Ein abstruser Vergleich

29.7.2003. Wenn es eine Grundregel gibt für alle Menschen, die sich öffentlich in Deutschland zu irgendetwas äußern wollen, dann lautet sie: Vorsicht, größte, allergrößte Vorsicht vor jedem Nazi-Vergleich - er hat eine Entgleisungsgarantie. Gotthold Hasenhüttl, von seinen Aufgaben als Priester suspendiert, weil er nach katholischem Kirchenrecht unerlaubt Protestanten zur katholischen Eucharistie einlud, hat mit einem Satz sich und seinem Anliegen mehr geschadet als Bischof Reinhard Marx von Trier, die Bischofskonferenz und Papst Johannes Paul II. zusammen: Die Bischöfe verlangten von ihren Priestern einen "Eichmann-Gehorsam", sagte der emeritierte Theologie-Professor aus Saarbrücken in einem Interview.

Man kann verstehen, dass Hasenhüttl empört ist. Man kann mit etwas gutem Willen seine Kritik nachvollziehen, dass die Bischöfe die Befolgung von Kirchenparagrafen über das theologisch fundierte Gewissen stellen. Doch auch das späte Bedauern des Theologen ändert nichts daran: Der Eichmann-Vergleich ist falsch, unfair, geradezu abstrus. Hasenhüttl hat bewusst das Kirchenrecht begrenzt verletzt, um auf einen Missstand hinzuweisen. Dass der Trierer Bischof Marx daraufhin die härtestmögliche Strafe unterhalb der Exkommunikation verhängte, war unklug. Wie man dabei aber an den Organisator der nach Auschwitz rollenden Transporte denken kann, ist das Geheimnis Hasenhüttls.

So wird es dem Saarbrücker Theologen gehen wie dem unglücklichen Bundestagspräsidenten Philipp Jenninger, der einst in einer ordentlichen Rede das Unglückswort vom "Faszinosum" des Nationalsozialismus verwendete: Über dem Namen Eichmann wird das Anliegen verloren gehen. (mad)

Aus: Süddeutsche Zeitung, 29.7.2003
Quelle: http://www.sueddeutsche.de


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