Bestürzt über Rückgang des Glaubenswissens
Kardinal Meisner bekräftigt Verbot der Interkommunion

Köln, 12.2.2004 (DT/KNA). Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat die kirchliche Lehre zum Eucharistieverständnis bekräftigt. Mit einem am Mittwoch in Köln veröffentlichten Brief reagierte er auf eine Unterschriftenaktion von Katholiken seines Erzbistums, in der um Einführung der so genannten offenen Kommunion für Nichtkatholiken gebeten wird. Diese ist nach katholischem Kirchenrecht verboten.

Zugleich kritisiert der Kardinal in dem Brief ein Papier der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland vom Januar, nach dem niemand vom Abendmahl ausgeschlossen werden dürfe. Kritik des rheinischen Präses Nikolaus Schneider an der Suspendierung des Saarbrücker Priesters Gotthold Hasenhüttl weist er als "destruktiv" zurück.

Dieser hatte am Rande des Ökumenischen Kirchentags 2003 in Berlin Protestanten zur Kommunion eingeladen. Der Kardinal zeigt sich "bestürzt über den Rückgang katholischen Glaubenswissens", der in der Unterschriftenaktion sichtbar werde. Die Kommuniongemeinschaft setze die Kirchengemeinschaft voraus. Das habe Papst Johannes Paul II. in seiner Eucharistieenzyklika hervorgehoben. Daher kann das Sakrament der Einheit nach Meisners Worten erst gemeinsam gefeiert werden, wenn Unterschiede im ökumenischen Dialog "in aller Wahrhaftigkeit" ausgeräumt worden seien. Die von den Unterzeichnern vertretene Auffassung sei nur aus protestantischer Perspektive schlüssig, schreibt der Erzbischof.

In dem Brief der Katholiken heißt es, "dass die Eucharistie nicht unbedingt Zeichen einer erreichten Einheit bedeuten muss, vielmehr in ihrer Eigenschaft als Sakrament ebenso Einheit bewirken kann". Des Weiteren berufen sich die Unterzeichner auf eine Sonderregelung der katholischen Kirche hinsichtlich der Eucharistiespendung, die bei einem "schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis" in Kraft treten könne. Darauf antwortet Meisner, es gehe um individuelle Heilssorge, wenn etwa ein Protestant "in Todesgefahr schwebt, keinen evangelischen Pfarrer erreichen kann, das katholische Eucharistieverständnis teilt und entsprechend disponiert ist." Die Regelung ziele nicht darauf ab, Interkommunion zu praktizieren.

Zu den Äußerungen der rheinischen Landeskirche zum gemeinsamen Abendmahl schreibt der Kardinal, "innerevangelisch mögen diese ihre Bedeutung haben, als öffentliche Kritik an der katholischen Eucharistieauffassung jedoch wirken sie destruktiv". Die Äußerungen zur Maßregelung Hasenhüttls seien unangebracht. Der Priester habe "nach eigenem Gutdünken gegen kirchliches Recht" gehandelt.

Dass diese kirchenrechtswidrige Praxis vielerorts geübt werde, ändere nichts am missbräuchlichen Charakter. Zudem lasse sich ein Verstoß nicht dadurch rechtfertigen, dass er multipliziert werde. Schneider hatte die Suspendierung Hasenhüttls als "irritierend" bezeichnet. Dieser habe "öffentlich vollzogen, was in vielen Gemeinden in Deutschland sonntäglich geschieht."

Aus: Die Tagespost, 12.2.2004
Quelle: http://www.die-tagespost.de


Brief von Kardinal Meisner im Wortlaut: http://www.erzbistum-koeln.de


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