Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
erlauben Sie, dass ich unsere Gedanken noch einmal zurücklenke auf das vergangene Jahr, in dem das Thema Ökumene in Deutschland eine öffentliche Beachtung fand, wie dies vermutlich seit der ökumenischen Aufbruchstimmung im Zusammenhang mit dem Ökumenischen Pfingsttreffen in Augsburg 1971 nicht mehr der Fall gewesen war. Es fällt schwer, eine Wertung vorzunehmen, ob es für die Ökumene ein gutes oder ein schlechtes Jahr gewesen war, irgendwie war es gut und schlecht zugleich. Im vergangenen Jahr sind Dokumente veröffentlicht worden und haben sich Ereignisse zugetragen, die über die Tagesaktualität hinaus voraussichtlich für den weiteren Weg der Kirchen in Deutschland bedeutsam sein werden.
Zu den über den Tag hinaus wirksamen Dokumenten dieses Jahres zählt sicher auch die Gründonnerstags-Enzyklika ‚Ecclesia de Eucharistia’ von Papst Johannes Paul II. Die fast dichterische, bekenntnishafte Sprache dieser Enzyklika lässt mich als evangelischen Theologen nicht unbeeindruckt, auch wenn mir ihr inhaltlicher Gehalt, trotz der zahlreichen Bibelzitate, merkwürdig fremd bleibt. In der Form literarisch experimentell und im Inhalt dogmatisch traditionell, so stellt sich dieses Dokument mir dar. Als Hauptmängel dieser Enzyklika empfinde ich die unzureichende Wahrnehmung der pastoralen Situation der Evangeliumsverkündigung in einem multi-, vielleicht sogar postkonfessionellen Zeitalter, die Ausblendung der theologischen Tradition der reformatorischen Kirchen sowie die vollständige Nicht-Berücksichtigung der Ergebnisse des offiziellen ökumenischen Dialogs mit den Kirchen der Reformation. All dies wäre aber aus meiner Sicht unabdingbar gewesen, um in glaubensarmer Zeit für die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen hilfreich zu sein. Die theologische Differenz zu den reformatorischen Kirchen betrifft in geringerem Maße die Eucharistielehre und stärker die Ekklesiologie, die Lehre von der Kirche, das zeigt auch die Enzyklika ganz deutlich. In der Enzyklika zitiert der Papst häufig die Dokumente des II. Vatikanums, des Konzils von Trient, seine Vorgänger, einige Kirchenväter, den katholischen Katechismus, den CIC und sehr häufig sich selbst. Dass dies dem bei Enzykliken üblichen Vorgehen entspricht, ist mir hinreichend vertraut, es macht mir die Sache aber nicht einleuchtender. Denn es geht schließlich um einen Fragenkreis von besonderer ökumenischer Relevanz und zudem erhebt die Enzyklika einen über die römisch-katholische Kirche hinausreichenden Anspruch. Die exakte Analyse dieser Verlautbarung des Apostolischen Stuhls, die Frage, ob sich das Lehramt bewegt hat, ob nach vorn oder nach hinten oder ob es sich im Kreis gedreht hat, dies alles will ich gern den katholischen Theologen überlassen und mich im Fragenkreis ökumenischer Mahlgemeinschaft den Themenbereichen zuwenden, die die Enzyklika unberücksichtigt lässt.
Ich möchte in meinem Vortrag
Ökumene war einmal ein mit positiven Emotionen bedachtes Modewort. Diese Zeiten sind, insbesondere was die evangelische Kirche betrifft, lange vorbei. Wenn an den evangelisch-theologischen Fakultäten Lehrveranstaltungen zu einer ökumenischen Thematik angeboten werden, sind diese häufig von den Studierenden besonders schlecht besucht oder fallen sogar aus, leider. Ökumene ist nicht in, das hat mancherlei Gründe. Auch in der säkularen Presse wird über ökumenische Vorgänge oder gar ökumenische Dokumente nur am Rande berichtet, wenn überhaupt. Im letzten Jahr war dies auffallend anders. Ökumene war breit Thema in allen Medien, bis hin zu mehr oder weniger gelungenen publizistischen Versuchen, entkirchlichten Zeitgenossen zu erläutern, was dies denn sei, Abendmahl und Eucharistie.
Ich frage mich, woher kam dieses plötzliche breite Interesse an der Ökumene und insbesondere an dem Thema ökumenischer Abendmahlsgemeinschaft? Wieso rückte dieses ökumenische Spezial- und Insiderthema ökumenischer Mahlgemeinschaft plötzlich ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit? Es lag wohl an den anderen großen Themen des vergangenen Jahres, nicht zuletzt an der Erfahrung der Ohnmacht im Zusammenhang mit einem von der Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht gewollten Krieg im Irak. Die bedrängende Erfahrung von Friedlosigkeit und Unversöhnlichkeit in Politik wie im persönlichen Erleben vieler Zeitgenossen. Die Erfahrung, in einer Zeit zu leben, in der so viele Ehen und Beziehungen auseinander brechen wie nie zuvor, in der Arbeitsverhältnisse im großen Stil aufgelöst und aufgekündigt werden, in der die Interessen gesellschaftlicher Gruppierungen in voller Wucht aufeinander treffen, in dieser Zeit scheint es mir eine aufrichtige Erwartung an die großen Kirchen zu geben für die Gesellschaft einen Dienst der Versöhnung wahrzunehmen. Den Dienst der Versöhnung in einer von Friedlosigkeit und Unversöhnlichkeit geprägten Zeit. Die Sehnsucht nach von der Tradition geprägten Gesten und Worten der Versöhnung, das ist es, was das Abendmahl und insbesondere ökumenische Abendmahlsgemeinschaft für viele interessant und erstrebenswert erscheinen lässt. Um diesen gesellschaftlichen Dienst der Versöhnung überzeugend zu leisten, muss aber die inner- und zwischenkirchliche Versöhnungsarbeit erst überzeugend gelungen sein. Dies scheint mir der Erwartungshorizont der bundesdeutschen Öffentlichkeit gewesen zu sein, vor dessen Hintergrund der ökumenische Kirchentag und die damit verbundenen Ereignisse für viele zur Enttäuschung oder zumindest zur Ernüchterung geriet.
Ich habe die Pressereaktionen der Printmedien vom ökumenischen Kirchentag zugeleitet bekommen und auch bei vorsichtiger Beurteilung wird man den beiden großen Kirchen nicht attestieren können, diesen Dienst der Versöhnung überzeugend geleistet zu haben, ganz im Gegenteil. Wenn man die Leserbriefspalten der großen bundesdeutschen Tageszeitungen in die Analyse mit einbezieht, so dokumentieren diese eine ungeheure Spannung bis hin zu einem massiven Gegensatz in der deutschen katholischen Kirche zwischen Episkopat und weiten Teilen des Kirchenvolkes, der "sensus fidelium" und das Lehramt stimmen in der Frage ökumenischer Mahlgemeinschaft offensichtlich nicht überein. Aber auch in der Evangelischen Kirche wurden im Zusammenhang des ökumenischen Kirchentags erhebliche innerevangelische Spannungen und Unklarheiten sichtbar, wie beispielsweise auf die erfolgten Suspendierungen der beiden katholischen Priester öffentlich zu reagieren sei. Ob um des ökumenischen Burgfriedens willen kirchendiplomatisches Schweigen, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Schwesterkirche angesagt sei oder ob nicht die Frage ökumenischer Mahlgemeinschaft vielmehr eine Frage des status confessionis sei, in der die evangelische Kirche nur um den Preis der Verleugnung ihres Herrn und Heilands das öffentliche Zeugnis schuldig bleibt. Zu dem im Zusammenhang der umstrittenen Mahlfeiern offen zutage getretenen Gegensatz im Umgang mit der Zulassung von Christen anderer Konfessionen zwischen den beiden großen Kirchen kommen gerade im Zusammenhang mit dem Thema Ökumene erhebliche Spannungspotentiale in den Konfessionskirchen selbst hinzu, die auch dem kirchlich unkundigen Zeitungsleser im letzten Jahr aufgefallen sein müssen. Innerevangelisch wird zwischen Vereinigter Evangelisch-Lutherischer Kirche Deutschlands (VELKD) und Evangelischer Kirche Deutschlands (EKD) eine ökumenisch durchaus verschiedene Sprache gesprochen, ich denke an die Dokumente "Communio Sanctorum" aus dem Jahr 2000 und "Kirchengemeinschaft im evangelischen Verständnis" aus dem Jahr 2001. Und auch auf katholischer Seite ist ein deutlicher Kontrast zwischen dem ökumenisch freundlicheren parlando des Einheitssekretariats unter Kardinal Kasper und dem strengen doctrinando des Sanctum Officium unter Kardinal Ratzinger unüberhörbar. Diese im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigung bereits zutage getretenen theologischen Interessengegensätze in den Konfessionskirchen wirkten sich in der kontroversen Debatte um ökumenische Mahlgemeinschaft voll aus und ergaben ein völlig heterogenes Bild der Kirchen, auf der einen Seite wurde die Bedeutung sowie der Wille zur Ökumene öffentlich behauptet und die Umsetzung dieses Willens zur ökumenischen Gemeinschaft gerade demonstrativ verweigert. Die Kirchen in Deutschland haben aus meiner Sicht im letzten Jahr in Sachen Ökumene ein ziemlich verwirrendes Schauspiel mit wenig Überzeugungskraft geboten und eine missionarische Chance vertan.
Die Ereignisse um die beiden umstrittenen Mahlfeiern am Rande des Kirchentags haben den Gegensatz im Umgang mit der Zulassung von Mitgliedern anderer Konfessionen zum Abendmahl zwischen den beiden großen Kirchen offen zutage treten lassen. Die Gründonnerstagsenzyklika des Papstes hatte die bisher bereits geltende römisch-katholische Haltung erneuert und nachdrücklich eingeschärft. Der Papst schreibt:
Die für die römisch-katholische Amtskirche normative Bedeutung der letztjährigen Gründonnerstags-Enzyklika zeigt die neueste Verlautbarung des Apostolischen Stuhls, die "Instruktion Redemptionis Sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind" vom 25. März 2004. Dort heißt es unter der Nr. 8: "Man muss auch mit großer Traurigkeit feststellen, dass ‚ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind, zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt’. Die Eucharistie ist jedoch ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden". Daher ist es angebracht, einige Dinge zu korrigieren und genauer festzulegen, damit auch in diesem Bereich ‚das Mysterium der Eucharistie weiterhin in seinem vollen Glanz erstrahle’". Die ökumenische Bedeutung dieses Grundsatzes wird unter den Nr. 84 und 85 entfaltet und präzisiert, dort heißt es: "Wenn die heilige Messe für eine große Menge gefeiert wird, beispielsweise in Großstädten, muss man darauf achten, dass nicht aus Unwissenheit auch Nichtkatholiken oder gar Nichtchristen zur heiligen Kommunion hinzutreten, ohne dass dem Lehramt der Kirche in Bezug auf Lehre und Disziplin Rechnung getragen wird, Es obliegt den Hirten, die Anwesenden zu gegebener Zeit darauf hinzuweisen, dass Wahrheit und Ordnung streng zu beachten sind." "Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern."
In deutlichem Gegensatz zu der vom Papst bzw. der "Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung" hier erneut vertretenen Lehre schließt die evangelische Kirche Mitglieder anderer Konfessionskirchen von ihren Mahlfeiern gerade nicht aus und verwehrt ihren Kirchenmitgliedern auch nicht die Teilnahme an Eucharistiefeiern der römisch-katholischen Kirche. Die evangelische Haltung in dieser Frage wird am besten deutlich an der am 20. Oktober 1975 durch das lutherische Kirchenamt der VELKD veröffentlichten "Pastoral-theologischen Handreichung zur Frage einer Teilnahme evangelisch-lutherischer und römisch-katholischer Christen an Eucharistie- bzw. Abendmahlsfeiern der anderen Konfession". Ich möchte diese Handreichung ausführlich zitieren, weil sie für das Verhalten der evangelischen Kirche wegweisend war und die Praxis bis heute bestimmt und weil die theologischen Gründe für diese von der katholischen Praxis abweichenden Haltung dabei deutlich werden.
"Wenn evangelisch-lutherische Christen ... in besonderen Fällen bei einer Eucharistiefeier in einer Gemeinde der römisch-katholischen Kirche kommunizieren wollen, so können sie darauf vertrauen, dass der gekreuzigte und auferstandene Jesus Christus sich ihnen kraft der Zusage seiner Worte bei der Einsetzung des Abendmahls leibhaft schenkt. Wer in solchem Glauben zum Tisch des Herrn tritt, der bekennt Christus, bereut seine Sünden und preist die Barmherzigkeit Gottes in seinem Sohn durch den Heiligen Geist. Anderes als Vorbedingung für den Abendmahlsempfang zu fordern, kann nach unserer Überzeugung Christen nicht verpflichten. Sofern evangelisch-lutherischen Christen dies bewusst ist, sehen wir uns nicht ermächtigt, ihnen in besonderen Fällen die Teilnahme an der römisch-katholischen Eucharistiefeier grundsätzlich zu verwehren (...) Wenn in besonderen Fällen Glieder der römisch-katholischen Kirche im Vertrauen auf das Wort Christi dieser Einladung folgen und am Abendmahl in einem evangelisch-lutherischen Gottesdienst teilnehmen wollen, sehen wir uns nicht ermächtigt, sie nur deshalb daran zu hindern, weil sie nicht Glieder der evangelisch-lutherischen Kirche sind. Wir erwarten jedoch von allen, die zum Tisch des Herrn treten, dass sie das Heilige Abendmahl in unserem Gottesdienst als der Stiftung Christi gemäß anerkennen, und wissen auch einen Kommunikanten aus der römisch-katholischen Kirche hineingenommen in die Gemeinschaft des Bekennens der Sünde, des Hörens, des Empfangens und des Dankens der ganzen gottesdienstlichen Gemeinde. Dabei gehen wir davon aus, dass ein solcher Kommunikant sich dadurch nicht seiner eigenen Kirche entfremdet. Eine Mitgliedschaft in der evangelisch-lutherischen Kirche im kirchenrechtlichen Sinne kommt durch eine so verstandene Teilnahme am Abendmahl nicht zustande (...)."
Die Ermöglichung einer wechselseitigen Teilnahme am Abendmahl "... soll Ausdruck des Gehorsams gegen den Herrn der Kirche sein ..." Die Haltung der evangelischen Kirche in der Frage der Teilnahme von Christen anderer Konfessionen gründet im Zentrum reformatorischer Theologie und stellt nicht eine kirchenorganisatorische Randfrage dar. Der Grundakkord des evangelischen Bekenntnisses, solus Christus, Christus allein, sola scriptura, die Schrift allein, sola fide, der Glaube allein und sola gratia, allein die Gnade kommt darin zum Ausdruck. Solus Christus, Christus allein – Jesus Christus steht im Zentrum dieses Mahles, er ist Geber und Gabe zugleich. Die Bekenntnisschriften verwenden deshalb für das Abendmahl ja gern den Terminus coena domini, Mahl des Herrn. Im Abendmahl erinnert die christliche Gemeinde das Leben, Sterben und Auferstehen Jesu Christi. Jesu Christi reale, wirkliche und wahrhafte Gegenwart ist uns bei diesem Mahl verheißen im Evangelium, in der um seinen Tisch versammelten Gemeinde "in, mit und unter Brot und Wein". So vehement wie Luther die Transsubstantiationslehre der mittelalterlichen Kirche bekämpfte, so vehement hielt er am Glauben an die reale Gegenwart beim Abendmahl mit allem Nachdruck fest. In Martin Luthers Schrift "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" aus dem Jahr 1520 war von einer dreifachen Gefangenschaft des Abendmahls durch Messlehre und –praxis der mittelalterlichen römischen Kirche die Rede:
Von der gesamten Dynamik reformatorischer Schriftauslegung her ergibt sich eigentlich wie von selbst, dass evangelische Abendmahlsfeiern für getaufte Angehörige anderer christlicher Kirchen grundsätzlich offene Feiern sind. Bei dieser Frage steht auf dem Spiel, ob Jesus Christus allein Herr der Kirche ist, ob allein die Schrift maßgeblich ist, ob wir allein auf den Glauben vertrauen und ob uns Gottes Gnade genügt. Kirche Jesu Christi hat nach evangelischer Auffassung die Aufgabe, die Einladung Jesu Christi, vor sein Angesicht zu kommen, auszusprechen, sie ist nicht Herrin des Mahls und deshalb nicht befugt, diese Einladung Christi zurückzunehmen oder einzuschränken. Aus kirchenpolitischen Gründen eine andere Haltung zu vertreten würde evangelische Kirche in einen Selbstwiderspruch mit den eigenen Lehrgrundlagen bringen.
Der Glaube hat es aber an sich, sich zu artikulieren und die eigene Glaubenserkenntnis zur Sprache zu bringen. Der für die evangelische Kirche grundlegenden Bekenntnisschrift der Confessio Augustana ist ein Vers aus dem 119. Psalm vorangestellt: "Ich rede von deinen Zeugnissen vor Königen und schäme mich nicht". Oder derselbe Sachverhalt mit den Worten des 2. Korintherbriefs ausgedrückt, Kapitel 4, Vers 13: "Weil wir aber denselben Geist des Glaubens haben wie geschrieben steht: ‚Ich glaube, darum rede ich’, so glauben wir auch, darum reden wir auch." Bezogen auf unseren Fragenkreis des ökumenischen Abendmahlsproblems bedeutet dies, dass die unterschiedliche Haltung in dieser Frage auch öffentlich benannt werden muss und nicht aus kirchenpolitischen Rücksichten zurückgestellt oder verschwiegen werden kann. Denn in dieser Frage gibt es eben zwischen beiden Kirchen eine deutliche Differenz, die ehrlich und öffentlich benannt, begründet und ausgehalten werden muss. Dass es über die Wahrheit des Glaubens unterschiedliche Meinungen gibt, ist schließlich nichts Neues, Paulus schreibt im Galaterbrief: "Als aber Kephas nach Antiochia kam, widerstand ich ihm ins Angesicht, denn es war Grund zur Klage gegen ihn." Dass sie sich deshalb vom Amt suspendiert hätten, davon steht da allerdings nichts.
In den Schmalkaldischen Artikeln hatte Luther seinen Gegensatz mit den Altgläubigen bezüglich der Messe zu der drastischen Feststellung gebracht: "Also sind und bleiben wir ewiglich geschieden und widereinander." Zum Glück kam es anders: Im 20. Jahrhundert war der seit dem Zweiten Vatikanum geführte ökumenische Dialog im Fragenkreis Abendmahl/Eucharistie überraschenderweise besonders erfolgreich und erbrachte weitgehende theologische Übereinstimmungen, die angesichts des tiefen Gegensatzes in dieser Frage zur Reformationszeit nicht zu erwarten gewesen wären. Der offizielle ökumenische Dialog wurde auf verschiedenen Ebenen lokal und weltweit geführt und hat theologisch eindrucksvolle Dokumente hervorgebracht. In unserem Zusammenhang ist das Dokument des offiziellen lutherisch-katholischen Dialogs "Das Herrenmahl" aus dem Jahr 1978 von hoher Relevanz. Dieses Dokument des bilateralen Dialogs im Auftrag des römischen Einheitssekretariats und des Lutherischen Weltbundes wird ergänzt und weitergeführt durch das Dokument "Taufe, Eucharistie und Amt", das so genannte "Lima-Papier" von 1982, ein Dokument des multilateralen Dialogs der "Kommission für Glauben und Kirchenverfassung" des Ökumenischen Rats der Kirchen aus dem Jahr 1982.
Mit der wissenschaftlichen Nachprüfung der Ergebnisse des Dialogs war der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen von den Kirchenleitungen betraut, die in ihrem Dokument "Lehrverurteilungen – kirchentrennend" 1986 zu dem Urteil kamen, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts den heutigen Dialogpartner nicht treffen. Der Laienkelch, der ein Hauptanliegen und ein Symbol der Reformation war, muss längst kein ökumenisches Problem mehr sein. Bereits das Zweite Vatikanische Konzil hatte die Möglichkeiten zum Empfang des Kelchs durch die Gemeinde bekanntlich erheblich erweitert. Zudem half die gemeinsame Rückbesinnung auf die Bibel, die beiden – seit Luther besonders umstrittenen – Fragen der Gegenwart Christi und des Opfercharakters einer gemeinsamen Lösung näher zu bringen. Im Lima-Papier von 1982 heißt es: "Die Eucharistie ist das Gedächtnis des gekreuzigten und auferstandenen Christus, das heißt, das lebendige Zeichen seines Opfers, das ein für allemal am Kreuz vollbracht wurde und das weiterhin für alle Zeiten wirksam ist." Im ökumenischen Dialog ist deutlich geworden: Alle Kirchen sind sich in der Frage der Gegenwart Christi im Abendmahl im Wesentlichen einig. Noch einmal das Lima-Papier: "Die Kirche bekennt Christi reale, lebendige und handelnde Gegenwart in der Eucharistie."
Einen Unterschied zur römisch-katholischen Eucharistielehre und –praxis gibt es aus evangelischer Sicht beim Umgang mit den konsekrierten Elementen und der damit verbundenen Vorstellung von der Dauer der Gegenwart Christi. In den jahrzehntelangen Gesprächen über das Abendmahl haben die christlichen Kirchen voneinander gelernt. Es hat sich gezeigt, dass die unterschiedlichen dogmatischen Begriffe mit philosophischen Denkvoraussetzungen zusammenhängen, die keine zeitlose Geltung beanspruchen können. Schon 1985 fasste die gemeinsame katholisch-lutherische Kommission das Gesprächsergebnis über das Abendmahl so zusammen: "Die Gemeinsamkeit in Verständnis und Vollzug der Eucharistie ist im Laufe der letzten Jahre durch zahlreiche Dialoge zwischen unseren Kirchen sehr gefördert worden. Bislang als gegensätzlich und darum als trennend erachtete Positionen in der Eucharistieauffassung konnten im Bereich dieser Dialoge überwunden werden; viele der noch verbleibenden Unterschiede befinden sich innerhalb eines Bereiches von Gemeinsamkeit, der ihnen ihre trennende Kraft nimmt. In der liturgischen Gestaltung befinden sich beide Kirchen auf dem Wege einer wachsenden Gemeinsamkeit in den Grundvollzügen der eucharistischen Feier."
Die von offiziell eingesetzten Kommissionen erarbeiteten Dialogdokumente bezeugen in der Abendmahlsfrage also eine so weitgehende Übereinstimmung, dass ein gegenseitiger Ausschluss vom Abendmahl abendmahlstheologisch nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Und die verbleibenden Unterschiede können das Gewicht der Trennung am Tisch des Herrn nicht tragen. Insofern stellen die im letzten Jahr veröffentlichten Thesen zur eucharistischen Gastfreundschaft "Abendmahlsgemeinschaft ist möglich" der ökumenischen Institute Straßburg, Tübingen und Bensheim zutreffend in ihrer ersten These fest: "Nicht die Zulassung getaufter Christen zum gemeinsamen Abendmahl, sondern deren Verweigerung ist begründungsbedürftig."
Doch nicht nur die im ökumenischen Dialog zum Ausdruck kommenden Übereinstimmungen in der Abendmahlslehre lassen ökumenische Mahlgemeinschaft wünschenswert und möglich erscheinen. Sondern auch die wechselseitig anerkannte Taufe gliedert ja nicht in eine bestimmte Konfessionskirche ein, sondern konstituiert eine konfessionsübergreifende fundamentale Kirchengemeinschaft. Deshalb trifft der bekannte Einwand "Eucharistiegemeinschaft ist Kirchengemeinschaft" das evangelisch-katholische Verhältnis nicht, denn durch die Taufe besteht, wenn auch keine vollkommene, so doch partielle Kirchengemeinschaft. Dieser partiellen Kirchengemeinschaft entspricht eine partielle Eucharistiegemeinschaft, und nichts anderes hatte die "Initiative Kirche von unten / Wir sind Kirche" mit ihren Berliner Mahlfeiern mit wechselseitiger eucharistischer Gastbereitschaft angeregt und durchgeführt. Auch Differenzen in der Amtsfrage müssen diese wechselseitige Gastbereitschaft nicht verhindern, denn in der Theologie des Amtes hat der ökumenische Dialog ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung zutage treten lassen. Die nach wie vor ökumenisch offene Frage ist die Frage nach der ekklesiologischen Bedeutung des historischen Bischofsamtes und der bischöflichen Sukzession. Doch ist hier die Frage, ob im Sinne des Gedankens des 2. Vatikanums einer "Hierarchie der Wahrheiten" diese verbliebene Differenz den differenzierten Konsens in der Rechtfertigungslehre und die Gemeinschaft im apostolischen Glaubensbekenntnis wieder rückwirkend in Frage stellen kann und darf. Trifft hier nicht die Feststellung der Ökumene-Enzyklika von Papst Johannes Paul II. zu, dass das, was die Kirchen trennt, im Vergleich zu dem, was sie verbindet, gering sei?
Wie soll es nun weitergehen nach dem heißen Sommer der Ökumene des Jahres 2003 im kirchlichen Alltag der evangelischen Kirchengemeinden und katholischen Pfarrgemeinden? So als hätte es den Ökumenischen Kirchentag mit den anschließenden kirchenamtlichen Sanktionen gegen die katholischen Priester Kroll und Hasenhüttl nicht gegeben? Wohl kaum, dafür waren die Erwartungen im Blick auf den Kirchentag zu groß und die Enttäuschungen anschließend zu tief. Beginnt also nun eine ökumenische Eiszeit in Deutschland? Hoffentlich nicht! Das zwischenkirchliche Abendmahlsproblem steht in Zusammenhang mit einer tiefgehenden Krise der Kirchen. Es stellt sich die Frage: Wie geht es weiter mit den Kirchen in Deutschland, die manche Probleme gemeinsam und von denen jede zusätzlich noch so ihre eigenen Spezialprobleme haben? Gemeinsam ist den Kirchen eine bisher nicht gekannte Finanzkrise, aber schwerer wiegt die inhaltliche Orientierungskrise.
Fundamentalistische Identitätsabsicherung auf der einen Seite und existenzbedrohende Verunsicherung auf der anderen Seite prägen die bundesdeutsche Situation der großen Kirchen, da ist es kein Wunder, dass die einen die kirchenrechtliche Keule schwingen und die anderen nicht recht wissen, was sie dazu sagen und wie sie sich verhalten sollen.
In dieser Situation wird es nicht möglich sein so ohne weiteres in den Gemeinden zur ökumenischen Tagesordnung überzugehen. Denn wenn ich mich so umhöre unter engagierten evangelischen Kirchenchristen, so wurde die Suspendierung der beiden Priester als ökumenischer Affront und als Missachtung des evangelischen Abendmahls bzw. des evangelischen Glaubens insgesamt empfunden. Dass die Teilnahme am evangelischen Abendmahl in der katholischen Schwesterkirche ein strafwürdiges Vergehen ist, muss einfach als eine ökumenische Absurdität angesehen werden, da sie im Gegensatz steht zu der erfreulicherweise in unserem Land fast überall praktizierten Glaubensgemeinschaft der Konfessionen. Insofern verwundert es nicht, dass manche alten anti-römischen Vorbehalte wiederaufleben und die in der evangelischen Kirche weit verbreitete Ökumene-Müdigkeit wieder zunimmt. Doch das kann es ja wohl nicht sein. Wenn die alten Vorurteile reaktiviert werden und die Kirchen sich in die jeweiligen Schneckenhäuser zurückziehen, um sich mit sich selbst zu beschäftigen - was sie ohnehin nur gar zu gerne tun - dann nehmen sie sich unendlich viel, denn wir Christinnen und Christen brauchen einander theologisch, menschlich und politisch.
Manchmal hört man auch, die beiden umstrittenen Mahlfeiern in Berlin wären besser unterblieben, denn nun sei definitiv verboten, was fast überall in einem so genannten "Graubereich" gängige Praxis war. Vordergründig stimmt das, denn ich könnte mehrere Beispiele aus meiner Region nennen, wo bisher einzelne katholische Geistliche bei ökumenischen Anlässen am evangelischen Abendmahl teilnahmen bzw. die ökumenische Gastfreundschaft bei der Eucharistie offen praktizierten, die dies nun eben nicht mehr tun. Und diese Verhaltensänderung geschieht nun nicht aus theologisch besserer Einsicht, sondern schlicht aus begründeter Angst vor Sanktionen. Umso mehr verdienen Bernhard Kroll und Gotthold Hasenhüttl allen Respekt, dass sie ihrem Gewissen und ihrer theologischen Überzeugung folgten und nicht einem überlebten Kirchenrecht blinden Gehorsam zollten und einen unhaltbaren Zustand durch systemkonformes Verhalten sanktionierten. Auch der Vorwurf, es hätte sich bei den in Rede stehenden ökumenischen Gottesdiensten um "Demonstrationen" gehandelt, um eine kirchenpolitische Verzweckung der Eucharistie, tut den Veranstaltern Unrecht. Es handelte sich in Form und Inhalt um ganz normale Kirchentagsgottesdienste. Demonstriert haben hinterher die Bischöfe und zwar ihre Macht.
Die schmerzlichen Vorgänge um die beiden katholischen Geistlichen haben zumindest das Problem ökumenischer Abendmahlsgemeinschaft einmal öffentlich in voller Tragweite sichtbar gemacht, den die katholischerseits bisher vielerorts praktizierten Beugungen des Kirchenrechts im "Graubereich" eher verdeckten. Nun besteht möglicherweise wirklich die Chance dieses Ärgernis ökumenischer Gemeinschaftsverweigerung endlich einmal theologisch und praktisch auf den verschiedenen Ebenen kirchlichen Lebens anzugehen und möglichst bald einer evangeliumsgemäßen und damit ökumenischen Problemlösung zuzuführen.
"Christusgemeinschaft reicht weiter als Kirchengemeinschaft", so formulierten zutreffend die südwestdeutschen ökumenischen Universitätsinstitute. Diese Wahrheit des Glaubens muss öffentlich bekannt und darf nicht verschwiegen werden. Da wo wir uns vom Evangelium von Jesus Christus leiten lassen, da gibt es Christus- und zugleich auch Abendmahlsgemeinschaft.
Noch einmal: Wie soll es nun praktisch weitergehen? Die Vorgänge um den ökumenischen Abendmahlsstreit zeigen, wie grundlegend für das Miteinander der Kirchen dieser Fragenkreis nicht nur theoretisch- theologisch, sondern elementar praktisch ist. Von Martin Luther können wir lernen, dass das Abendmahl nicht nur Sache der Theologen und Bischöfe ist: "Das Abendmahl ist nicht der Priester, sondern aller Eigentum." Deshalb braucht es dringend ein die Gemeinden und Pfarreien einbeziehendes ökumenisches Lernen in Bezug auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Abendmahlsauffassungen sowie in Bezug auf die im ökumenischen Dialog der 70er und 80er Jahre überreich gefundenen theologischen Übereinstimmungen. Die Ökumene und die Theologie dürfen nicht der Hierarchie, nicht den aalglatten Kirchendiplomaten und machtgeilen Kirchenfunktionären beider Seiten überlassen werden, sondern die Gemeindebasis, das Volk Gottes muss sich in diesen Dialog einmischen, sich kundig machen, um dann verantwortlich mitentscheiden zu können. Theologen und Theologinnen beider Kirchen, die sich eine gewisse Unabhängigkeit von ihren Kirchenleitungen bewahrt haben, müssen sich mit den Gemeinden verbünden und dazu endlich lernen Theologie gemeindenah zu betreiben, ohne deshalb einen inhaltlichen Substanzverlust in Kauf zu nehmen.
Dieses ökumenische Lernen im weitesten Sinn ist in den vergangenen Jahren zu wenig gepflegt worden. Die katholischen Pfarrgemeinden und evangelischen Kirchengemeinden haben zwar viel zusammengearbeitet und miteinander gefeiert, wogegen ganz bestimmt nichts zu sagen ist, aber es wurde zu wenig miteinander die Bibel gelesen und diskutiert, zu wenig nach den Grundlagen des Glaubens gefragt und zu wenig über die Sache des Evangeliums selbst gestritten. Bei den vielerorts gelegentlich stattfindenden ökumenischen Kirchenvorstandstreffen oder Pfarrkonferenzen geht es zu oft um Aktionen und Organisatorisches, aber nur selten um das "Eingemachte", die alten und neuen kontroverstheologischen Themen, die sehr wohl, wie die öffentliche Debatte um das ökumenische Abendmahl zeigte, von allgemeinem Interesse sind. Da beim Thema Ökumene biographische Erfahrungen und emotionales Empfinden eine große Rolle spielen, können alle bei einem solchen ökumenischen Dialog an der Basis etwas beitragen. Theologische Fachkenntnisse sind hilfreich, aber keine zwingend erforderliche Voraussetzung.
Ich habe jedenfalls in meiner Arbeit in Studierendengemeinde und Erwachsenenbildung mit solchen ökumenischen Gesprächsrunden beste Erfahrungen gemacht. Solche Gespräche sind dann besonders spannend, wenn nicht nur unverbindliche ökumenisch-diplomatische Höflichkeiten ausgetauscht werden, sondern im Stil freundschaftlich, aber in der Sache kritisch die Mitglieder der verschiedenen Kirchen einander befragen. Auch für diese wechselseitige Infragestellung und gegenseitige Korrektur brauchen die Kirchen einander. Denn der christliche Glaube ermöglicht und befördert Vielfalt und nicht falsch verstandene Einheitlichkeit. Die Vielfalt christlichen Glaubens zeigt der Kanon der biblischen Schriften in seiner eigenen Vielfalt ganz deutlich. Eine Vielfalt ist damit gemeint, die versöhnt ist und sich immer wieder neu versöhnen lässt von Jesus Christus selbst. Damit diese Versöhnung sich konkret und aktuell vollzieht, brauchen Christen und Christinnen das Herrenmahl und die von Christus selbst gestiftete Abendmahlsgemeinschaft. Diese Versöhnung ist zwar bereits geschehen auf Golgatha in Christi Tod am Kreuz. In dieses Versöhnungsgeschehen will uns jedoch der Herr selbst immer wieder neu mit hinein nehmen durch sein Mahl.
Es sollte deutlich geworden sein: Mit einer Ökumene inhaltlicher Nivellierung und geistig-geistlicher Verflachung ist niemandem gedient, aber auch fundamentalistische Abgrenzung und gewalttätige Selbstbehauptung schaden der Sache des Evangeliums. Wir brauchen eine Ökumene, die konfessionelles Profil und ökumenische Aufgeschlossenheit nicht gegeneinander ausspielt, sondern beides miteinander zu verbinden weiß. Eine solch anspruchsvolle Aufgabe darf die Christenheit ihren Oberen keinesfalls allein überlassen. Diese Aufgabe wird durch ökumenisches Lernen befördert, aber endgültig kann sie nur durch Gottes heiligen Geist gelöst werden. Meine Vision für die Gemeinden der Zukunft sind Gemeinden, in denen ökumenische Gastfreundschaft selbstverständlich praktiziert wird, da sie sich vom Evangelium von Jesus Christus leiten lassen, sich von ihm ihre Einheit schenken lassen und gemeinsam unterwegs sind, dahin, wo Gott alles in allem sein wird.
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Dr. theol. Dr. habil. Johannes Rehm, geboren 1957, ist seit 1990 Studierendenpfarrer an der Universität Bamberg. Er lehrt als Privatdozent das Fach "Praktische Theologie" an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zum Thema "Abendmahlsgemeinschaft" ist im Patmos-Verlag, Düsseldorf, sein Buch "Eintritt frei! Plädoyer für das ökumenische Abendmahl" erschienen. ESG Bamberg, Markusplatz 1,
96047 Bamberg |