem Glauben als auch für die evangelische Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft eine vorantreibende Rolle gespielt hat. Das haben wir in bewegenden Bekenntnissen unserer evangelischen Partner in ökumenischen Gremien eindrucksvoll erfahren.
Was dennoch bleibt, ist die Frage nach dem Sinn der Ökumene und nach der Stellung der gemeinsamen Herrenmahlsfeier in der Ökumene. Meint Ökumene Anerkennung des status quo oder bleibt sie Bewegung nach vorn in der gemeinsamen Suche nach dem Willen Gottes?
Damit komme ich erneut zu dem Bild zurück, das ich als Ausgangspunkt gewählt habe: Ist Ökumene ein Weg, der die Christen zu größerer Gemeinsamkeit zusammen führt, oder besteht Ökumene darin, sich wechselseitig einfach so zu nehmen, wie man geschichtlich geworden ist oder im Ergebnis künftiger Entwicklung sein wird? Bedeutet auf unser Problem angewendet und überdies zugespitzt, dass künftig in der ganzen Ökumene gelten könnte, was heute noch im Protestantismus durchaus eine Minderheitsmeinung ist, dass nämlich die Einladung zum Abendmahl auch an Nichtgetaufte ergeht? Wer solche Fragen stellt, gerät in die Gefahr von zwei Missverständnissen.
Das eine Missverständnis könnte den Vorwurf begründen, ich wolle die Leuenberger Konkordie von einer katholischen Position aus kritisieren. Eine solche Kritik liegt mir völlig fern. Ich sehe im Gegenteil mit großem Respekt, welchen ökumenischen Fortschritt diese Gemeinschaft für die evangelische Christenheit gebracht hat. Und jeder Fortschritt in christlicher Gemeinschaft ist ein Baustein zur Einheit. Gleichwohl kann eine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, die Bekenntnisunterschiede im Kirchenverständnis ignoriert, in der Beziehung zu den Katholiken wie zu den Orthodoxen nicht das Fundament der Einheit sein. Das haben im Übrigen auch die jüngsten Entwicklungen im Ökumenischen Rat der Kirchen gezeigt.
Das andere Missverständnis führt zu dem Verdacht, man fordere als Voraussetzung für die gemeinsame Herrenmahlfeier die Rückkehr zur Katholischen Kirche. Eine solche Erwartung widerspräche erstens einer klaren Voraussetzung jeder wirklichen Ökumene, nämlich dem Gebot geschwisterlicher Ebenbürtigkeit. Sie widerspräche zweitens einer elementaren Erfahrung der Geschichte. Diese bewegt sich nämlich, auch wenn es gelegentlich so aussehen sollte, niemals zurück. Wer in der Katholischen Kirche das unrealistische Konzept einer Rückkehrökumene vertritt, kann sich überdies weder auf das II. Vatikanische Konzil noch auf die Päpste berufen, die seitdem der Kirche vorstehen. Walter Kasper hat es Anfang 2001 so formuliert:
"Das Entscheidende des ökumenischen
Ansatzes des Zweiten Vatikanischen Konzils besteht ja eben darin, dass das
Konzil christozentrisch ansetzt. Dies war neu. Denn bis dahin setzte man
ekklesiozentrisch an. Es galt das Konzept der Rückkehrökumene. Die These
lautete kurz gesagt: Die katholische Kirche ist die wahre Kirche Jesu
Christi, deshalb ist Einheit nur als Rückkehr der anderen in den Schoß der
katholischen Kirche möglich.
Das zweite Vatikanische Konzil hat dieses Konzept aufgegeben. Ausgangs- und
Bezugspunkt ist nicht mehr die katholische Kirche in ihrer konfessionellen
Gestalt, sondern die eine Kirche Jesu Christi. Sie ist geschichtlich konkret
verortet; sie ‚subsistiert’, wie das Konzil sagt, in der katholischen
Kirche, d.h. sie ist in ihr konkret verwirklicht. Die Formulierung ‚subsistit
in’ im Unterschied zum zuvor gebräuchlichen ‚est’ wurde gewählt, um deutlich
zu machen, dass sich außerhalb des sichtbaren Gefüges der katholischen
Kirche nicht nur einzelne Christen sondern ‚Kirchenwirklichkeit’ findet,
dass also die Kirche Jesu Christi nicht einfachhin mit der konkret
existierenden katholischen Kirche identisch ist."
Kasper erinnert daran: "Auch die reformatorischen Bekenntnisschriften gehen davon aus, dass die wahre Kirche bei ihnen gegenwärtig ist." Und er fügt hinzu: "Keine Kirche kann, ohne den Wahrheitsanspruch aufzugeben, von mehreren gleichberechtigten Ausprägungen oder Zweigen der einen Kirche Jesu Christi sprechen. Jede Kirche, welche sich selbst ernst nimmt, muss davon ausgehen, dass in ihr – bei allen menschlichen Schwächen – die wahre Kirche Jesu Christi ist. Die katholische Kirche nimmt die anderen Kirchen eben dadurch ‚auf gleicher Augenhöhe’ ernst, dass sie die Unterschiede nicht nivelliert und nicht als ‚gleich-gültig’ bezeichnet, sondern dass sie die anderen Kirchen in der von ihnen selbst beanspruchten Andersheit respektiert."
Statt eines Rufes zur Rückkehr geht es im Gegenteil darum, in einer geduldigen geschwisterlichen Anstrengung neue Wege zu suchen, wie die Christen "in faith and order", wie ein bewährter ökumenischer Begriff lautet, also im Glauben und in der Kirchenverfassung zu größerer Einheit kommen, ohne auf die geschichtlich gewachsene Vielfalt der Christenheit zu verzichten.
Gewiss wissen wir derzeit nicht, wie dieser Weg zu größerer Einheit aussehen könnte, zumal derzeit eher die unterschiedlichen Richtungen akzentuiert werden. Da ist es um so ermutigender, wenn zwei bedeutende Theologen, Eberhard Jüngel und Walter Kasper, erst unlängst in München Gemeinsamkeiten im katholischen und im evangelischen Kirchenverständnis herausgestellt haben, über die weiter nachgedacht und gearbeitet werden muss. Ich nenne hier die Unterscheidung von sichtbarer und unsichtbarer Kirche, der Gedanke von einer Hierarchie der Wahrheiten, die gemeinsame Tradition, dass die Kirche das Volk Gottes, der Leib und die Braut Christi und ein Bau im Heiligen Geiste ist.
Manche raten uns, den gordischen Knoten einfach zu durchschlagen und ohne Rücksicht auf Unterschiede in Bekenntnis, Kirchenverfassung und Theologie voran zu gehen. Man meint, man müsse einen dynamischen Prozess auslösen, der uns dann schon irgendwie zu einem guten Ende führen würde. Heißt dies nicht – hart gefragt – Liebe und Wahrheit gegeneinander auszuspielen? Ein Handeln ist nur dann wahr, wenn sich die Handelnden darüber einig sind, was sie tun. Daher ist es nach meiner Überzeugung ein gedanklicher Fehler zu meinen, man könne das Herrenmahl als Mittel zur Einheit nutzen. Die Vorstellung, durch ein solches Tun etwas erzwingen zu wollen, was es derzeit leider nicht gibt, nämlich eine in wesentlichen Punkten übereinstimmende Vorstellung über die Kirchengemeinschaft, die in der Herrenmahlgemeinschaft verwirklicht wird, ist realitätsfern.
Die Wirklichkeit sähe ganz anders aus. Wenn wir uns beim Ökumenischen Kirchentag dazu hinreißen ließen, als Katholiken etwas zu tun, was wir nicht in Gemeinschaft mit der überwiegenden Mehrheit der Katholischen Kirche in Amt und Gemeinde tun können, dann wären die Folgen verheerend. Statt mehr Einheit hätten wir mehr Spaltung, und zwar in Amt und Gemeinde, und nicht, wie manche gern behaupten, zwischen Amt und Gemeinde. Man muss schon sehr wenig Ahnung von der Wirklichkeit der Katholischen Kirche während des letzten halben Jahrhunderts haben, um die Erneuerung der Katholischen Kirche und den Fortschritt in der Ökumene auf einen Konflikt zwischen Amt und Gemeinde oder, wie man gern sagt, zwischen Hierarchie und Basis zu reduzieren. Die Erneuerung der Kirche als ständige Aufgabe und der ökumenische Fortschritt werden, wie die Kirchengeschichte zeigt, sicherlich immer von Einzelnen vorangetrieben, aber der entscheidende Schritt muss in der Gemeinschaft der Kirche gegangen werden, wenn er für die Kirche von bleibender Wirkung sein soll. Oder ein solcher Schritt führt aus der Kirche heraus – entweder in die Einsamkeit oder in eine neue Gemeinschaft mit neuer Identität. Soll dies das Ergebnis eines Ökumenischen Kirchentages sein?
Aber, so wenden viele ein, wenn noch keine Herrenmahlsgemeinschaft möglich ist, sollte dann nicht wenigstens Interkommunion oder, wie man sprachlich schön, aber sachlich missverständlich sagt, eucharistische Gastfreundschaft möglich sein? Und in der Tat konzentriert sich darauf jetzt das Gespräch im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentages. Nach meiner Überzeugung muss man hier zwei Punkte genau unterscheiden.
Erstens hängt die Haltung zur Interkommunion eng zusammen mit der Haltung zur Abendmahlsgemeinschaft. Ich meine jedenfalls gut verstehen zu können, warum unsere evangelischen Geschwister aus der durch die Leuenberger Konkordie begründeten zwischenkirchlichen Gemeinschaft gleichsam denknotwendig zu dem Entschluss kamen, auch nichtevangelische Christen zur Feier des Abendmahles einzuladen. Zweitens ist es allerdings auch dann, wenn ich recht sehe, stets eine Einladung an Einzelne. Und dieser Bezug auf den Einzelnen ist denn auch die einzige Übereinstimmung mit der Katholischen Kirche, die nach dem II. Vatikanum in ihrem Ökumenischen Direktorium folgende Festlegung traf:
"Weil die Sakramente sowohl Zeichen der Einheit wie auch Quelle der Gnade sind, kann die Kirche wegen ausreichender Gründe den Zutritt zu diesen Sakramenten einem getrennten Bruder gestatten. Dieser Zutritt kann erlaubt sein bei Todesgefahr oder in schwerer Not (Verfolgung, Gefängnis), wenn der getrennte Bruder einen Amtsträger seiner Gemeinschaft nicht aufsuchen kann und aus eigenem Antrieb vom katholischen Priester die Sakramente verlangt, sofern er nur im Hinblick auf diese Sakramente seinen Glauben im Einklang mit dem Glauben der Kirche zum Ausdruck bringt und in der rechten inneren Verfassung ist ..."
Diese Bestimmung hat bekanntlich inzwischen ihre eigene Wirkungsgeschichte, und es ist insbesondere gefordert worden, die in ihr beschriebene Möglichkeit ganz ausdrücklich und generell auf konfessionsverschiedene Ehen auszudehnen, die aus ihrem gemeinsamen christlichen Glauben leben. So hat z. B. Peter Neuner darauf hingewiesen, dass eine Ehe nach katholischer Auffassung sakramental begründet und also ein Baustein der Kirche ist. Sehr viel weitergehende Vorschläge hat 1995 Otto Hermann Pesch gemacht, der jedoch ebenfalls den individuellen Charakter einer solchen Teilnahme am Abendmahl deutlich herausarbeitet:
"Eben um dies aber geht es vornehmlich in dieser Debatte, also zunächst um begrenztere Optionen: um die in Einzelfällen, womöglich vielen Einzelfällen theologisch verantwortbare und seelsorglich ratsame Teilnahme am Herrenmahl in einer Kirche, die nicht die eigene ist, um die sogenannte ‚offene Kommunion’. Dies setzt die individuell oder generell ausgesprochene ’Zulassung’ seitens der das Herrenmahl reichenden Kirche oder Gemeinde voraus und – viel zu wenig reflektiert! – die entsprechende ‚Entlassung’ seitens der eigenen Kirche, also die wiederum individuell oder generell ausgesprochene Erklärung, dass solch ein theologisch verantwortbarer und seelsorglich ratsamer ‚Fall’ vorliegt und demnach der Empfang des Herrenmahls in der Schwesterkirche nicht als Verlassen der eigenen Kirche gewertet wird. Denn ... ‚Eigentlich’ ist Gemeinschaft beim Herrenmahl Kirchengemeinschaft, und Empfang des Herrenmahls (unter anderem!) Bekenntnis zu der und Gemeinschaft mit der das Herrenmahl feiernden Kirche."
Mit diesem Verständnis plädiert Otto Hermann Pesch für die "offene Kommunion" in, wie er schreibt, "begrenzten und vorbereiteten Situationen", wobei er neben der bewusst gelebten konfessionsverschiedenen Ehe an "Tagungen problembewusster ökumenischer Arbeitskreise und Gemeinden" denkt. Nun könnte man lange über die sorgfältigen Überlegungen und gründlich bedachten Vorschläge dieses um die Ökumene hoch verdienten katholischen Theologen sprechen. Ich will mich auch dazu bekennen, von den katholischen Bischöfen in Deutschland mehr Mut in dieser Frage zu erhoffen, mindestens so viel Mut wie ihn m. W. englische und kanadische Bischöfe bewiesen haben. Gleichwohl kann über einen Punkt kein Zweifel sein. Alle Überlegungen beziehen sich auf Einzelne, worunter ich auch überschaubare Gruppen verstehe, in denen sich Menschen durch einem intensiven Prozess gemeinsamen ökumenischen Nachdenkens gut kennen. Es handelt sich jedenfalls niemals um ein Massenereignis.
Der Ökumenische Kirchentag wird jedoch, so Gott will, ein Massenereignis werden. Und es macht keinen Sinn, ja, es wäre denkunmöglich und daher ein Ärgernis, wenn dieser Kirchentag einen Vorgang, der sich seiner Natur nach immer nur auf Einzelne bezieht, in seine Programmatik einbeziehen würde. Letztlich wäre es eine Lüge. Denn wenn alle zu einer Handlung eingeladen werden, deren Gründe nur beim jeweils Einzelnen liegen können, dann kann es keinen Grund geben, warum es nicht alle gemeinsam tun. Für ein gemeinsames Handeln gibt es aber noch keine hinreichende Grundlage. Müssten sich nicht jene, die die wechselseitige Einladung zum Abendmahl dennoch befürworten, fragen, wie sie dem Verdacht begegnen wollen, insgeheim eine psychologische Situation schaffen zu wollen, in der die theologisch gut begründete Unterscheidung zwischen gemeinsamer Feier des Herrenmahls und Hinzutritt zur Eucharistie- bzw. Abendmahlsfeier der anderen Kirche durch einen dynamischen Vorgang einfach weggespült wird. Mit Dammbrüchen sollte niemand spielen, denn ihre Folgen sind nach aller Erfahrung verheerend.
Gewiss muss in der Katholischen Kirche mutiger und auch aufrichtiger über die Zulassung von Christen anderer Konfession zur Eucharistie auf der Grundlage ihres Glaubens wie auch über die Teilhabe Einzelner am Abendmahl in einer anderen Kirche als Zeichen christlicher Liebe gesprochen und gehandelt werden. Das verlangt nicht zuletzt die Wirklichkeit in unseren Gemeinden. Daran mag uns der Ökumenische Kirchentag auch dringend erinnern, aber er ist als solcher dazu keine wirkliche Begründung, denn er ist durch seinen Charakter dazu nicht der rechte Ort.
Damit komme ich abschließend zu den Fragen, mit denen die Veranstalter Sie zu diesem Vormittag eingeladen haben und die sich ihrem Inhalt nach an mich richten. Beim Ökumenischen Kirchentag ist eine gemeinsame Herrenmahlsfeier noch nicht möglich. Darum kann auch eine wechselseitige eucharistische Gastfreundschaft nicht zum Programm dieses Kirchentages gehören. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat für seine Haltung gute theologische Gründe. Und da zu diesen Gründen auch das Wissen um den hohen Wert gemeinsamen Glaubens und weltweiter Katholizität gehört, steht das Zentralkomitee der deutschen Katholiken fest in der Gemeinschaft der Katholischen Kirche mit dem Papst in Rom. Mit Sicherheit ist uns die Eucharistie kein Feld zur Profilierung. Gewiss hat das ZdK auch eine wohlbedachte Strategie. Und diese besteht darin, das gemeinsame Projekt des Ökumenischen Kirchentages zu einem gemeinsamen Erfolg zu machen und damit nicht zuletzt einen Gegenakzent zu setzen zum gegenwärtigen ökumenischen Stillstand. Daher finden wir, dass es des Streits um die Frage, ob beim Ökumenischen Kirchentag ein gemeinsames Herrenmahl gefeiert werden soll, nun wahrlich genug sein sollte. Dieser Streit kann nichts Gutes bringen.
Aber selbstverständlich ist das nicht das Ende unserer Hoffnung auf das gemeinsamen Herrenmahl. Und da wir wesentliche Elemente dieser Gemeinsamkeit schon in der Hand haben, ist diese Hoffnung in ihrem zeitlichen Horizont auch nicht unbestimmt, sondern kann auf konkrete Fortschritte in der Ökumene bezogen werden. Einige Gemeinsamkeiten im Kirchenverständnis habe ich schon benannt. Führt darüber hinaus, wie ich in aller Zurückhaltung fragen möchte, wirklich kein Weg zu einem gemeinsamen Verständnis des geistlichen Kerns des Amtes, zu einer grundlegenden Übereinstimmung in unserer Sicht des Wechselverhältnisses von Amt und Kollegialität bzw. von Amt und Synodalität, zu einer grundlegenden Übereinstimmung in bezug auf die allgemeine Verantwortung aller und die besondere Verantwortung Einzelner im Dienst an der Kirche und nicht zuletzt zu einer versöhnten Verschiedenheit im Begriff der apostolischen Sukzession? Kann uns nicht der Blick in die Geschichte, insbesondere in die altkirchliche Zeit vor den Trennungen Zugänge eröffnen, wo wir bisher nur Mauern sehen? Es gibt Fragen, die Ratlosigkeit offenbaren, und es gibt Fragen, die ermutigen. Mich ermutigen diese Fragen jedenfalls. Und ich will nicht leugnen, dass wir diese Ermutigung auch brauchen gegen unsere Enttäuschung, zu der ich mich ausdrücklich bekennen will. So hoffe ich, dass am Ende unseres Gesprächs nicht der Streit steht, sondern die gemeinsame Hoffnung auf den künftigen Weg der Ökumene. Möge sie uns die Erfüllung dessen bringen, was uns der Herr in seinem Vermächtnis als Zeichen der Einheit hinterlassen hat.
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Der vorliegende Text, ursprünglich ein
Vortrag auf Einladung des "Theologischen Quartetts" der
Zeitschrift
"imprimatur"
am 3.11.2002 in Trier, wurde uns freundlicherweise von Prof. Dr. Hans
Joachim Meyer, Präsident des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken (ZdK) und Kopräsident des Ökumenischen Kirchentages
(ÖKT) zur Verfügung gestellt. Linkhinweise: |
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