Thomas
Wystrach:
Fragen zur "ökumenischen Sensibilität"
Ist der Ökumenische Kirchentag
"päpstlicher als der Papst"?
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An die evangelische Präsidentin
und den katholischen Präsidenten
des Ökumenischen Kirchentags 2003
Willich-Anrath, den 4.3.2003
Sehr geehrte Frau Dr. Raiser,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meyer,
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heute habe ich mir das
Programm des "Ökumenischen Kirchentages" aus dem Internet
herunter geladen und begonnen, es mit großem Interesse durchzusehen. Ich
teile Ihre Freude, "dass gewachsenes Vertrauen und der Geist ökumenischen
Miteinanders ansteckend wirken und alle, die am ÖKT teilhaben, mit
Begeisterung erfüllen" wird (S. 8). Ebenso bin ich der Ansicht von
Landesbischof Huber und Kardinal Sterzinsky: "Der Wunsch unter Christen
nach Gemeinschaft und Einheit ist mit dem, was bis heute möglich ist, bei
weitem nicht gestillt" (S. 9).
Unverständlich bleibt mir allerdings Ihr
Hinweis auf Seite 10: "Zusammen mit dem Gemeinsamen Vorstand des
Ökumenischen Kirchentages bitten wir darum, die in den Kirchen gültigen
Regeln zu achten und in Bezug auf Eucharistiefeier und Abendmahl in
ökumenischer Sensibilität miteinander umzugehen".
- Selbstverständlich kenne ich die
Bestimmung von can. 844, § 1 CIC: "Katholische Spender spenden die
Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die
Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern". Ich weiß auch, dass
es mir nach can. 844, § 2 CIC selbst dann, wenn "es physisch oder
moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen",
nicht erlaubt ist, am Abendmahl in einer evangelischen Kirche
teilzunehmen, weil es nach Ansicht des katholischen Kirchenrechts dort
nicht möglich ist, die Eucharistie "von nichtkatholischen Spendern zu
empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet
werden". Meine Frage: Halten Sie diese Formulierungen des CIC ("die in
der katholischen Kirche gültige Regel") für "ökumenisch sensibel"?
- Gegen welche in der EKD gültige Regel
verstoße ich, wenn ich als römisch-katholischer Christ (Bistum Aachen) an
einem evangelischen Gottesdienst teilnehme und dort der Einladung zum
Empfang des Abendmahls folge?
Landesbischof Huber sagte
bei der konstituierenden Sitzung des ÖKT-Präsidiums: "Auch wir als
evangelische Kirche können uns nicht unter einen Druck setzen lassen,
unter dem wir beispielsweise auf etwas verzichten würden, was Gott sei
Dank zu einem unaufgebbaren Element unseres evangelischen Verständnisses
des Abendmahls geworden ist, nämlich dass wir zu ihm alle getauften
Christen einladen, die nach der Ordnung ihrer Kirche zum Abendmahl
zugelassen sind". Meine Frage: Bin ich (seit meiner Erstkommunion am
26. April 1981 "nach der Ordnung meiner Kirche zugelassen") nun
"ökumenisch unsensibel", wenn ich der Einladung einer evangelischen
Gemeinde zum Abendmahl folge oder ist Landesbischof Huber "ökumenisch
unsensibel", wenn er mich zur Teilnahme am Abendmahl einlädt?
- Auf dem Katholikentag 2000 in Hamburg
hat Landesbischöfin Jepsen in einer Predigt, die auf der
Website des Katholikentags dokumentiert wird, gesagt: "Bewegend
war es für mich, als vor 2 Wochen ein römisch-katholischer Erzbischof an
unserer evangelisch-lutherischen Abendmahlsfeier teilnahm. 'Ich wollte
damit bewusst ein Zeichen setzen', sagte er mir im Anschluss, 'ich habe
viele Jahre in Deutschland gelebt und weiß, dass die deutschen Bischöfe es
noch nicht können, aber ich komme aus Taiwan. So ist es mir möglich'".
Bei dem erwähnten römisch-katholischen Würdenträger handelt es sich um den
Erzbischof von Taipeh und Vorsitzenden des Nationalen Kirchenrates von
Taiwan, Joseph Ti-kang (vgl.
Information auf der Website des Evangelischen Missionswerks in Deutschland
(EMW), dort schreibt eine Mitarbeiterin des EMW: "Für die
deutsche Seite war es beglückend zu erleben, daß es für die taiwanesische
Seite trotz aller konfessionellen, politischen und persönlichen Gegensätze
möglich war, miteinander das Heilige Abendmahl zu feiern"). Meine
Frage: Hat Bischöfin Jepsen im Jahr 2000 "ökumenisch unsensibel"
gehandelt, als sie den katholischen Erzbischof Ti-kang zum Abendmahl
eingeladen hat? Hat sich Erzbischof Ti-kang "ökumenisch unsensibel"
verhalten, als er - unter Missachtung der "in seiner Kirche gültigen
Regel" - in einem evangelischen Gottesdienst am Abendmahl teilgenommen
hat? Ist das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) "ökumenisch
unsensibel", wenn es diesen Vorgang auf einer Website dokumentiert?
- Der Hildesheimer Bischof Homeyer hat im
Jahre 2001 laut
Auskunft einer katholischen Pfarrgemeinde seines Bistums
geschrieben: "Der Ruf nach einem gemeinsamen Abendmahl wäre nicht so
bedeutsam, wenn wir alle nicht zuerst fixiert immer darauf nur schauen
würden, ob wir von der anderen Konfession auch ausdrücklich eingeladen
würden oder nicht, obwohl es doch jahrelange Praxis schon bei uns sei,
keinem den Empfang zu verweigern, der auf Grund des Entscheid seines
eigenen Gewissens in dieser oder jener Kirche zum Tisch des Herrn
hinzutreten" wolle. Meine Frage: Halten Sie diese öffentliche bischöfliche
Duldung einer "jahrelangen Praxis", die die oben zitierten "in der
katholischen Kirche gültigen Regeln" missachtet, für "ökumenisch
unsensibel"? [Hinweis 6/2003: Bischof Homeyer lässt dieses Zitat
inzwischen durch sein Sekretariat dementieren.]
- Der Theologe Fulbert Steffensky hat in
einem
Vortrag beim Deutschen Evangelischen Kirchentag 1999 folgende
Begebenheit geschildert: "Ein italienischer Bischof lädt eine kleine
Gruppe von Wissenschaftlern ein und bespricht mit ihnen moraltheologische
Probleme. An einem Morgen hält der Bischof die Messe für seine Gruppe. Ein
protestantisches Mitglied fragte ihn, ob auch er kommunizieren dürfte. Der
Bischof antwortet: 'Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.' Und der
Professor darf kommunizieren. (...) Der Professor heißt Chrystoph Morin,
er ist ein polnischer Mathematiker. Der Bischof heißt Johannes Paul II.,
Bischof von Rom und Papst. Ort des Geschehens: Castell Gandolfo".
Meine Frage: Haben sich Prof. Morin oder gar Papst Johannes Paul II.
damals "ökumenisch unsensibel" verhalten, weil sie sich nicht an die "in
der katholischen Kirche gültige Regel" gehalten haben? Sind die
evangelische Präsidentin und der katholische Präsident des Ökumenischen
Kirchentages 2003 etwa "päpstlicher als der Papst"?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir auf
diese Fragen plausible Antworten geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Thomas Wystrach
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Thomas Wystrach
ist Mitglied des gemeinsamen Arbeitskreises Ökumene der Initiative
Kirche von unten und der KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche".
E-Mail:
wystrach@ikvu.de
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