Univ.-Prof. DDr.
Gotthold Hasenhüttl
Philippinenstraße 23
D-66119 Saarbrücken
Hochw. Herrn Bischof
Dr. Reinhard Marx
Liebfrauenstraße 1
D-54290 Trier
15. Juli 2003
Sehr geehrter Herr Bischof!
Ihr Schreiben vom 01.07.2003 habe ich am 02.07.2003 durch Ihren Boten erhalten. Das Gespräch am 11.07.2003, um das ich mich bemühte, obwohl Sie keinen Gesprächsbedarf hatten, blieb leider ohne Erfolg. Ebenso haben Sie meinen Antrag vom 12.07.2003 zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens heute abgelehnt und Ihr Ultimatum erneuert.
Ihr
Vorgehen bedauere ich sehr, da Ihre Auslegung der Übertretungen und
Verfehlungen, die ich lt. CIC begangen haben soll, auch rechtlich sehr
problematisch ist.
Unabdingbar gehört zu jeder Reue ein Fehlverhalten. Mein angebliches "Vergehen" besteht darin, dass ich evangelische Christen zum Herrenmahl eingeladen habe. Darin kann ich auch aufgrund Ihres Schreibens keine Schuld erkennen. Das höchste Gebot der jesuanischen Botschaft ist die Liebe, die auch den Gegner einschließt. Und diese verletzen Sie, Herr Bischof, um einer nicht eindeutigen Menschensatzung willen nicht nur in Bezug auf mich und andersdenkende KatholikInnen, sondern auch gegenüber unseren evangelischen Mitbrüdern und –schwestern, die dadurch den Respekt vor ihrer Kirche vermissen.
Ihre ultimative Forderung der bedingungslosen Reue und des blinden Gehorsams entspricht in keiner Weise dem, wofür ich in meinem Leben als Priester und Theologe gearbeitet und gekämpft habe. Inquisitorische Maßnahmen haben dem Ansehen der Katholischen Kirche und den sie vertretenden Hierarchen immer erheblichen Schaden zugefügt. Wenn Gleichschaltung und nicht Einheit in der Vielfalt Ihre Vorstellung der Ausübung Ihres Hirtenamtes ist, werden Sie mich wohl als "verlorenes Schaf" betrachten, dem Sie Ihre Obhut jedoch nicht mehr angedeihen lassen wollen.
Mein Gewissen verbietet mir, Ihnen auf DIESEM Weg zu folgen und die von Ihnen vorgelegte Erklärung zu unterschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Univ.-Prof. DDr. Gotthold Hasenhüttl
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