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+++ pressemitteilung +++
BONN, 4.10.2003. Der Bericht "Römisch-katholische Kirche und Kinderrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland" zeigt, dass die katholische Kirche immer noch deutsches Recht umgeht, wenn es um die Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch in den eigenen Reihen geht. Wenn Priester Kinder sexuell missbrauchen, schlagen die Wellen in den Medien hoch. Und doch bleiben viele Fälle im Dunkeln.
Seit 2001 gibt es vom Vatikan Anweisung, beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch unter dem Siegel der Verschwiegenheit nur eine kircheninterne Untersuchung einzuleiten. Die staatliche Gerichtsbarkeit bleibt so meistens außen vor. Dies widerspricht nicht nur dem geltenden Recht in Deutschland, das auch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem staatlichen Recht unterstellt, sondern auch der UN-Kinderrechtskonvention, die sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch der Vatikan unterzeichnet haben.
Die Politologin und Theologin
Verena Mosen verfasste als Sprecherin der IKvu den Bericht, der mit der
KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche" und der amerikanischen
Partnerorganisation "Catholics for a Free Choice" der
UN-Kinderrechtskommission vorgelegt wird. Die Bundesregierung, die UN-Kommission
und die katholische Kirche werden darin aufgefordert, sexuellen Missbrauch in
der Kirche endlich zu thematisieren und wirksame Schritte gegen die Täterinnen
und Täter zu unternehmen.
"Die Verschwiegenheit, auf die sich die katholische Kirche hier beruft, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier um einen Täterschutz handelt, der nicht nur das Strafrecht umgeht, sondern die Würde des Opfers zum zweiten Mal verletzt", sagte Verena Mosen.
Der Bericht der IKvu wird am 6. Oktober 2003 beim Arbeitstreffen der UN-Kinderrechtskommission in Genf vorgelegt. Den vollständigen Text finden Sie im IKvu-SPECIAL "Umgang mit sexueller Gewalt in der Kirche".