Anfragen, Recherchen, Zusammenstellung: Thomas Wystrach
Deutsche Bischofskonferenz: |
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Auskunft der Pressestelle vom 18.7.2002:
"Das Bistum Aachen strebt heute bei Anschuldigungen gegen kirchliche und pastorale Mitarbeiter bezüglich des sexuellen Missbrauchs sofortige Transparenz an. Verdachtsmomenten und Anschuldigungen wird unmittelbar nachgegangen, die Bistumsleitung veranlasst sofortige Gespräche mit möglichen Opfern und ihren Angehörigen. Beschuldigte Personen werden während der Untersuchung von ihrer Aufgabe entbunden. Vordringlich sind Opferschutz und Hilfevermittlung für die Betroffenen. Anlaufstelle und Ansprechpartner für Opfer ist die Personalabteilung des Bistums unter möglicher Mitwirkung von psychologischen Beratungsstellen.
In den vergangenen 18 Jahren hat es im Bistum Aachen nach Anzeigen gegen Diözesanpriester drei strafrechtliche Verurteilungen gegeben. Wegen des sexuellen Missbrauchs verurteilte Kirchenmitarbeiter werden nicht mehr in der Seelsorge und in Arbeitsfeldern, in denen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hergestellt werden kann, eingesetzt." (aus: iba/Na 171)
Meldung auf der Website des Bistums (5.2.2003):
Aachen, (iba) - Der Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff hat den Oberstudiendirektor i. R., Josef Kiwitz aus Viersen-Dülken, zu seinem Beauftragten bei Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs ernannt. Dieser soll Missbrauchsvorwürfe entgegennehmen und überprüfen. Somit soll sichergestellt werden, dass jeder Beschuldigung schnell und wirksam nachgegangen wird. Wie der Personalverantwortliche des Bistums, Pfarrer Heiner Schmitz, mitteilte, hat die Fürsorge für die Opfer und deren Schutz höchste Priorität. Der Beauftragte ist zudem Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Ferner hat der Bischof ein aus Frauen und Männern zusammengesetztes Expertenteam berufen, bestehend aus Ärzten, Juristen, Psychologen und Pfarrer Schmitz als Hauptabteilungsleiter "Pastoralpersonal" im Bischöflichen Generalvikariat, das den Bischof und die beauftragte Kontaktperson in Fällen sexuellen Missbrauchs unterstützt.
Bereits im November 2002 hatte Mussinghoff für das Bistum Aachen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in Kraft gesetzt. Danach veranlasst der Bischof bei Bekanntwerden von Verdachtsmomenten eine kirchliche Voruntersuchung. Verdachtsmomenten wird unmittelbar nachgegangen, die Bistumsleitung veranlasst sofortige Gespräche mit den möglichen Opfern und ihren Angehörigen. Schmitz wies darauf hin, dass kirchliche Mitarbeiter verpflichtet seien, ihnen bekannte Verdachtsfälle an den Beauftragten weiterzuleiten. (iba/Na 19)
Quelle: http://www.bistum-aachen.de
Stellungnahme des Bistums Augsburg zum Thema "Sexueller Missbrauch von Kindern durch Priester" vom 6.8.2002:
1. Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stellt ein Verbrechen an der Würde und Integrität eines jungen Menschen dar. Er löst großes Leid bei den Opfern und ihren Angehörigen aus. Wir verurteilen entschieden jede Form sexuellen Missbrauchs. Wenn ein Mitarbeiter der Kirche sich eines solchen sexuellen Missbrauchs schuldig macht, wird zudem die Glaubwürdigkeit der Botschaft verdunkelt, die die Kirche weitergeben möchte.
2. Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es auch in Deutschland Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester gibt. Auch im Bistum Augsburg hat es in den zurückliegenden Jahren vereinzelt Fälle gegeben, in denen der Verdacht auf sexuellen Missbrauch geäußert wurde. In einigen dieser Fälle hat sich der Verdacht leider erhärtet. Es kam zu staatsanwaltlichen Ermittlungen und gerichtlichen Verurteilungen. Derzeit ist kein Gerichtsverfahren anhängig. Auch sind uns gegenwärtig keine laufenden Ermittlungen bekannt. Selbstverständlich werden wir jedem uns gegenüber geäußerten Verdacht unverzüglich und sorgfältig nachgehen.
3. Die Meldung eines Falles sexuellen Missbrauchs durch einen Priester nach Rom war bisher nicht erforderlich. Die neue kirchliche Anordnung, die eine solche Meldung vorsieht, ist erst zum 01. Januar 2002 in Kraft getreten. Wir werden sie selbstverständlich befolgen.
4. Auf dem Hintergrund der neueren Erkenntnisse über den Charakter sexueller Vergehen an Kindern und Jugendlichen, die sich unsere ganze Gesellschaft mehr zu eigen machen muss, bedauern wir, dass die Diözese aus heutiger Sicht in der Vergangenheit in der Sorge um das Opfer und im Umgang mit dem Täter nicht immer in angemessener Weise gehandelt hat.
5. Eine von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragte Kommission hat Überlegungen angestellt, wie die Diözesen in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester vorgehen sollen. Die Bischofskonferenz wird die Ergebnisse dieser Kommission in der Herbstvollversammlung beraten und ggf. einen Verfahrenskatalog beschließen. Die Diözese Augsburg begrüßt ein gemeinsames Vorgehen.
6. Den Verantwortlichen in der Kirche ist es ein Anliegen, in Zukunft alles zu tun, um dem Übel des sexuellen Missbrauchs mit verstärkten Mitteln entgegen zu wirken und Wiederholungstaten möglichst zu verhindern.
7. Für einen Priester, der sich an Minderjährigen vergangen hat, ist auch nach der Verbüßung der Strafe und nach therapeutischer Behandlung in aller Regel ein Einsatz in der ordentlichen Seelsorge nicht mehr möglich. Das konkrete Vorgehen erfolgt im Einklang mit dem Apostolischen Stuhl. Wir werden uns nach Kräften darum bemühen, den Priester in ein tragfähiges soziales Netz einzubinden, weil das am ehesten einem Rückfall vorbeugt.
8. Wir werden auch in Zukunft, wie wir es schon in der Vergangenheit taten, den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Angehörigen – wenn gewünscht – eine begleitende psychologische und seelsorgerliche Beratung und Hilfe anbieten. Für den Priester, der einen sexuellen Missbrauch begangen hat, ist - unabhängig von einer strafrechtlichen Behandlung - eine therapeutische und spirituelle Begleitung unerlässlich.
9. Der verantwortliche Umgang mit der Sexualität ist ein wichtiges Element in der Ausbildung künftiger Priester. Dabei werden psychologisch ausgebildete Fachleute einbezogen.
10. Im Bistum Augsburg ist der Personalreferent für Priester die Kontaktstelle für Betroffene.
Quelle: http://www.bistum-augsburg.de
Meldung der "Nürnberger Nachrichten" vom 16.11.2002:
BAMBERG - Das Erzbistum Bamberg will künftig konsequent und schonungslos gegen jene Priester vorgehen, die sich des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen schuldig gemacht haben. Dazu setzt es als eine der ersten Diözesen Deutschlands Leitlinien zu diesem Problembereich um, die vor sechs Wochen die Deutsche Katholische Bischofskonferenz verabschiedet hatte. Ziel ist es nach Angaben von Bambergs Erzbischof Ludwig Schick , "jeden Fall von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch Geistliche schnell und effizient aufzudecken, zu ahnden und auszumerzen."
Das Bistum ernannte inzwischen einen eigenen unabhängigen Beauftragten, der im Verdachtsfall Ansprechpartner für Betroffene und Beschuldigte sein und die Vorwürfe prüfen soll. Es ist der Moraltheologe und Psychotherapeut Georg Beirer, ein Mann, der laut Schick "fachlich ausgewiesen und menschlich kompent" ist, der "aber nicht mit der Personalverwaltung der Erzdiözese befasst ist." Ihm zur Seite steht ein Arbeitsstab, dem sechs Frauen und Männer mit unterschiedlicher Fachkompetenz und Qualifikation angehören: Psychoanalytiker, Pädagogen, Theologen und Juristen, unter ihnen der ehemalige Nürnberger Landgerichtspräsident Klaus Kastner.
Sollte sich bei einer Voruntersuchung der Verdacht gegen einen Beschuldigten erhärten und bestätigen, leitet das Bistum in Absprache mit der Glaubenskongregation in Rom eine Strafmaßnahme ein, die bis zur Entlassung aus dem geistlichen Stand führen kann. Gleichzeitig informiert die Diözese die Staatsanwaltschaft und "kooperiert mit ihr", wie Erzbischof Schick betont. Maßnahmen gleicher Härte werden auch gegen ehrenamtliche Kirchenmitarbeiter eingeleitet, die sich sexuell an Minderjährigen vergangen haben: "Sie werden sofort aus dem Ehrenamt in den Pfarrgemeinden und kirchlichen Verbänden entfernt und nicht mehr geduldet".
Absolute Priorität hat nach Angabend Schicks neben dem Durchgreifen gegen etwaige Straftäter aber die Fürsorge für die Opfer und deren Schutz. Der Erzbischof kündigte für sie und ihr Umfeld schnelle und angemessene seelsorgerische und psychotherapeutische, aber auch finanzielle Hilfe an. Um Missbrauchsfälle im Vorfeld zu verhindern, will die Diözese besonders die Auswahl künftiger Geistlicher sowie deren Aus- und Weiterbildung psychologisch begleiten.
Seit 1992 gab es nach Angaben von Generalvikar Alois Albrecht im Erzbistum Bamberg einen gravierenden Fall sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen: den eines Priesters aus der Nähe von Coburg, der zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt wurde, weil er sich an drei Kindern vergangen hatte. Daneben wurden vier "Hinweise" auf andere "Fälle" registriert, bei denen sich nach Voruntersuchungen Verdächtigungen nicht erhärteten. (ULRICH RACH)
Quelle: http://www.nn-online.de
Meldung auf der Website des Erzbistums (16.11.2002):
Vor sechs Wochen hat die Deutsche Bischofskonferenz "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche" verabschiedet. Als erste Diözese in Bayern stellte heute das Erzbistum Bamberg der Öffentlichkeit Durchführungsbestimmungen vor, nach denen in solchen Fällen künftig verfahren werden soll. "Die Fürsorge für die Opfer und deren Schutz hat absolute Priorität," betonte Erzbischof Dr. Ludwig Schick, der die Bestimmungen in einer Pressekonferenz persönlich erläuterte. Deren Ziel sei es, "jeden Fall von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche schnell und effizient aufzudecken, zu ahnden und auszumerzen."
Schick strich heraus, dass sich die Bamberger Bestimmungen "strikt" an die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz halten. Als wichtigstes Element bezeichnete der Erzbischof die Ernennung eines Beauftragten, an den sich Betroffene oder andere Personen, die von einem Missbrauchsfall oder einem entsprechenden Verdacht erfahren haben, wenden können und der die Vorwürfe untersucht. Der Beauftragte müsse unabhängig und dürfe daher nicht mit der Personalverwaltung der Erzdiözese befasst sein.
In dem Moraltheologen Dr. Georg Beirer, der eine psychotherapeutische Ausbildung besitzt und eine eigene Praxis betreibt, hofft die Erzdiözese, einen "fachlich ausgewiesenen und menschlich kompetenten" Beauftragten ernannt zu haben. Dem Beauftragten steht ein Arbeitsstab zur Seite, zu dem zwei Juristen, ein Psychoanalytiker, eine in der Beratung sexuell missbrauchter Menschen erfahrene Sozialpädagogin, eine Studienrätin und ein pensionierter Pfarrer angehören. Bei Vorliegen eines Verdachts soll der Beauftragte mit dem möglichen Opfer und mit dem Beschuldigten Gespräche führen und die Vorwürfe prüfen. Bereits in dieser Phase, so betonte der Erzbischof, kann ein Jurist aus dem Arbeitsstab hinzugezogen werden.
Erhärtet sich der Verdacht, wird eine Voruntersuchung eingeleitet, deren Ergebnis dem Erzbischof und der Glaubenskongregation in Rom vorgelegt wird. Letztere entscheidet über das weitere Vorgehen. Hat sich der Verdacht erhärtet, wird der Täter mit einer kirchlichen Strafe belegt, die die Entlassung aus dem Priesterstand beinhalten kann. Die Durchführungsbestimmungen im Erzbistum Bamberg, so hob Schick hervor, schreiben auch vor, dass die Staatsanwaltschaft informiert wird und dass der Beauftragte und der mit dem Fall befasste Jurist mit ihr zusammenarbeiten. Außerdem betonte der Erzbischof die Sorge für die Betroffenen: "Ganz wichtig ist uns, dass den Opfern und allen in ihrem Umfeld menschlich, seelsorglich, psychologisch und psychotherapeutisch schnell und effizient geholfen wird."
Generalvikar Alois Albrecht berichtete, dass in einem Fall, der in den vergangenen Jahren im Raum Coburg für Aufsehen sorgte, die Erzdiözese den missbrauchten Kindern die Therapie und Nachhilfestunden bezahlt hat. Die mangelnde Information zwischen den Bistümern, die damals dem Täter seine Straftaten erleichtert hatte, solle es mit Hilfe der Leitlinien künftig nicht mehr geben, sagt der Erzbischof.
Am Herzen liegt Erzbischof Schick auch die Vorbeugung. Bei der Auswahl und Ausbildung künftiger Priester solle verstärkt auf diesen Aspekt geachtet werden. Einen Zusammenhang mit dem Zölibat wies Schick zurück. Pädophilie sei ein eigenständiges Phänomen und komme leider gerade auch in Familien vor. Es dürfe "keinen Generalverdacht" gegen Priester geben. Überängstlichkeit sei nicht angebracht. Erzbischof Schick wies darauf hin, dass das Erzbistum die Durchführungsbestimmungen auch auf haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst anwenden werde. Ehrenamtliche, die sich des sexuell Missbrauchs Minderjähriger schuldig machten, würden aus der Kinder- und Jugendarbeit in Pfarreien oder Verbänden entfernt.
Kontakt: Der Beauftragte der Erzdiözese Bamberg für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche ist unter folgender Adresse zu erreichen: Dr. Georg Beirer, Praxis für Psychotherapeutische Theologie, Hopfengartenstraße 11, 96120 Bischberg, Tel. (0951) 67422
Quelle: http://www.eo-bamberg.de
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Auskunft der Pressestelle vom 18.7.2002:
"Es gibt dazu aus unserem Bistum keine schriftliche Stellungnahme."
"Die Diözese Eichstätt wird die für September geplante Verabschiedung von Maßnahmen der Deutschen Bischofskonferenz abwarten. Für eine eigene diözesane Regelung besteht derzeit kein Anlass."
Meldung auf der Website des Bistums (6.2.2003):
Eichstätt, 6.2.2003 (pde) - Die Diözese Eichstätt hat die "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche", die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden sind, in diözesanes Recht umgesetzt. Die entsprechende Diözesanverordnung wurde im "Pastoralblatt des Bistums Eichstätt" veröffentlicht. Bischof Dr. Walter Mixa ernannte zum Bischöflichen Beauftragten für die Prüfung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und damit zum Ansprechpartner Dr. Werner Merkle, Facharzt für Psychiatrie, Innere Medizin und Psychotherapie, Westenstraße 27, 85072 Eichstätt, Tel. (08421) 97070.
Die Diözesanverordnung erklärt dazu: "Alle Personen, die von einem Fall sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche oder kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis erhalten, und sei es auch nur verdachtsweise, sollen sich direkt an den Beauftragten wenden und ihm den Fall bzw. den entsprechenden Verdacht mündlich oder schriftlich vortragen." Die Leitlinien, die von den Bischöfen auf ihrer Herbstvollversammlung im September verabschiedet wurden, sollen in den deutschen Diözesen ein einheitliches Vorgehen bei sexuellem Missbrauch gewährleisten.
Quelle: http://www.bistum-eichstaett.de
Auskunft der Pressestelle vom 30.7.2002:
"Im Bistum Erfurt gibt es bislang keine als Flyer oder im Internet veröffentlichten Regelungen. Ich verweise aber darauf, dass die Bischöfe zur Zeit über gemeinsame Richtlinien der deutschen Diözesen diskutieren. Hier bleibt die Herbstvollversammlung der Bischöfe abzuwarten."
Auskunft der Pressestelle vom 18.7.2002:
"Im Bistum Essen haben wir bereits 1998 eine Verfahrensordnung im Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch durch Geistliche und pastorale Mitarbeiter festgelegt. In diesen Richtlinien geht es darum, das Opfer und seine Angehörigen zu schützen sowie ihnen Hilfen auch durch unabhängige Therapeuten und pastoralen Beistand anzubieten. Darüber hinaus sehen sie umgehende strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen vor. Da es sich bei diesem Text um ein internes Papier handelt, kann ich Ihnen den Text leider nicht zur Verfügung stellen."
Pressemitteilung des Bistums vom 22.7.2002:
Der Essener Diözesanadministrator Weihbischof Franz Grave hat am Montag, 22. Juli, in Essen bekannt gegeben, dass beim Diözesan-Caritasverband eine Kontaktstelle für Opfer von sexuellem Missbrauch durch Priester eingerichtet worden ist. Als Kontaktperson wurde Thomas Behler, Leiter des Referates Behindertenhilfe/Hilfe für psychisch Kranke des Caritasverbandes, benannt. Er ist unter der Rufnummer 0201 / 810 28-13 zu erreichen.
Thomas Behler (43) studierte Pädagogik an der Gesamthochschule Essen und hat ein Lehrerstudium an der Ruhruniversität Bochum absolviert. Er ist Supervisor und hat umfangreiche Beratungserfahrung in unterschiedlichsten Feldern sozialer Arbeit. Seit zehn Jahren arbeitet er beim Caritasverband für das Bistum Essen.
Erklärung von Diözesanadministrator Weihbischof Franz Grave vom 22.7.2002:
"Im Bistum Essen haben wir 1998 einen Beschluß gefaßt, wie bei sexuellem Mißbrauch durch Geistliche und pastorale Mitarbeiter vorgegangen werden soll. Entsprechend dieser Regelung ist sofort ein Krisenstab einzurichten, dem es obliegt, konstruktive Aufklärungsarbeit und sofortige Erste Hilfe - wie zum Beispiel Anteilnahme an Schmerz, konkrete Hilfen, mögliche pastorale Begleitung - zu leisten. Im Sinne der pastoralen Sorge für alle sieht der Beschluß auch die Kontaktaufnahme zum vermeintlichen Täter vor. Nach Beweis des sexuellen Mißbrauchs sind je nach Situation und Person des Täters bei Priestern und Ordensleuten direkte Beurlaubung, Suspension, Eröffnung des kirchlichen und weltlichen Strafverfahrens und gegebenenfalls Enthebung aus dem Klerikerstand und bei Laien Abmahnung oder Kündigung die Folge."
GemeindereferentInnen im Bistum Essen:
Anfragen an die Erzdiözese blieben bisher unbeantwortet
Pressemeldung des Erzbistums Freiburg (November 2002):
Freiburg. Das Erzbistum Freiburg hat die Leitlinien "Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche", die Ende September von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen wurden, in Kraft gesetzt. Zum offiziellen Ansprechpartner, der die Missbrauchsbeschuldigungen entgegennehmen und in einem ersten Schritt überprüfen soll, ernannte Diözesanadministrator Weihbischof Paul Wehrle den Leiter der Abteilung Weiterbildung im Erzbischöflichen Ordinariat, Domkapitular Dr. Eugen Maier. Er ist auch Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Gewährleistet wird ebenfalls der in den Leitlinien vorgesehene Arbeitsstab, der den Beauftragten bei seinen Recherchen beraten und unterstützen soll. Mehrere Fachleute haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt. Die Expertengruppe aus Psychologen, Psychotherapeuten, Ärzten, Juristen und Theologen wird derzeit noch ergänzt. Die Leitlinien, die von den Bischöfen auf ihrer Herbst-vollversammlung in Fulda verabschiedet wurden, sollen in den deutschen Diözesen ein einheitliches Vorgehen bei sexuellem Missbrauch gewährleisten. Bereits im April 2001 hat Papst Johannes Paul II. das kirchliche Strafverfahren bei Missbrauchsfällen durch Priester verschärft.
Quelle: http://www.kath.de/bistum/freiburg/
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Bemerkenswert: Laut Recherchen des SWR war das Bistum Fulda "innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz mit der Vorlage einer Expertise beauftragt" ...
Mitteilung der Bischöflichen Pressestelle vom 2.1.2003, gefunden auf der Website des Bistums:
(...) Schließlich ging der Generalvikar auch auf die kirchliche Entwicklung in 2002 ein, das Licht und Schatten gebracht habe. Glanz- und lichtvolle Höhepunkte seien der Weltjugendtag im kanadischen Toronto, die umjubelten Reisen des Papstes und zahlreiche Heiligsprechungen gewesen. Indes habe sich mit dem Thema sexueller Mißbrauch durch Geistliche ein Schatten über die Kirche gelegt. Der Papst habe im April von "Verbrechen und Sünde vor Gott" gesprochen. "Offenheit und Transparenz auf der einen Seite sowie eine Null-Toleranz-Strategie andererseits könnten einen Ausweg aus dem Dilemma weisen, das dem Ansehen der Kirche schwer geschadet hat", meinte Schmidt. Doch werde dieses Thema massenmedial fast einseitig nur in bezug auf Geistliche behandelt – warum nicht auch in bezug auf "Weltliche", fragte Schmidt. Er forderte, die Unschuldsvermutung müsse für einen Verdächtigten bis zum Erweis des Gegenteils bestehen bleiben. Zugleich wies der Generalvikar auf die Notwendigkeit zur Hilfe für die Opfer solcher "Verbrechen und Sünde vor Gott" hin. (...)
Quelle: http://www.bistum.fulda.net
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Information im Amtsblatt 12/2002, gefunden auf der Website des Bistums:
In Durchführung der Leitlinien "Zum Vorgehen bei sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutsche Bischofskonferenz" hat Herr Bischof Rudolf Müller mit Datum vom 12.12.2002 Herrn Prälat Lic. iur. can. Hubertus Bauschke, An der Jakobuskirche 3, 02826 Görlitz, Tel. 03581/ 87 93 84, als Beauftragten für das Bistum Görlitz ernannt.
Quelle: http://www.bistum-goerlitz.online.de
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Bericht der Hannoverschen Allgemeinen vom 25.7.2002:
Hildesheim. Mit ungewohnt deutlichen Worten räumt das Bistum Hildesheim Versäumnisse im Umgang mit pädophilen Priestern ein. Es sei ein Fehler gewesen, dass die Kirche in der Vergangenheit nicht sofort die Staatsanwaltschaft informiert habe, wenn Fälle von sexuellem Missbrauch durch katholische Priester bekannt wurden, sagte Domkapitular Werner Holst am Donnerstag. Auch sei es falsch gewesen, dass die Täter nicht unverzüglich in eine Therapie geschickt worden seien: "Ich dachte, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch."
Holst - als "Leiter der Hauptabteilung Personal/Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat" für Personalangelegenheiten zuständig - sind nach eigenen Angaben in den zurückliegenden 20 Jahren fünf bis sechs Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern durch Priester bekannt. Solche Zahlen halten Kirchenkritiker jedoch für stark untertrieben. Bereits seit längerer Zeit gebe es Überlegungen, sowohl eine Anlaufstelle für gefährdete Priester zu schaffen als auch eine kirchenunabhängige Einrichtung, an die sich die Opfer wenden können. Über das Planungsstadium kam dieses so genannte Hildesheimer Modell bisher aber nicht hinaus. Mit dieser Selbstanklage versucht das Hildesheimer Generalvikariat ebenso wie andere Bistümer den wachsenden Vorwürfen entgegenzutreten, denen sich die katholische Kirche in Deutschland in diesen Tagen ausgesetzt sieht.
Quelle: http://www.haz.de
Veröffentlichung der Pressestelle des Bistums im Internet:
Domkapitular Werner Holst (68) ist als Leiter der Hauptabteilung Personal / Seelsorge im Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim zuständig für die Personalangelegenheiten der Priester des Bistums. Im Gespräch mit der Bischöflichen Pressestelle plädiert der Seelsorger für ein deutlicheres Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Zugleich wendet er sich gegen eine pauschale Verdächtigung von Seelsorgern.
Pressestelle: Wie viele Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester im Bistum Hildesheim sind Ihnen bekannt?
Holst: Ich kann zurückblicken auf etwa 20 Jahre. Aus dieser Zeit sind mir etwa eine Handvoll Fälle bekannt geworden.
Pressestelle: Wie haben Sie bisher in solchen Fällen reagiert?
Holst: Das war ganz unterschiedlich. Ich kann mich noch sehr gut an den ersten Fall erinnern, der schon lange zurück liegt. Ich war damals sehr schockiert und habe sofort beim Bischof eine Amtsbeurlaubung dieses Priesters durchgesetzt. Außerdem wurden kirchliche Untersuchungen durchgeführt.
Pressestelle: Denken Sie aus heutiger Sicht, dass in allen Fällen immer genug getan wurde?
Holst: Es wurde sicher zu wenig getan. Damals hätten wir sofort die Staatsanwaltschaft hinzuziehen müssen. Das haben wir nicht getan. Außerdem hätten wir den Täter in eine Therapie schicken müssen. Auch das unterblieb leider. Wir haben uns zwar um die Opfer gekümmert. Aber auch ich dachte damals, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch.
Pressestelle: Ist aufgrund dieser Fehleinschätzung ein Täter im Bistum jemals wieder rückfällig geworden?
Holst: In einem einzigen Falle sexuellen Missbrauchs, der mir im Gedächtnis ist, ist ein Priester nach langer Abwesenheit vom Dienst rückfällig geworden. Die Konsequenzen waren für den betreffenden Priester dann sehr hart.
Pressestelle: Schätzungen sprechen von rund zwei bis fünf Prozent aller Priester, die in sexuellen Missbrauch verwickelt sein sollen. Können Sie diese Zahl nachvollziehen?
Holst: Für das Bistum Hildesheim kann ich diese Prozentzahl nicht bestätigen. Bei fünf bis sechs Fällen in 20 Jahren und einer Priesterzahl von rund 400 über die Jahre komme ich rein rechnerisch auf weniger als ein Prozent. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass es noch weitere Fälle sexuellen Missbrauchs gegeben hat, die wir nicht kennen. Wie hoch diese Dunkelziffer ist, kann ich aber beim besten Willen nicht sagen.
Pressestelle: Welche Strategie verfolgt das Bistum Hildesheim heute in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester?
Holst: Der Schutz des Opfers hat für uns den absoluten Vorrang! Wenn ein Verdacht besteht, leiten wir sofort eine Untersuchung ein. Das setzt natürlich eine sorgfältige Recherche voraus, denn für den Angeschuldigten gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Steht die Schuld fest, muss sofort gehandelt werden. Wir bestehen darauf, dass sich der Täter selbst anzeigt oder eine Anzeige durch Dritte erfolgt. Der betroffene Priester muss sich den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen. Das weitere Vorgehen ist dann individuell verschieden. Unter Umständen macht der Betroffene außerhalb des Bistums eine Therapie. Parallel dazu helfen wir den Opfern und natürlich auch deren Angehörigen. Außerdem muss die Gemeinde informiert werden. Wir möchten den Gemeindemitgliedern helfen, mit dieser Nachricht fertig zu werden. Wenn ein auffällig gewordener Geistlicher wieder in den priesterlichen Dienst zurück kehrt, darf er auf keinen Fall mehr Kontakt zu Kindern haben. Aber selbst dann muss er in therapeutischer Begleitung bleiben. Dadurch ist eine gewisse Überwachung gegeben. Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen, das darf nicht sein.
Pressestelle: In der Presse war gelegentlich von einem "Hildesheimer Modell" zu lesen – einer Anlaufstelle für gefährdete Priester beziehungsweise Opfer. Was können Sie uns dazu sagen?
Holst: Bislang gibt es diese Anlaufstelle noch nicht. Aber wir denken, dass es sinnvoll ist, betroffenen Priestern, die durch eine Therapie quasi zum "trockenen Sexualmißhandler" – wenn Sie mir diesen Vergleich mit einem "trockenen" Alkoholkranken gestatten – geworden sind, neben der Therapie auch einen erfahrenen Priester zur Seite zu stellen, der gelernt hat, mit diesem Problem umzugehen. Daneben muss es kirchenunabhängige Anlaufstellen für Opfer geben. Wir stimmen uns dabei eng mit der Deutschen Bischofskonferenz ab und tragen deren Überlegungen mit.
Pressestelle: Wie konkret sind diese Pläne im Bistum Hildesheim?
Holst: Wir haben Kontakt zu Therapeuten und qualifizierten Laien aufgenommen, die solche Stellen mit aufbauen könnten. Näheres kann ich dazu aber im Moment nicht sagen.
Pressestelle: Bislang haben die deutschen Bistümer das Thema des sexuellen Missbrauchs durch ihre Priester jeweils bistumsintern geregelt. War das richtig?
Holst: Es ist sicher nötig, dass die deutschen Bistümer eine gemeinsame Strategie entwickeln. Nur in einem größeren Zusammenhang können wir die nötige Koordination und Transparenz erreichen, um das Problem des sexuellen Missbrauchs offensiv anzugehen.
Pressestelle: Was halten Sie von der Behauptung, wonach Pädophilie ein besonderes Problem katholischer Geistlicher sei?
Holst: Pädophilie und sexueller Missbrauch sind sicher ein gesellschaftliches Problem. Wir als Kirche dürfen aber nicht einfach auf andere zeigen. Wenn sexueller Missbrauch in unseren Reihen geschieht, ist das besonders schlimm, weil Geistliche Vertrauenspersonen sind. Uns muss bewusst sein, dass Missbrauch das Vertrauen zu Bezugspersonen, zur Kirche und letztlich auch zu Gott kaputt macht. Jeder einzelne Fall ist für uns eine Katastrophe, dessen Langzeitfolgen für die Entwicklung des Opfers unabsehbar sind. Als Kirche sollten wir im Gegenteil sogar Vorreiter sein, um angesichts der zunehmenden Sexualisierung unserer Gesellschaft ein Zeichen gegen den sexuellen Missbrauch zu setzen.
Pressestelle: Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen dem Zölibat und sexuellem Missbrauch durch Priester?
Holst: Zunächst sehe ich diesen Zusammenhang nicht. Man kann beweisen, dass Missbrauchsfälle bei Zolibatären nicht häufiger vorkommen als bei Verheirateten. Ich will aber nicht leugnen, dass ein zolibatär lebender Geistlicher, der mit seiner Sexualität nicht zurecht kommt, gefährdet ist. Zumal deshalb, weil er besonders in Versuchung gerät, wenn Jugendliche sich mit ihren Sorgen und Nöten an ihn wenden, Zuwendung erwarten und Zärtlichkeit sogar dankbar annehmen. In den letzten Jahren achten wir in der Auswahl und Ausbildung von Priestern daher noch mehr darauf, dass es sich um reife Persönlichkeiten handelt.
Pressestelle: Wird die aktuelle Diskussion um den Missbrauch durch Priester Auswirkungen auf die Sexualmoral der katholischen Kirche haben?
Holst: Die katholische Sexualmoral geht von einem christlichen Menschenbild aus und ist völlig in Ordnung. Sie sagt ein positives "Ja" zum Menschen, auch zu seiner Sexualität. Sexualität ist eine von Gott geschenkte schöpferische Kraft. Aber wie alle Kräfte muss sie in die Persönlichkeit integriert werden. Insgesamt halte ich die Kirche nicht für leibfeindlich. Wenn sie das an manchen Stellen ist, entspricht das nicht der Lehre der Kirche. Auch ein Priester muss lernen, Sexualität in seine gesamte Persönlichkeitsstruktur zu integrieren. Das kann gelingen mit einer Spiritualität des Gebets und der Bereitschaft, auf Christus zu hören.
Quelle: http://www.bistum-hildesheim.de
Auskunft der Pressestelle vom 17.7.2002:
"In Köln gilt seit den Anfängen von Kardinal Höffner die Regel, dass bei entsprechenden Anschuldigungen von uns zur Anzeige aufgefordert wird. Wird Anzeige erstattet, wird der Geistliche suspendiert. Wird er verurteilt, ist zu klären, ob er noch im Amt bleiben kann. Wenn ja, unter welchen Auflagen. Es muss sichergestellt sein, dass er in seinem neuen Arbeitsfeld nicht den Konflikten begegnet, denen er bislang nicht gewachsen war.
Unter dem 29.04.2002 hat es eine Stellungnahme des Generalvikars in dieser Sache gegeben. Sie wurde als Pressemeldung veröffentlicht und ist im Internet zu finden."
Köln, 29.4.2002
Dr. h.c. Norbert Feldhoff, Generalvikar
Auskunft der Pressestelle vom 19.7.2002:
"Der Bischof hat bereits vor mehreren Monaten gegenüber allen möglicherweise mit solchen Fällen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindeutig erklärt, welche Verfahrensweise er wünscht. Dazu gehört, dass beim geringsten begründeten Verdacht der betroffene Priester vorläufig vom Dienst suspendiert wird, gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden, Kontakt mit den Eltern des Opfers aufgenommen wird und eine Information der Öffentlichkeit erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass es in diesem Herbst nach den Beratungen in der Bischofskonferenz auch eine schriftlich fixierte Regelung gibt."
Aus dem Amtsblatt des Bistums Limburg vom 1.4.2003:
Zur Durchführung der von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten und im Bistum Limburg in Kraft gesetzten Leitlinien (Amtsblatt Limburg 2002, S. 99-101) "Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" wird folgende Verfahrensordnung im Bistum Limburg in Kraft gesetzt:
1. Zuständigkeit
1.1 Alle kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet,
Fälle von sexuellem Missbrauch, von denen sie Kenntnis erhalten, an den/die
Bischöfliche/n Beauftragte/ n weiterzuleiten.
1.2 Eine ergangene Anzeige gegen Geistliche und andere Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen im Dienst der Diözese wird unverzüglich dem Bischof
mitgeteilt. Anonyme Anschuldigungen werden in der Regel nicht beachtet.
1.3 Die federführende Zuständigkeit zur Einleitung und Durchführung des
Verfahrens liegt beim/bei der Bischöflichen Beauftragten. Sie wird von
Anfang an in engstem Kontakt mit dem Bischof und dem Generalvikar
wahrgenommen. Die Anschuldigungen werden sofort einer ersten Prüfung
unterzogen. Der/die Bischöfliche Beauftragte führt hierzu unverzüglich ein
Gespräch mit der/dem Betroffenen (ggf. zusammen mit den Eltern oder den
Erziehungsberechtigten der/des Betroffenen). Es wird geklärt, ob ein
Verdacht auf pädophiles oder ephebophiles Vergehen vorliegt.
1.4 In diesem Fall wird umgehend dafür gesorgt, dass der Verdächtige nicht
weiter in Bereichen arbeitet, in denen er Kontakt und Zugang zu Kindern und
Jugendlichen hat bzw. haben kann.
1.5 In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Täter
– falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist
– zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft
informiert.
1.6 Über alle Gespräche, Kontakte, Entscheidungen usw. werden vom/von der
Bischöflichen Beauftragten Termin- und Stichwortprotokolle erstellt. Zu den
Gesprächen zieht er/sie eine/n Juristen/Juristin hinzu. Die
Ergebnisprotokolle sind von allen Beteiligten zu unterschreiben.
2. Einrichtung eines Arbeitsstabes
sexueller Missbrauch (AsM)
2.1 Unbeschadet der Rechte und Pflichten des Diözesanbischofs und in
Absprache mit dem Generalvikar wird vom Bischof ein ständiger Arbeitsstab
eingerichtet, der bei Bekanntwerden eines Falles zusammentritt. Der
Arbeitsstab begleitet beratend das gesamte Verfahren.
2.2 Dem Arbeitsstab (AsM) gehören an:
– der Dezernent Personal bzw. im Verhinderungsfall der Personaldirektor;
– ein/e vom Generalvikar ernannter Jurist/eine Juristin des Bischöflichen
Ordinariates, 1 Bzw. der Generalvikar als alter ego
– ein vom Offizial bestellter Diözesanrichter,
– ein vom Priesterrat benannter Priester,
– ein(e) vom Generalvikar ernannte/r psychiatrische(r) Sachverständige(r).
Dem Arbeitsstab soll eine Frau angehören. Der Leiter der Stabsstelle
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird durch den Arbeitsstab (AsM) in
geeigneter Weise mit einbezogen.
2.3 Der Bischof ernennt den/die Vorsitzende/n des Arbeitsstabes (AsM). Der
Arbeitsstab (AsM) bestellt aus seiner Mitte einen Stellvertreter bzw. eine
Stellvertreterin.
2.4 Der Arbeitsstab (AsM) kann Personen hinzuziehen, die sich durch
Sachverstand im Umgang mit Opfern und Tätern auszeichnen. Er prüft
insbesondere, wie den Opfern psychologische und seelsorgliche Begleitung
gegeben werden kann und welche Art der Begleitung und des (rechtlichen)
Beistands dem/der Beschuldigten bzw. dem/der Täter/in gewährt werden soll.
2.5 Der Arbeitsstab (AsM) ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Er
garantiert als vertrauensbildendes Gremium nach außen in die Öffentlichkeit
der Kirche und der Gesellschaft hinein die Einhaltung der erlassenen
Verfahrensordnung auch dort, wo aus Gründen des Opfer- und des
Personenschutzes Vertraulichkeit gewahrt werden muss. Sollte das
vertrauensvolle Verhältnis zum Bischof gestört sein, können die Mitglieder
des Arbeitsstabes (AsM) zurücktreten.
2.6 Die Öffentlichkeit wird informiert durch den Leiter der Stabsstelle
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem/der
Bischöflichen Beauftragten und dem/der jeweiligen Personalverantwortlichen.
3. Verfahrensschritte
3.1 Sofern sich bei der unter 1.3. genannten Prüfung der Verdacht des
sexuellen Missbrauchs erhärtet, ordnet der Bischof – wenn möglich nach
Anhörung des Arbeitsstabes (AsM) – die Einleitung einer Voruntersuchung
gemäß cc. 1717ff. CIC an. Er ernennt dazu gemäß can. 1717 CIC einen
Diözesanrichter zum Voruntersuchungsführer. Diesem sind die Protokolle der
Prüfung durch den/die Bischöfliche/n Beauftragte/n zuzustellen. Bei der
Voruntersuchung soll der Voruntersuchungsführer auch ggf. Fachleute aus dem
in 2.2. genannten Arbeitsstab hinzuziehen.
3.2 Nach Abschluss der Voruntersuchung erstattet der Voruntersuchungsführer
dem Bischof Bericht. Der Bericht beinhaltet das Ergebnis der Erkundigungen
über den Tatbestand, die näheren Umstände und die strafrechtliche
Zurechenbarkeit. Der Bischof informiert den Arbeitsstab (AsM) über das
Vorgehen und das Ergebnis der Voruntersuchung. Gegebenenfalls wird die
Staatsanwaltschaft vom Bischof in Kenntnis gesetzt.
3.3 Das Ergebnis der Voruntersuchung ist - sofern es sich bei dem
Verdächtigten um einen Geistlichen handelt - der Glaubenskongregation
vorzulegen. Diese bestimmt, wie weiter zu verfahren ist. Auch wenn die
Voruntersuchung ergibt, dass kein Fall sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
vorliegt, sind die Akten im Geheimarchiv des Ordinariates aufzubewahren. Der
eventuell geschädigte Ruf des Geistlichen ist wiederherzustellen.
3.4 Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen im haupt- und nebenamtlichen kirchlichen Dienst gilt als
schwerwiegender Loyalitätsverstoß nach Art. 5 der Grundordnung. Im übrigen
sind die Regelungen über den Umgang mit dem Verdächtigen, Täter und Opfer
entsprechend anwendbar.
4. Inkrafttreten
Die vorstehende Verfahrensordnung wird mit Termin 1. April 2003 ad
experimentum bis zum 31. März 2007 in Kraft gesetzt.
Limburg, den 24. März 2003
Az.: 25A/03/02/2
+ Franz Kamphaus
Bischof von Limburg
Bezugnehmend auf die Verfahrensordnung zur Durchführung der Leitlinien "Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" im Bistum Limburg vom 24. März 2003 ernenne ich Sr. Dr. Josefine Heyer, Pastoralpsychologin, Maria-Ward-Schwestern, Weinbergsweg 60, 61348 Bad Homburg, Telefon- und Fax-Nr. (06172) 946478, mit Wirkung vom 01. April 2003 gemäß Ziffer 1 und 2 der Leitlinien zur Bischöflichen Beauftragten in der Diözese Limburg.
Limburg, 25. März 2003
Az. 25A/03/02/2
+ Franz Kamphaus
Bischof von Limburg
Quelle: http://www.bistumlimburg.de (PDF-Datei)
Information auf der Website des Bistums vom 8.4.2003:
LIMBURG (ids). - Gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche, die auf der Herbstvollversammlung der Bischöfe im September 2002 beschlossen wurden, hat Bischof Franz Kamphaus die Pastoralpsychologin Dr. Josefine Heyer zur Bischöflichen Beauftragten bei sexuellem Missbrauch für die Diözese Limburg ernannt. Die Ordensschwester, die der Gemeinschaft der Maria-Ward-Schwestern angehört, trat ihr Amt am 1. April 2003 an. Gleichzeitig trat im Bistum auch eine Verfahrensordnung zur Durchführung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft.
Nachdem im vergangenen Jahr im In- und Ausland durch das Bekanntwerden von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche eine kirchenweite Diskussion über das Thema entbrannt war, verabschiedete die Deutsche Bischofskonferenz auf ihrer turnusmäßigen Herbstvollversammlung im letzten September eine Leitlinie zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche. Darin wurde ein einheitliches Vorgehen der Bistümer bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch festgelegt und gleichzeitig bestimmt, dass die Diözesen für ihren Bereich Bischöfliche Beauftragte benennen sollten.
Schwester Dr. Josefine Heyer wird in Zukunft im Bistum Limburg die Anlaufstelle sein, wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs auftritt. Alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch die Leitlinien verpflichtet, Missbrauchsfälle zu melden. Aber auch Betroffene oder Eltern von Opfern können sich direkt an die Beauftragte wenden. Diese wird eine erste Untersuchung des Verdachtes vornehmen und weitere Schritte einleiten - von einer innerkirchlichen Voruntersuchung bis zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Ihr zur Seite steht ein Arbeitsstab sexueller Missbrauch (AsM), der u. a. mit einem Juristen, einem Priester, einem Richter des Diözesangerichtes und einem psychiatrischen Sachverständigen besetzt sein wird. Diesem Arbeitsstab obliegt vor allem die psychologische und seelsorgliche Betreuung und Begleitung möglicher Opfer und der Täter sowie die Überwachung, ob in einem Verdachtsverfahren die Verfahrensordnung eingehalten wird, der Schutz von Persönlichkeitsrechten gewahrt bleibt und eine ausreichende Information der Öffentlichkeit gegeben ist.
Schwester Heyer ist telefonisch oder per Fax erreichbar unter der Nummer (06172) 946478. Die Ernennung von Schwester Heyer und die Verfahrensordnung sind im aktuellen Amtsblatt Nr. 4/2003 des Bistums Limburg nachzulesen. Das Amtsblatt ist im Internet auf der Homepage des Bistums Limburg unter http://www.bistumlimburg.de veröffentlicht.
Quelle: http://www.bistumlimburg.de
"Für uns sind die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz maßgeblich, bitte wenden Sie sich dorthin."
Pressemitteilung vom 12.12.2002, gefunden auf der Website des Bistums:
Magdeburg (pbm). Das Bistum Magdeburg hat die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in Kraft gesetzt. Die Leitlinien waren auf der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz im September diesen Jahres verabschiedet worden. Bischof Leo Nowak hat den langjährigen Chefarzt des Katholischen Krankenhauses Erfurt, Rudolf Arnrich (65), als Beauftragten ernannt, der künftig Vorwürfe sexuellen Missbrauchs prüfen wird, die gegen Geistliche oder andere kirchliche Mitarbeiter des Bistums erhoben werden. Arnrich ist verheiratet und hat drei Kinder. Seit Mai 2002 lebt er im Ruhestand.
Zu Arnrichs Aufgaben als Beauftragtem gehört es, Meldungen über Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs entgegen zu nehmen und den Tatbestand zu recherchieren. Dabei kann er die Hilfe eines Juristen und eines Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der Beauftragte Kontaktperson. Kirchliche Mitarbeiter sind verpflichtet, Verdachtsfälle, die ihnen zur Kenntnis kommen, an den Beauftragten weiterzuleiten. Der Bischof wird vom Beauftragten nach Kenntnisnahme eines Verdachts oder Vergehens unverzüglich informiert.
Für die Opfer sexuellen Missbrauchs, ihre Eltern und Angehörigen ist Rudolf Arnrich Ansprechpartner und Vertrauensperson. Nach Meldung eines Verdachtes sexuellen Missbrauchs wird er umgehend mit dem mutmaßlichen Opfer oder seinen Erziehungsberechtigten Kontakt aufnehmen. Auch Missbrauchstäter können das Gespräch mit ihm suchen.
Kontakt zum Beauftragten des Bistums Magdeburg: Dr. med. Rudolf Arnrich, Hogelstraße 3, 99092 Erfurt, Tel./Fax (0361) 2250233, E-Mail: dr.arnrich@gmx.de
Quelle: http://kath-web.de/bistum-magdeburg/
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Auskunft der Pressestelle vom 17.07.2002:
Münster (pbm). Vor dem Hintergrund nachgewiesener Fälle sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Priester in mehreren Ländern Europas und Amerikas und entsprechenden Medienanfragen zur Haltung der Diözese Münster in dieser Frage hat der Bischof von Münster, Reinhard Lettmann, am Freitag (26. April 2002) über die Pressestelle des Bistums die nachfolgende Erklärung veröffentlicht:
Pressemitteilung vom 7.2.2003, gefunden auf der Website des Bistums:
Die von den deutschen Bischöfen am 26. September 2002 auf ihrer Herbstvollversammlung in Fulda beschlossenen Leitlinien "Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" sehen u. a. die Einsetzung eines diözesanen Beauftragten vor, dem in Fällen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs Minderjähriger die Prüfung der Vorwürfe sowie die Durchführung weiterer Maßnahmen gemäß den vorgenannten Leitlinien obliegt.
Ich ernenne Herrn Prof. Dr. Bernhard Fraling, Krankenhauspfarrer in der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, zum Beauftragten im Sinne und nach Maßgabe der vorgenannten Leitlinien. Bei Überprüfung werden dann geeignete Fachleute hinzugezogen. Meldungen können jederzeit an die Herren Weihbischöfe, Herrn Generalvikar Kleyboldt und an den Hauptabteilungsleiter Personal, Herrn Domkapitular Buckstegen, erfolgen.
Münster, 7. Februar 2003
+ Reinhard Lettmann, Bischof von Münster
Prof. Dr. Bernhard Fraling ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0251 / 5915124.
Quelle: http://www.bistummuenster.de
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Meldung im "Kirchenboten" (Juni 2002 ?):
"Schriftliche Richtlinien existieren im Bistum Osnabrück nicht."
Meldung in der taz (22.11.2002):
"Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode geht bei der Umsetzung der Leitlinien gegen sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche einen Sonderweg. Dem gemäß der Leitlinien zu benennenden Ansprechpartner im Bistum will Bode eine Frau zur Seite stellen, die nicht in Diensten der Kirche steht. Das sei für jugendliche Opfer sicher hilfreich, sagte Bode. Zudem wolle er ein Expertengremium von Persönlichkeiten aus der Gesellschaft einberufen. "Ich will bewusst dem Eindruck entgegentreten, das mache die Kirche alles im Stillen unter sich aus", sagte Bode. In seinen sieben Amtsjahren habe es zwei Missbrauchsfälle mit Verurteilung und weitere zwei bis drei Verdachtsfälle gegeben."
Quelle: http://www.taz.de
Meldung von Anfang 2003, gefunden auf der Website des Bistums:
Irmgard Witschen-Hegge, Frauenärztin in Westerkappeln bei Osnabrück, und Domkapitular Heinrich Silies, Personalreferent des Bistums Osnabrück, sind von Bischof Franz-Josef Bode als Ansprechpersonen benannt worden, die etwaige Vorwürfe sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter des Bistums Osnabrück prüfen sollen. Die Berufung eines Ansprechpartners für Betroffene entspricht den im Herbst 2002 von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch.
Bischof Bode berief darüber hinaus im Dezember 2002 einen vierköpfigen Arbeitsstab, der mögliche Vorwürfe eingehend prüfen soll. Zu der Arbeitsgruppe gehören der frühere Osnabrücker Oberstaatsanwalt Heribert Günther, der Theologe und Sozialpädagoge Roland Knillmann vom Osnabrücker Caritasverband, die Juristin Rita Plois aus Wallenhorst und der Mediziner Prof. Dr. Wolfgang Weig, Ärztlicher Direktor des Niedersächsischen Landeskrankenhaus in Osnabrück.
Ansprechpartner:
Quelle: http://www.bistum-osnabrueck.de
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Auskunft der Pressestelle vom 18.7.2002:
"Schriftlich fixierte Regelungen zum Umgang mit Fällen von sexuellen Missbrauch gibt es in der Diözese Regensburg noch nicht. Ich verweise hier auf die kommende Tagung der Deutschen Bischofskonferenz im September, bei der dieses Thema behandelt werden soll. Das Vorgehen in der Diözese Regensburg sieht jedoch vor, dass in begründeten Verdachtsfällen sofort die staatlichen Stellen eingeschaltet werden und auch die innerkirchlichen Maßnahmen vorgenommen werden. Im den letzten 10 Jahren ist dies - mit dem heute bekannt gegebenen Fall - zum zweiten Mal vorgekommen."
Information auf der Website des Bistums vom 8.8.2002:
Regensburg (pdr). Im Folgenden dokumentieren wir das Interview des Regensburger Bistumsblattes mit dem Ständigen Vertreter des Diözesanadministrators Dr. Wilhelm Gegenfurtner zur Problematik des sexuellen Missbrauchs.
Frage: Herr Domkapitular, auf dem Weltjugendtreffen in Toronto hat Papst Johannes Paul II. erneut seine Betroffenheit und tiefe Scham über den sexuellen Missbrauch von Kindern durch katholische Geistliche geäußert. Was sagen Sie angesichts der jüngsten Ereignisse auch in unserem Bistum?
Gegenfurtner: Mit dem Papst bedauern wir die Verfehlungen in den eigenen Reihen. Die bekannt gewordenen Fälle von Pädophilie und sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Priester beschämen uns. Auch unsere Diözese war betroffen und derzeit wird in einem Fall ermittelt. Die Opfer bitten wir um Vergebung und bieten die uns möglichen Hilfen zur Begleitung und Bewältigung an.
Frage: In den letzten Wochen wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Vorwürfe gegen die Kirche gerichtet, dass sie nicht energisch genug gehandelt habe. Was antworten Sie diesen Kritikern?
Gegenfurtner: Seit der US-Skandal publik wurde, melden sich auch hier zu Lande immer mehr Opfer zu Wort. Straftaten, die zum Teil Jahre zurückliegen, werden nun bekannt. Rückhaltlose Aufklärung und entschiedenes Einschreiten gegen Missstände sind erforderlich. Aus heutiger Sicht hat es in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben. Das darf und soll es in Zukunft nicht mehr geben, deshalb brauchen wir angesichts der bundesweiten Vorkommnisse ein klares Regelwerk der Deutschen Bischofskonferenz, das kirchlichen Amtsträgern verbindlich vorschreibt, was sie in solchen Fällen zu tun haben. Dazu gehören Transparenz, Koordination und Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen, Maßnahmen der Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und Therapieangebote für Opfer und Täter. Die Bischöfe werden das auf der Herbstkonferenz beraten.
Frage: Wie wird die Diözese bis dahin handeln?
Gegenfurtner: Wir werden im Einklang mit den entsprechenden Forderungen des Papstes reagieren. Zukünftig werden wir auch vagen Verdachtsmomenten energisch nachgehen. Bei begründetem Verdacht erfolgt Meldung an die Staatsanwaltschaft und die unverzügliche Entpflichtung des Betroffenen von seinen seelsorglichen Aufgaben bis zur Klärung der Vorwürfe.
Frage: Gab es Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester im Bistum Regensburg in der Vergangenheit? Wie wurde in diesen Fällen von Seiten der Bistumsleitung reagiert?
Gegenfurtner: In den vergangenen zehn Jahren wurde im Verantwortungsbereich der Diözese Regensburg in einem Fall ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen einen Priester der Diözese strafrechtlich abgeschlossen. Damals hat die Bistumsleitung, nachdem das Ordinariat direkt von den Eltern über den Verdacht informiert wurde, sofort die Ermittlungen in die Wege geleitet und den Priester von der Seelsorge entpflichtet. In einem weiteren Fall innerhalb eines Klosters ist es ebenfalls zu einem strafrechtlichen Abschluss gekommen.
Frage: Was kann die Diözese für die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter tun? Welche Hilfen gibt es?
Gegenfurtner: Die Diözese Regensburg bietet allen Betroffenen Hilfe und Unterstützung an. Eine Vielzahl von Beratungsangeboten der Caritas unterstützen diese Hilfe. So können sich Betroffene an die Ehe- und Familienberatungsstellen, den Krisendienst "Horizont" und auch an die Telefonseelsorge wenden. Diese Dienste helfen auch weiter, um direkt mit der Bistumsleitung in Kontakt zu treten, wenn es sich um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester oder andere kirchliche Mitarbeiter/-innen handelt und um Hilfe zur Bewältigung.
Frage: Welche Rolle spielt der Zölibat im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern?
Gegenfurtner: Einen direkten Zusammenhang von Zölibat und pädophilen Handlungen gibt es nicht. Auch ist der Anteil pädophiler Priester oder pastoraler Mitarbeiter/-innen in der Kirche nicht höher als in anderen Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Das bestätigen uns Psychologen und Therapeuten. Aber da, wo es um Vertrauen geht, wo die Seelsorge am Menschen im Vordergrund steht, wiegt der Vertrauensbruch - und ein solcher ist der sexuelle Missbrauch Minderjähriger - umso stärker.
Frage: Wie sehen Präventionsmaßnahmen aus im Rahmen der Aus- und Fortbildung pastoraler Mitarbeiter/innen und kirchlicher Angestellter in der Diözese Regensburg?
Gegenfurtner: Es besteht Handlungsbedarf. Das ist allen Beteiligten in den vergangenen Wochen deutlich geworden. Kurzgegriffener Aktionismus ist aber auch gerade wegen der Wichtigkeit des Themas fehl am Platze. Die Dekanekonferenz und andere Gremien im Bistum Regensburg werden sich mit diesem Thema befassen. Darüber hinaus gehende Maßnahmen werden beraten und im Rahmen längerfristiger Lösungen umgesetzt. Noch stärker als bisher wird diese Problematik in der Ausbildung der Priester und pastoralen Mitarbeiter/-innen Berücksichtigung finden.
Frage: Was empfehlen Sie Eltern und denjenigen, die einen Verdacht haben, dass ihr/ein Kind von einem Priester oder einem anderen kirchlichen Angestellten sexuell belästigt oder missbraucht wurde?
Gegenfurtner: Die Bistumsleitung kann nur dann handeln, wenn sie über Vorwürfe und Anschuldigungen informiert wird. Ganz wesentlich dabei ist, dass wir heraus kommen aus der Anonymität und der Verbreitung von bloßen Gerüchten. Vorwürfe und Beschuldigte müssen beim Namen genannt werden. Nur dann kann die Bistumsleitung Maßnahmen ergreifen. Eltern, Erzieherinnen und Lehrer tragen hier ebenso Verantwortung wie Seelsorger und pastorale Mitarbeiter/-innen. Die Beratungsstellen der Diözese und die Bistumsleitung selber sind Anlaufstellen für solche Vorwürfe.
Kirchliche Beratungsstellen an die sich Opfer, Angehörige, Betroffene und auch Täter in Fragen des sexuellen Missbrauchs telefonisch oder schriftlich wenden können:
Quelle: http://www.kath.de/dkd/bistum/regensburg/
Aus einem KNA-Interview mit Bischof Gebhard Fürst vom 24.7.2002:
KNA: "Herr Bischof Fürst, nach den USA häufen sich auch in Deutschland bekannt gewordene Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester. Sie haben für Ihr Bistum rasch schärfere Regularien angekündigt."
Fürst: "Ursprünglich wollte ich das, was Sie "schärfere Regularien" nennen, noch vor der Sommerpause vorstellen. Eine von mir eingesetzte Arbeitsgruppe hat einen ersten umfassenden Entwurf erarbeitet. Wir benötigen allerdings noch Zeit. Opfern und Tätern angemessen zu begegnen und dem Umfeld des Geschehens wie dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden, ist nicht so einfach, wie es zunächst aussieht."
KNA: "Was sind die entscheidenden Punkte in den Rottenburg-Stuttgarter Regularien?"
Fürst: "Sie stellen sicher, dass unbeschadet der Rechte und Pflichten des Bischofs die Zuständigkeiten klar geregelt sind. So können wir auf glaubwürdige Anschuldigungen schnell reagieren und die eventuell notwendige Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden gewährleisten. Wir verpflichten uns, dass das seelische Wohl der Opfer und ihrer Familien im Vordergrund steht, dass wir mit einem Missbrauchsfall offen und transparent umgehen. Dabei sichern wir den Persönlichkeitsschutz der Beteiligten und Betroffenen zu und entsprechen dem Recht der Öffentlichkeit auf Information. Ein eigener Abschnitt wird der Prävention einschlägiger schwerer Verfehlungen und Straftaten gewidmet sein. (...)
Die Kirche muss deutlicher erkennen, dass leider auch bei Priestern sexueller Missbrauch an Kindern vorkommen kann und vorkommt. Sie muss klarstellen, dass es sich dabei um schweres Vergehen, um schwerste Sünde handelt. Alle sollen davon ausgehen können, dass sich die Kirche ihrer Verantwortung umfassend bewusst ist. Wir müssen dies nicht nur sagen, sondern auch entschlossen und nachhaltig handeln. Mütter und Väter, Kirchengemeinden, staatliche Behörden und Beschuldigte müssen darauf vertrauen können. Transparenz des Verfahrens ist eine der Vertrauen bildenden Maßnahmen. (...)
Wer Priester werden möchte, lebt meist in Gemeinschaft mit denen, die auf dem gleichen Weg sind. Sie erfahren intensive Begleitung von entsprechend ausgebildeten Personen. Den über Jahre hinweg in der Priesterausbildung Verantwortlichen können solche sexuellen Probleme kaum verborgen bleiben. Das erfordert allerdings ständige Weiterbildung im Erkennen solcher Probleme, in Einschätzung und therapeutischer Begleitung. Ich rege einen Austausch unter den staatlichen und kirchlichen Ausbildern jener Berufsgruppen an, die mit Kindern und Jugendlichen auch als Schutzbefohlene zu tun haben. (...)
Rasch glaubhaften Vorwürfen nachzugehen, dient am besten dem Opfer- wie dem Persönlichkeitsschutz. Konkret kann dies allerdings schwierig werden. Was tun wir zum Beispiel mit einem beschuldigten Priester, der seine Unschuld glaubhaft beteuert, in der Zeit zwischen Anschuldigung und Klärung des Vorwurfs? Bei allen übrigen Straftaten gilt bis zur Klärung die Unschuldsvermutung. Hier liegt eine Spannung, die nur von Fall zu Fall gelöst werden kann."
KNA: "Die Bewegung "Wir sind Kirche" hat schärfere Regularien als unzureichend bezeichnet. Es müssten vielmehr Ombudsstellen für Missbrauchsopfer eingerichtet werden, die unabhängig von den Bistümern arbeiten. Was halten Sie davon?"
Fürst: "Ich gestehe, dass ich diesbezüglich noch zu keinem abschließenden Urteil gekommen bin. Selbstverständlich sind die in der Diözese für das seelsorgerliche Personal Verantwortlichen die Ansprechpartner für Hinweise und Anzeigen. Wenn solche eingehen, muss unverzüglich das geltende Verfahren greifen."
KNA: "Erwarten Sie ein unter allen Bistümern abgestimmtes bundesweit geltendes Regelwerk? Die Bischofskonferenz will das Thema auf ihrer Herbstkonferenz ja erneut behandeln."
Fürst: "Ich möchte und kann den Beratungen nicht vorgreifen. Dass die Frage des angemessenen Umgangs mit sexuellem Missbrauch von Kindern durch Kleriker und kirchliche Mitarbeiter ganz oben auf der Tagesordnung steht, ist offensichtlich."
Quelle: http://www.drs.de
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Meldung der KNA vom 8.11.2002
Speyer, 8.11.2002 (KNA). Das katholische Bistum Speyer hat Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche in Kraft gesetzt. Wie die Diözese am Freitag in Speyer mitteilte, ernannte Bischof Anton Schlembach den früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Landau, Dieter Mannsmann, zum offiziellen Ansprechpartner. Dieser solle Missbrauchsbeschuldigungen entgegennehmen und überprüfen. Speyer ist damit nach der Diözese Rottenburg-Stuttgart das zweite deutsche Bistum, das die Verfahrensregeln bei sexuellem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter verschärft.
Mannsmann ist nach Angaben des Bistums auch Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Die Wahl eines kirchenexternen Juristen soll nach Aussagen von Generalvikar Josef Szuba sicherstellen, dass ein eventuelles Verfahren zunächst möglichst unabhängig von der Kirchenleitung in Gang gebracht werden kann. Auch eine Expertengruppe, die den Beauftragten bei seinen Recherchen beraten und unterstützen solle, sei inzwischen eingesetzt worden. Die katholischen Bischöfe aus 27 deutschen Bistümern hatten sich bei ihrer Herbstvollversammlung auf gemeinsame Rahmenrichtlinien für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester geeinigt. Sie sollen in den deutschen Diözesen ein einheitliches Vorgehen in solchen Fällen gewährleisten.
Quelle: http://www.kiz-online.de/kna-ticker.html
Anfragen an die Diözese blieben bisher unbeantwortet
Am 12.3.2003 wies uns Herr Altfried G. Rempe (Bischöfliches Generalvikariat Trier) per E-Mail auf zwei Texte im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums hin, die über eine Stichwort-Suche auf der Diözesanwebsite zu finden seien:
Das Bistum Trier habe "selbstverständlich" die Leitlinien der DBK auch für das Bistum in kraft gesetzt; von Bischof Marx sei ein Beauftragter (Dr. Rainer Scherschel) ernannt worden, wie folgende Meldungen zeigten:
Seit dem 29.4.2003 gibt es auf der Website der Diözese zum "Stichwort: Sexueller Missbrauch einen kurzen Hinweis über Kontaktmöglichkeiten zum "Beauftragten des Bistums Trier für die Prüfung und Voruntersuchung bei Anzeige bzw. Verdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche bzw. Beschäftigte im Bistum Trier".
Auf der Website des Bistums (www.lebensberatung.bistum-trier.de) werden folgende Adressen empfohlen:
Auskunft der Pressestelle vom 17.7.2002:
Es gebe Überlegungen im Generalvikariat, ein Papier mit Richtlinien / Handlungsanweisungen zu erstellen.
Auskunft der Pressestelle vom 19.7.2002:
"im Haus gibt es kein solches Papier, da jeder Fall doch seine Besonderheiten hat und diese schlecht in einem allgemeingültigen Paper erfassbar sind. Allerdings will die Deutsche Bischofskonferenz so etwas erarbeiten."
Gefunden im Internet (23.7.2002):
Nicht nur in den USA, auch hierzulande scheint das Thema Missbrauch von Kindern durch katholische Priester nicht so schnell aus der Öffentlichkeit zu verschwinden, wie man es vermutlich seitens der Bischofskonferenz erwartet, zumindest aber erhofft hatte. Unter der Überschrift "Vertuschen und versetzen" hatte der Spiegel in der Ausgabe vom 15. Juli weitere Fälle aus den Bistümern Aachen und Mainz "enthüllt", und diese "Enthüllungen" - natürlich in der bewährten Spiegel-Mischung aus Fakten, aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten, Spekulationen und Unterstellungen - zu einem Generalangriff gegen die katholische Kirche, vor allem aber gegen deren Klerus ausgebaut.
Sicher ist Kritik am Verhalten der Kirche nicht von der Hand zu weisen. Vertuschen und versetzen war ja - leider - anscheinend vielfach gängige Praxis. Auch der Versuch des Herunterspielens seitens der Bischofskonferenz, als die Welle aus den USA herübergeschwappt war, und die Aussage, man brauche keine allgemeinverbindlichen Regelungen, das sei Sache der einzelnen Diözesen, da es sich um bedauerliche Einzelfälle handle, war - zumindest aus heutiger Sicht - taktisch nicht sehr klug. Wie Kardinal Lehmann angedeutet hat, soll es eine solche allgemeinverbindliche Vorgehensweise nun doch geben. Das ist sinnvoll, ja notwendig, auch weil es Transparenz schafft und damit Spekulationen und Verdächtigungen vorbeugt. Auch um ihrer Priester willen sollte die Kirche das tun und vor allem entsprechende Vorbeugemaßnahmen, wie sie Fachleute wie etwa die Wiener Psychoanalytikerin Rotraud A. Perner fordern, ergreifen.
Denn der teilweise schon fast hysterische Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch durch Priester vermittelt in weiten Teilen einer eher kirchendistanzierten Öffentlichkeit ein völlig verzerrtes Bild des katholischen Priesters. Aussagen wie die aus der erwähnten Spiegel-Ausgabe, dass die Masse der Kleriker "in der erzkonservativen sexualfeindlichen Kirchenwelt der fünfziger, sechziger und siebziger Jahre" ausgebildet wurde, sind dazu angetan, die Vorstellung von verklemmten, von Neurosen geplagten Typen, die vor der eigenen Sexualität in die zölibatäre Lebensweise und den Schoß von Mutter Kirche geflüchtet sind, zu fördern - sexuelle Zeitbomben so zu sagen. Allein um ihrer Priester willen also sollten die deutschen Bischöfe konsequent und schnell handeln.
Quelle: http://katholische-kirche.de/presse/meldung.asp?nr=2947