Im Januar 2002 hatten die ökumenische "Initiative Kirche von unten" (IKvu) und die katholische KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche" (WsK) gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord in Berlin den Veranstaltern des Ökumenischen Kirchentags 2003 (ÖKT) drei ökumenische Gottesdienste zur Aufnahme ins offizielle Programm vorgeschlagen, von denen zwei mit Abendmahl gefeiert werden sollten:
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In einem Schreiben vom 20.9.2002 teilte der ÖKT mit, eine Aufnahme der Gottesdienste ins Programm sei nicht möglich: "Uns steht (.) nur ein sehr enges Zeitfenster und begrenzter Raum zur Verfügung, so dass wir nicht alle Angebote berücksichtigen konnten". Inhaltliche Bedenken finden sich in diesem formal gehaltenen Brief nicht. Bereits am 27.9.2002 bestätigte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gegenüber epd allerdings, die vier Pfarrer der Gemeinde seien für dem 1.10.2002 zu einem Gespräch ins Konsistorium gebeten worden, das "der Information der Kirchenleitung über das geplante Vorhaben dienen" solle. Zeitgleich drohte der katholische Erzbischof von Berlin, Kardinal Sterzinsky, er werde sich bei Verstößen gegen das Kirchenrecht "in Absprache mit dem Vatikan um entsprechende Sanktionen für die Priester bemühen, die sich daran beteiligt haben".
Offenbar verlief das Gespräch der Kirchenleitung mit der Gemeinde nicht wunschgemäß, Propst Lütcke, Stellvertreter des evangelischen Berliner Landesbischofs Huber, zeigte sich gegenüber epd "konsterniert" über das Festhalten an den Plänen und äußerte die "starke Erwartung", die ökumenischen Gottesdienste würden "nicht so, wie bislang geplant" ablaufen. Andernfalls werde das Konsistorium "die in Frage kommenden kirchenrechtlichen Möglichkeiten prüfen". Ungeachtet dieses Drucks bekräftigte der Gemeindekirchenrat Prenzlauer Berg-Nord am 7.10.2002 sein ursprüngliches, fast einstimmig gefallenes Votum für das gemeinsame Vorhaben.
Nach mehreren weiteren Gesprächen veröffentlichten die Evangelische Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord, der Kirchenkreis Berlin-Mitte und die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg Anfang Februar 2003 eine "Gemeinsame Erklärung". Darin bestätigen "beide Seiten trotz nach wie vor unterschiedlicher Bewertung" die bisherigen Planungen; die dort getroffenen Vereinbarungen ermöglichen es, unverändert an den von IKvu, WsK und der Gemeinde Prenzlauer Berg-Nord vorbereiteten ökumenischen Gottesdiensten anlässlich des Ökumenischen Kirchentages 2003 in Berlin festzuhalten.
Manche Feststellungen dieser Erklärung wie "Es wird keine 'Interzelebration' geben" (was ja eine zutreffende Beschreibung der geplanten Gottesdienste darstellt) wurden in einigen Pressemeldungen Mitte Februar 2003 als "Rückzieher" von Gemeinde oder Reformgruppen missdeutet. Der Verzicht auf "Interzelebration" (also die gegenseitige Zulassung von Amtsträgern einer anderen Konfession zur Leitung des eucharistischen Gottesdienstes) oder "Konzelebration" (also die gemeinsame Leitung des Gottesdienstes durch Amtsträger verschiedener Konfessionen) war jedoch kein Zugeständnis, sondern von Anfang an vorgesehen, wie schon ein Blick in den "Vorschlag für die Eucharistiefeier der IKvu beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin" aus dem Jahr 2000 (!) verrät. Es kann also keine Rede davon sein, dass sich die Kirchenleitung "gegenüber der Kirchengemeinde durchgesetzt" habe oder "die Abendmahlsfeiern nicht mehr gemeinsam begangen" würden.
In ihrer gemeinsamen Erklärung "Ökumene, die wir meinen" vom 26.9.2002 hatten IKvu und WsK erklärt: "Im zentralen Bereich der Glaubenspraxis, dem Gemeinde stiftenden Gedächtnis der Auferstehung Jesu Christi, ist die gegenseitige eucharistische Gastfreundschaft konsequent. Auf dieser Grundlage werden wir beim Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin das Abendmahl gemeinsam feiern." Korrekt heißt es auch in der Gemeinsamen Erklärung von Kirchenleitung und Gemeinde: "Für die Evangelische Kirche ist eine solche Einladung an Christen anderer Konfessionen im Sinne 'eucharistischer Gastbereitschaft' üblich". Das wird im übrigen für alle evangelischen Gottesdienste beim Ökumenischen Kirchentag gelten; bisher hat Kardinal Sterzinsky darin allerdings keinen "schweren Schaden für die Ökumene" gesehen. Wenn die deutschen (katholischen) Bischöfe in ihrem Wort zum Ökumenischen Kirchentag "Gemeinsam zum Segen werden" vom 11.1.2003 erklären, sie (d.h. die Bischöfe) seien zur eucharistischen Gastfreundschaft "derzeit nicht in der Lage", weil sie (d.h. die Bischöfe) "eine Einheit am Tisch des Herrn (für) unwahrhaftig" hielten, ist diese Meinung zu respektieren. Wenn die Bischöfe allerdings andere ChristInnen, die sich im Unterschied zu ihnen zur eucharistischen Gastfreundschaft in der Lage sehen und diese auch praktizieren, als "unwahrhaftig" diffamieren, missachten sie die Gewissenentscheidung dieser Gläubigen.
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Thomas Wystrach ist Mitglied des gemeinsamen Arbeitskreises Ökumene der Initiative Kirche von unten und der KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche". E-Mail: wystrach@ikvu.de |
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